Liebe Wer-Weiss-Was’ler,
eine Frage zum Einbehalten der Kaution: wann ist das korrekt? Beispiel:
der Mieter ist in eine renovierte Wohnung mit neuem Laminat eingezogen.
er zieht nach einem Jahr aus, und das Laminat weist die dem einjaehrigen
Gebrauch entsprechenden leichten Gebrauchsspuren auf, allerdings in geringem Masse.
Allerdings ist eine etwa 1cm lange Kerbe in einer Planke entstanden. Im Mietvertrag steht eine Abgeltungsklausel, nach der die Renovierungskosten anteilig zu bezahlen sind (also: die Schoenheitsreparaturen sind im 3- bzw. 5jaehrigem Turnus durchzufuehren, darueberhinaus ist eine anteilige Beteiligung des Mieters an den Renovierungskosten vereinbart). Im Mietvertrag ist ebenfalls vereinbart, dass der Mieter eine Hausratsversicherung abschliessen muss, was er getan hat.
Was muss der Mieter nun zahlen? Moeglich scheint mir:
- nichts, da er das Laminat nur vertragsgemaess benutzt hat und eine Delle
dem ueblichen gebrauch entspricht - nichts, da er zwar einen Schaden erzeugt hat, den die Versicherung aber decken
muss. Die Kaution darf nicht einbehalten werden. - er muss 1/5 der Kosten eines neuen Parketts zahlen, da er anteilig
Renovierungskosten tragen muss.
Was ist nun richtig? Und allgemeiner: Will der Hausverwalter Ansprueche aufrechnen, darf er dazu die Kaution einbehalten? Oder unter welchen Umstaenden darf er das?