Wasserabrechnung

ich wohne in schleswig-holstein. mein vermieter rechnet die wasserkosten nach qm ab, das steht auch so im mietvertrag. aber ist das korrekt? wir haben nur eine wasseruhr im haus. ich meine, diese kosten werden nach personenzahl abgerechnet. wer weiss rat?
danke
eve

Hi eve,

hier ist alles erlaubt, was im Mietvertrag steht. Hintergrund: In den 50er Jahren war überall Linoleum oder Stragula gelegt, das musste öfter gewischt werden, also wurde nach Fläche abgerechnet. Ab 1970 wurde Auslegware modern, wischen war out, Staubsaugen angesagt - Wasser nur zum Waschen verwendet, Umlage nach Köpfen. Heute schmeißt man die Auslegware raus und macht Parkett rein, der Wischmob kommt wieder zu Ehren, die Kinder duschen dreimal täglich, also ist Abrechnung halb nach Fläche, halb nach Kopfzahl sinnvoll. Immer aber zieht der Mietvertrag.

Gruß Ralf

Hallo Eve,

die Erklärung von drambeldier könnte zwar logisch sein, ist aber nicht die rechtliche Begründung. Die Umlage hat mit der früheren Reinigung der Bodenbeläge nichts zu tun. Diese Begründung hält sich als Gerücht wie das Gerücht mit den drei Nachmietern.

Der Gesetzgeber hatte einen Masstab zu finden, nachden in der Mehrheit der insbesondere sozialen Wohnungen keine Wasseruhren vorhanden waren. Eine Abrechnung nach Personenzahl in einem Wohnblock oder gar einer Wohnanlage würde und führt noch heute zu kaum zu vertretenden Verwaltungsaufwendungen. Auch hätte ständig der einzelnen Mieter einmal jährlich mindestens kontrolliert werden müssen, wer in seiner Wohnung dauerhaft lebt. Unter Kontrolle bekommt man Personen bezogenen Abrechnungen nie. Daher hat der Gesetzgeber die Abrechnung nach Wohnfläche erlaubt und wenn keine Wasseruhren vorhanden sind, ist die Personenberechnung die Ausnahme, nicht die Regel. Fallen z.B. Wasseruhren - wenn vorhanden - aus, muss der Vermieter auch nach Wohnfläche abrechnen, wenn eine Schätzung nicht möglich ist.

Gruss Günter

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Hallo Günter,

zu diesem Thema würde ich auch gerne noch was fragen.

Was ist mit der qm-bezogenen Abrechung, wenn die Wohungsgrößen sehr unterschiedlich sind. Konkret geht es um Wohnungen mit ca. 27qm und solche mit 90qm, jeweils von einer Person bewohnt. Das fragliche Haus ist sehr klein - 3 Eigentümer, 5 Wohneinheiten. Ist hier die qm-Abrechung nicht - sagt man so? - „grob unbillig“? Und kann man hier was unternehmen? Das Haus ist so gebaut, daß der Einbau von Wasserzählern angeblich nicht möglich ist.

Schönen Gruß
Susanne

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Hallo Susanne,

Was ist mit der qm-bezogenen Abrechung, wenn die Wohungsgrößen
sehr unterschiedlich sind. Konkret geht es um Wohnungen mit
ca. 27qm und solche mit 90qm, jeweils von einer Person
bewohnt. Das fragliche Haus ist sehr klein - 3 Eigentümer, 5
Wohneinheiten. Ist hier die qm-Abrechung nicht - sagt man so?

  • „grob unbillig“? Und kann man hier was unternehmen? Das Haus
    ist so gebaut, daß der Einbau von Wasserzählern angeblich
    nicht möglich ist.

Gerade hier liegt natürlich eine teilweise grobe Unbilligkeit. Jedoch schreibt der Gesetzgeber auch in den neuen Richtlinien für Nebenkosten die Wohnflächeabrechnung als vorrangig vor. Wobei ich mich hier im Vorgang etwas zu kurz geäussert habe.

Selbstverständlich können Mieter und Vermieter die Abrechnung nach Personen vereinbaren, wenn keine Wasseruhren vorhanden sind und wenn der Einbau von Wasseruhren ganz erhebliche Kosten verursachen würden, die nicht im Verhältnis zu möglichen Mängeln im Umlageverfahren nach Personen sind.

