servus,
angenommen ein pächter hat einen pachtvertrag von 15 jahren, davon sind noch 7 jahre übrig.
pächter und verpächter sind in der vergangenheit öfter aneinander geraten.
nun hat der pächter einen interessenten, der gerne seinen pachtvertrag übernehmen würde.
könnte der verpächter die übernahme ablehnen?
danke für die hilfe
Moin
wahrscheinlich kann er das genau so, wie ein Vermieter einen Nachmieter ablehnen kann.
(Das Gerücht ist wohn nie aus der welt zu schaffen)
Gruß
HaWeThie
Hallo,
da muss ich Dir recht geben.
Gruss Günter
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Hallo,
wie auch im Wohnungsmietrecht gilt auch für gewerbliche Verträge, dass ein Nachmieter mit dem Vermieter vereinbart sein muss. Der Mieter kommt nicht aus einem Vertrag, wenn er einfach dem Vermieter einen Nachmieter anbietet. So also auch bei Gewerbepachtverträgen.
Gruss Günter
angenommen ein pächter hat einen pachtvertrag von 15 jahren,
davon sind noch 7 jahre übrig.
pächter und verpächter sind in der vergangenheit öfter
aneinander geraten.
nun hat der pächter einen interessenten, der gerne seinen
pachtvertrag übernehmen würde.
könnte der verpächter die übernahme ablehnen?
danke für die hilfe
Hallo günter,
danke für die antwort! aber, was wäre wenn in der vergangenheit bereits nachpächter angeboten wurden. diese waren auch wirtschaftlich stark genug. das trifft auch auf diesen anwärter zu!
danke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi dude,
könnte der verpächter die übernahme den Interessenten als Vertragspartner ablehnen?
Ja. Norm dazu: Vertragsfreiheit. Fehler in der Fragestellung: Hier liegt keine Übernahme vor, es gibt keine Übernahme eines Vertrages.
Gruß Ralf
Hallo günter,
danke für die antwort! aber, was wäre wenn in der
vergangenheit bereits nachpächter angeboten wurden. diese
waren auch wirtschaftlich stark genug. das trifft auch auf
diesen anwärter zu!
danke
Hallo,
es gilt dasselbe. Der Verpächter muss der Nachpächter( Nachmieterstellung) zustimmen.
Gruss Günter