Bearbeitungsgebühr gleich Courtage

Hallo,

vor kurzem habe ich einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen. Der Makler ist zwar nicht der Eigentümer der Wohnung, jedoch der Verwalter. Leider habe ich erst nach Vertragsunterzeichnung erfahren, dass dem Makler in diesem Falle keine Vermittlerprovision nach WovermttG zusteht.
Anscheinend weiß der Makler dies auch und hat vorsorglich im Mietvertrag nicht eine Vermittlungsprovision oder Courtage erwähnt, er nannte es:

Bei Abschluss des Mietvertrages wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro fällig.

Ist er im Recht, oder ist eine Bearbeitungsgebühr mit einer Vermittlerprovision bzw. Courtage gleichzusetzen?

Vielen Dank!

Carsten

Hallo,

hier handelt es sich um eine verbotenen Einzelleistung. Der Mieter hat keine Bearbeitungsgebühr für ein Mietverhältnis vor Abschluss zu zahlen. In diesem Fall hat der Verwalter ohnehin keine Ansprüche, selbst dann nicht, wenn er Verwaltungstätigkeiten für den Vermieter erfüllt.

Verlange eien Rechnung mit Steuer-Nr… Hast Du bar gezahlt, verlange nachträglich eine Quittung und wenn diese nicht durchnummeriert ist, verlange eine Quittung, die jederzeit kontrollierbar ist. Weigetr sich der Verwalter dann bitte das Finanzamt Dir eine Kopie der Dir verweigerten Rechnung und der Quittung über die Zahlung zu senden. Das Finanzamt wird Dir dann mitteilen, dass es aus steuerrechtlichen Gründen keine Auskünfte erteilen darf, aber sei Dir auch sicher, dass Dein Brief bei der Steuerfahndung landet. Solltest Du - was hier durchaus wahrscheinlich ist - Leidensgefährten finden und auch diese reklamieren beim Finanzamt ist die günstigtes Reaktion eine Steuerprüfung, ich erlebe in 90 % solcher Fälle eine Hausdurchsuchung.

Bei derart unseriösen Hausverwaltern ist ein solcher Vorgang nur ein Vorgang von vielen Massnahmen zum Nachteil der Betroffenen. Ein seriöser Hausverwalter hat solche Methoden nicht nötig. Sie sollten wir schützen.

Gruss Günter

vor kurzem habe ich einen Mietvertrag über eine Wohnung
abgeschlossen. Der Makler ist zwar nicht der Eigentümer der
Wohnung, jedoch der Verwalter. Leider habe ich erst nach
Vertragsunterzeichnung erfahren, dass dem Makler in diesem
Falle keine Vermittlerprovision nach WovermttG zusteht.
Anscheinend weiß der Makler dies auch und hat vorsorglich im
Mietvertrag nicht eine Vermittlungsprovision oder Courtage
erwähnt, er nannte es:

Bei Abschluss des Mietvertrages wird eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 100 Euro fällig.

Ist er im Recht, oder ist eine Bearbeitungsgebühr mit einer
Vermittlerprovision bzw. Courtage gleichzusetzen?

Vielen Dank!

Carsten

Hallo!
Locker bleiben!
Carsten ist anscheinend neu hier, hat seine Frage nicht im richtigen Brett gestellt und auch keine befriedigende Antwort erhalten.
Hier ist er richtig, und eine qualifizierte Antwort auf seine berechtigte Frage hat er auch schon.
Viele Grüße
Armin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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