Einbauküche

Hallo Liebe Experten!

In einer Mietwohnung, die ohne Küche übernommen wurde, hat der Mieter im Jahr 2001 eine komplette neue Einbauküche auf eigene Kosten einbauen lassen. Der Komplettpreis der Küche betrug 15.500 DM. Zum jetzigen Zeitpunkt, möchte der Mieter die Wohnung kündigen.
Die Einbauküche sollte nach Möglichkeit vom Nachmieter, bzw. vom Vermieter übernommen werden.
Wieviel Abstand kann man für eine solche Küche verlangen? Gibt es da irgendwelche Richlinien? Eine „Küchen-Schwacke-Liste“? :wink:

Mit freundlichen Grüssen,
cypuls

Hallo,

bei einer stabilen Qualität ( keine Spanplatten sondern massiv Holz ) bis zu zehn Jahre Nutzungszeit. Pro Jahr würde der Wert also um 1550 EURO sinken. Der Rest ist Verhandlungssache.

Bei mittlere und billiger Qualität einer Einbauküche werden rund fünf Jahre gerechnet.

Gruss Günter

In einer Mietwohnung, die ohne Küche übernommen wurde, hat der
Mieter im Jahr 2001 eine komplette neue Einbauküche auf eigene
Kosten einbauen lassen. Der Komplettpreis der Küche betrug
15.500 DM. Zum jetzigen Zeitpunkt, möchte der Mieter die
Wohnung kündigen.
Die Einbauküche sollte nach Möglichkeit vom Nachmieter, bzw.
vom Vermieter übernommen werden.

wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass der Vermieter einer Übernahme nahe treten wird.

Wieviel Abstand kann man für eine solche Küche verlangen? Gibt
es da irgendwelche Richlinien? Eine „Küchen-Schwacke-Liste“?
:wink:

Mit freundlichen Grüssen,
cypuls

Hallo,

selbst sehr hochwertige Küchen, bulthaup, Miele, Poggenpohl etc., werden aus „Spanplatten“ gefertigt. Das ist also kein Kriterium.

Gruß

Der Häuserprofi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Cyplus,

bei w-w-w hatten wir das „vor kurzem“ im Brett Hauswirtschaft und Handwerk:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Nach dieser Rechnung:
NP 15500 DM = 7750 Euro
50 % vom NP = 3875 Euro
4 Jahre Nutzung -> Wertminderung pro Jahr von 5-10%
(4x 5% v. NP = 1550 Euro)
(4x 10% v. NP = 3100 Euro)

Nach dieser Rechnung kommt ein Restwert von 775 Euro bis 2325 Euro raus.

Meine private Meinung:

Je nach Zustand der Küche würde ich als Nachmieter für eine vier Jahre alte EBK bei einem NP von ca. 7500 Euro eine Ablöse von bis zu 2300 bis absoulut max. 2500 Euro bezahlen (vorausgesetzt die Küche gefällt, ist professionell eingebaut und die Qualität stimmt!).

Als Vermieter hätte ich wahrscheinlich kein Interesse.

Viele Grüße,
Tinchen

Hallo, Korrektur notwendig.

ich habe in meiner weiter unten stehenden Antwort aus Versehen den Betrag als EURO-Betrag genommen. Bitte daher die Beträge auch in DM pro Jahr 10 % sehen, weil Nutzungsdauer hier mindestens 10 Jahre ist.

Gruss Günter

In einer Mietwohnung, die ohne Küche übernommen wurde, hat der
Mieter im Jahr 2001 eine komplette neue Einbauküche auf eigene
Kosten einbauen lassen. Der Komplettpreis der Küche betrug
15.500 DM. Zum jetzigen Zeitpunkt, möchte der Mieter die
Wohnung kündigen.
Die Einbauküche sollte nach Möglichkeit vom Nachmieter, bzw.
vom Vermieter übernommen werden.
Wieviel Abstand kann man für eine solche Küche verlangen? Gibt
es da irgendwelche Richlinien? Eine „Küchen-Schwacke-Liste“?
:wink:

Mit freundlichen Grüssen,
cypuls

Wieso die Küche bei Einbau die Häflte ihres Preises verliert ist mir ein Rätsel. Wieso sollte das so sein?

Wieso die Küche bei Einbau die Häflte ihres Preises verliert
ist mir ein Rätsel. Wieso sollte das so sein?

Einfache Antwort: Es ist so! Ich weiß, keine befriedigende Antwort, aber es wird tatsächlich so gehandhabt, und du kannst dich auf den Kopf stellen, aber wenn jemand das Spiel kennt, zahlt er auf dieser Basis oder gar nicht. Und darin liegt dann auch die Begründung, denn wenn er nicht zahlt, hast du jetzt ein Problem. Die Küche ist auf Maß in die Wohnung eingebaut und kann nicht so ohne zusätzliche Aufwendungen ab- und in eine neue Küche eingebaut werden. D.h. bei Übernahme werden dir diese ersparten Aufwendungen gleich mal vom Preis abgezogen. Dann kommt hinzu, dass eine übernommene Küche nie die 100% Traumküche des neuen Mieters sein wird, sondern für den immer einen Kompromiss bedeutet. Und zu guter letzt muss man es grundsätzlich so sehen, dass durch die erste Ingebrauchnahme das Teil eben von der Neu- zur Gebrauchtware wird und damit eben keine Ladenpreise mehr anzusetzen sind.

Gruß vom Wiz, der übrigens seine letzte Küche tatsächlich mitgenommen und jetzt im Keller aufgebaut hat, weil seine Nachmieter meinten das Spiel überziehen zu müssen und so gut wie gar nichts für eine neuwertige gute Küche zahlen wollten.