Eigene Kündigung der wohnung

hallo an die leser und experten.

Sachverhalt: ich meine wohnung zum 31.12.04 gekündigt und ist vom vermieter auch so zur kenntnis genommen.

Frage: wenn ich nun trotz bemühungen keine neue gleichwertige wohnung bekomme, evtl auch eine etwas kleinere, jetzige ist ca. 120 qm groß, zum termin 31.12., und ich das dem vermieter mitteile, kann ich trotzdem in der wohnung bleiben? Miete wird natürlich weitergezahlt.

was ist wenn ich zum 3.12. arbeitslos werde?

kann ich die kündigung wiederufen? gibt es fristen usw. oder was kann ich unternehmen.

hat jemand erfahrung oder weiss jemand eine antwort.ich werte die antwort nicht als rechtsberatung sondern nur als hinweis auf eine bestimmte vorgehensweise durch mich. evtl kann ich auch über privat e-mail kontakt aufnehmen.

besten dank an alle die mir hinweise geben können und eine gut zeit.

dieter

hallo Dieter,

Sachverhalt: ich meine wohnung zum 31.12.04 gekündigt und ist
vom vermieter auch so zur kenntnis genommen.

Hoffentlich schriftlich gekündigt und der Vermieter hat dies bestätigt.

Frage: wenn ich nun trotz bemühungen keine neue gleichwertige
wohnung bekomme, evtl auch eine etwas kleinere, jetzige ist
ca. 120 qm groß, zum termin 31.12., und ich das dem vermieter
mitteile, kann ich trotzdem in der wohnung bleiben? Miete wird
natürlich weitergezahlt.

Kommt darauf an. siehe weitere Hinweise weiter unten.

was ist wenn ich zum 3.12. arbeitslos werde?

kann ich die kündigung wiederufen? gibt es fristen usw. oder
was kann ich unternehmen.

Der Mieter, der eine Wohnung gekündigt hat, aber vorzeitig erkennt, das er nicht ausziehen kann, muss dem Vermieter dies unverzüglich mitteilen. Der Vermieter kann dann entscheiden ob er dem weiteren Verbleib des Mieters in der Wohnung zustimmt, insbesondere unter der Beachtung, ob die Wohnung nicht möglicherweise bereits wieder vermietet ist. Zieht der jetzige Mieter allerdings nicht aus, obwohl er gekündigt hat und der Vermieter hat einem weiteren Verbleib nicht zugestimmt und kann der künftige Mieter nicht einziehen, haftet der Mieter der Mietwohnung für alles Folgeschäden, also auch Folgeschäden beim möglichen Nachmieter. Ergo, auch einem Widerruf der Kündigung muss der Vermieter zustimmen.

Gruss Günter