Mindestvrtragslaufzeit bei Mietverträgen!

Jemand hat zur Zeit ein Problem! Ich hoffe es kann mir einer helfen!
Jemand wohnt zur Zeit in einer 2 ZKB Wohnung und hat einen Mietvertrag mit einer Laufzeit bis mindestens zum 1.12.2005. Der Mietvertrag ist unbefristet. Darf also laut Vermieter nicht vor ablauf der 3 Jahre kündigen. Jetzt hat derjenige Nachwuchs bekommen und möchte umziehen! Kann leider nicht, da der Vermieter auf seinen Vertrag besteht. Derjenige hat auch schon Nachmieter gefunden. Der Vermieter will ihnen ebenfalls einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren unterjubeln. Die Nachmieter verschrecken und lehnen ab. Was soll derjenige machen? Wie ist die Gesetzeslage? Brauche dringend hilfe!

Hallo,

Jemand hat zur Zeit ein Problem! Ich hoffe es kann mir einer
helfen!
Jemand wohnt zur Zeit in einer 2 ZKB Wohnung und hat einen
Mietvertrag mit einer Laufzeit bis mindestens zum 1.12.2005.
Der Mietvertrag ist unbefristet.

Hier handelt es sich um einen zwar unbefristeten Vertrag, jedoch mit der Option, dass vor Ablauf einer bestimmten Frist nicht gekündigt werden kann.

Darf also laut Vermieter

nicht vor ablauf der 3 Jahre kündigen. Jetzt hat derjenige
Nachwuchs bekommen und möchte umziehen! Kann leider nicht, da
der Vermieter auf seinen Vertrag besteht.

Der Mieter muss bei dem Vermieter wegen des Familienzuwachses die Aufhebung des Mietvertrages verlangen und damit begründen, dass die räumlichen Verhältnisse beengt sind.

Derjenige hat auch

schon Nachmieter gefunden.

Nachmieter muss der Vermieter erlauben. Der Mieter kan nicht einfach einen Nachmieter stellen.

Der Vermieter will ihnen ebenfalls

einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren
unterjubeln. Die Nachmieter verschrecken und lehnen ab. Was
soll derjenige machen? Wie ist die Gesetzeslage? Brauche
dringend hilfe!

Du brauchst jemand, der genau den Mietvertrag in allen Richtungen prüft. Suche einen Mieterverein auf. Möglicherweise lassen sich Anhaltspunkte finden, um den Vertrag auszuhebeln.

Gruss Günter