Fragen zum Wasserrohrbruch (Mietshaus)

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, inwieweit ein Mieter mit vermehrten Nebenkosten (hier Wasserkosten) belastet werden darf, die nach einen Wasserrohrbruch entstanden sind.

Es handelt sich um ein 6-Parteien Haus (zur Miete) und hat die Hauptwasserleitung betroffen.
Eine Nutzung war in dem Zeitraum möglich (war wenn überhaupt nur durch den zu geringen Druck zu bemerken). Nun ist aber nicht bekannt, wie lange der Rohrbruch schon gewesen ist, da nur ein kleiner Teil im Haus (Keller) sichtbar ist.
Die Keller waren auch nicht überflutet gewesen, sondern das Wasser ist in die Erde gelaufen.
Wasseruhren in den Wohnungen gibt es keine.

Darf der Vermieter die Kosten den Mieter über die Nebenkostenabrechnung aufs Auge drücken oder hat er dafür eine Versicherung, die diese Schäden übernimmt. Und welche Werte würde er dann für eine Abrechnung nehmen (Vorjahreszahlen)?

Danke!!
Gruß Ina

Hallo,

ich würde gerne wissen, inwieweit ein Mieter mit vermehrten
Nebenkosten (hier Wasserkosten) belastet werden darf, die nach
einen Wasserrohrbruch entstanden sind.

Er darf grundsätzlich nicht belastet werden. Die Mehrkosten müssen die Vermieter tragen.

Es handelt sich um ein 6-Parteien Haus (zur Miete) und hat die
Hauptwasserleitung betroffen.
Eine Nutzung war in dem Zeitraum möglich (war wenn überhaupt
nur durch den zu geringen Druck zu bemerken). Nun ist aber
nicht bekannt, wie lange der Rohrbruch schon gewesen ist, da
nur ein kleiner Teil im Haus (Keller) sichtbar ist.
Die Keller waren auch nicht überflutet gewesen, sondern das
Wasser ist in die Erde gelaufen.
Wasseruhren in den Wohnungen gibt es keine.

Darf der Vermieter die Kosten den Mieter über die
Nebenkostenabrechnung aufs Auge drücken oder hat er dafür eine
Versicherung, die diese Schäden übernimmt. Und welche Werte
würde er dann für eine Abrechnung nehmen (Vorjahreszahlen)?

Vielleicht hat er eine Versicherung, wenn nicht, muss er den Schaden selbst tragen.

Gruss Günter

Hallo,

Er darf grundsätzlich nicht belastet werden. Die Mehrkosten
müssen die Vermieter tragen.

Ok.

Vielleicht hat er eine Versicherung, wenn nicht, muss er den
Schaden selbst tragen.

Wer weist die Höhe des Schadens nach? Schätzwerte vom Vorjahr? Ist hier der Vermieter oder der Mieter in der Beweispflicht. Weils eben keiner von beiden kann…

Daher nehme ich mal an, der Vermieter wird pauschal einen Wert festlegen. Wenn der dann angezweifelt wird, siehe oben. Oder?

Gruß
André

Hallo André,

Er darf grundsätzlich nicht belastet werden. Die Mehrkosten
müssen die Vermieter tragen.

Ok.

Vielleicht hat er eine Versicherung, wenn nicht, muss er den
Schaden selbst tragen.

Wer weist die Höhe des Schadens nach? Schätzwerte vom Vorjahr?
Ist hier der Vermieter oder der Mieter in der Beweispflicht.
Weils eben keiner von beiden kann…

Daher nehme ich mal an, der Vermieter wird pauschal einen Wert
festlegen. Wenn der dann angezweifelt wird, siehe oben. Oder?

So läuft es in der Regel auch tatsächlich ab. Es gibt letztlich nur zwei Möglichkeiten. Es wird geschätzt oder es wird das Vorjahr genommen, das Jahr des Defektes wird nur teilweise abgerechnet und das folgende Jahr wird im Schnitt berechnet. Egal aber wie man es macht, man wird nie richtig sein. Ich persönlich tendiere dazu, den Vorjahresverbrauch - immer in etwa in Relation zur Folgezeit - zu berechnen. z.B.muss man einfach für 2004 anerkennen, dass dort sicher weniger Wasser verbraucht wird, weil der Sommer und häufiger duschen am Tag in 2004 bis auf wenige Tage begrenzt in der Form wie 2003 sicher nicht eintritt.

Gruss Günter

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