Drittschlüssel

Hallo,
Ein Vermieter weigert sich einen Drittschlüssel anfertigen zu lassen.
Der Mieter benötigt diesen für seinen Sohn.
Laut Mietvertrag darf nur der Vermieter Schlüssel anfertigen lassen,
aber dieser weigert sich ja.

Welche Rechte hat der Mieter nun?
Soll er einen Anwalt aufsuchen?
Wer übernimmt dann die Auslagen?

Gruss Yogi

Hallo,

der Vremeietr muss, wenn erforderlich, weitere Schlüssel anfertigen lassen. Allerdings muss der Mieter die Kosten tragen.

Gruss Günter

Ein Vermieter weigert sich einen Drittschlüssel anfertigen zu
lassen.
Der Mieter benötigt diesen für seinen Sohn.
Laut Mietvertrag darf nur der Vermieter Schlüssel anfertigen
lassen,
aber dieser weigert sich ja.

Welche Rechte hat der Mieter nun?
Soll er einen Anwalt aufsuchen?
Wer übernimmt dann die Auslagen?

Gruss Yogi

Kauf ein neues Schloss, bau das alte aus, verwahre es gut.
Beim Auszug setze es wieder ein.
Jakob.
Sollte es sich um einen Schlüssel handeln, der nicht zur Wohnung gehört, den auch Andere haben müssen, dann geht das so natürlich nicht dann siehe Günter´s Aw

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Hallo,

Kauf ein neues Schloss, bau das alte aus, verwahre es gut.
Beim Auszug setze es wieder ein.
Jakob.
Sollte es sich um einen Schlüssel handeln, der nicht zur
Wohnung gehört, den auch Andere haben müssen, dann geht das so
natürlich nicht dann siehe Günter´s Aw

Probleme könnte es auch geben, wenn der Schlüssel auch zur Haustür passt. Dann hast du zwar 3 Schlüssel für die Wohnung, aber nur 2 fürs Haus.

Gruss, Niels