Sind keine Wasseruhren vorhanden muss der Vermiete nach der Wohnfläche abrechnen. Zur Abrechung nach Wohnfläche ist er sogar dann verpflichtet, wenn Wasseruhren ausfallen und - hier liegt die Betonung auf - wenn auch eine Schätzung nicht geeignet ist, den Verbrauch abzurechnen.

Bei kleinen Wohnungen wird dann natürlich ein gringer Aufwand entstehen, während bei der großen Wohnung der höhere Aufwand besteht. Dies kann dann wiederum grob unbillig sein.

Ich habe in meinem Arbeitsbereich eine große Kaserne und ausserdem einen Standort der deutsch-französischen Brigade. Viele dieser Soldaten waren nicht nur im Kosovo sondern sind derzeit in Afghanistan. Die Wohnungen werden durch eine staatliche Wohnungsgesellschaft vermietet. Diese rechnet nach Wohnflächen ab. da jedoch ein Teil der Truppen auch an andere Orte verlagert wurden, stehen von mehr als 200 Wohnungen rd. fünfzig Wohnungen frei. Und da der Staat letztlich mit sich selbst Geschäfte macht, wurden diese Wohnungen an Kriegsflüchtlinge vermietet. Teilweise auch an türkische Familien. In den Wohnungen der Soldaten / Offiziere war meist die Ehefrau oder die Wohnung stand leer, weil der Mieter im Einsatz gewesen ist. Dann kamen Rechnungen für Wasser pro Wohnung mit 60 Quadratmeter 300 EURO ( obwohl neun Monate nicht benutzt und danach teilweise noch vier Wochen im Urlaub). Die Gesellschaft hat auf der Zahlung bestanden. Auch gegenüber den beiden Kommandeuren. Wir haben die in der Region zuständigen Abgeordneten eingeschaltet ( alle Parteien quer durch ) - nichts. Dann habe ich mich das Bundesminsterium der Verteidigung gewandt mit der abschliessende Frage nach der Darstellung, ob dies der Dank dafür ist, dass Soldaten ggfls. ihr Leben gefährden und dann auch noch ungerecht behandelt werden.

Das Ministerium wollte sich kümmern. Ich habe nichts mehr gehört, aber alle Soldaten mussten nur den Verbrauch für eine Person anteilig zahlen ( 120 EURO im Jahr, bei Abwesenheit entsprechend anteilig). Im Prinzip ist es mir egal, ob sich das Ministerium nochmals meldet, für uns ist wichtig, dass dieses Unternehmen nun überall Wasserzähler eingebaut hat und keine Soldaten mehr in Wohnungen ohne Wasseruhren kommen.

Gruss Günter

ich wohne in schleswig-holstein. mein vermieter rechnet die
wasserkosten nach qm ab, das steht auch so im mietvertrag.
aber ist das korrekt? wir haben nur eine wasseruhr im haus.
ich meine, diese kosten werden nach personenzahl abgerechnet.
wer weiss rat?
danke
eve

Hallo Eve,

die Erklärung von drambeldier könnte zwar logisch sein, ist
aber nicht die rechtliche Begründung. Die Umlage hat mit der
früheren Reinigung der Bodenbeläge nichts zu tun. Diese
Begründung hält sich als Gerücht wie das Gerücht mit den drei
Nachmietern.

Der Gesetzgeber hatte einen Masstab zu finden, nachden in der
Mehrheit der insbesondere sozialen Wohnungen keine Wasseruhren
vorhanden waren. Eine Abrechnung nach Personenzahl in einem
Wohnblock oder gar einer Wohnanlage würde und führt noch heute
zu kaum zu vertretenden Verwaltungsaufwendungen. Auch hätte
ständig der einzelnen Mieter einmal jährlich mindestens
kontrolliert werden müssen, wer in seiner Wohnung dauerhaft
lebt. Unter Kontrolle bekommt man Personen bezogenen
Abrechnungen nie. Daher hat der Gesetzgeber die Abrechnung
nach Wohnfläche erlaubt und wenn keine Wasseruhren vorhanden
sind, ist die Personenberechnung die Ausnahme, nicht die
Regel. Fallen z.B. Wasseruhren - wenn vorhanden - aus, muss
der Vermieter auch nach Wohnfläche abrechnen, wenn eine
Schätzung nicht möglich ist.

Gruss Günter

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