Ameisen

Hallo an alle,

ich habe folgende Frage:
angenommen, Peter hat ein Büro gemietet. Dieses liegt ebenerdig und
hat eine „Terrasse“, wobei es sich aufgrund der Innenstadtlage um
einen von ihm allein genutzten Teil eines (betonierten) Innenhofs
handelt. Dort stehen ein paar Topfpflanzen, ringsherum sind Mauern zu
anderen Bereichen des Hinterhofs (z.T. „richtig“ begrünt) und ein
Flachdach.

Die Terrassentür steht sommers natürlich sperrangelweit auf.
Irgendwann entdeckt Peter wenig begeistert, dass er Ameisen in dem
Küchenbereich des Büros zur Untermiete hat. Der Küchenbereich
befindet sich vis-a-vis der Terrassentür in etwa 5 bis 7 Metern
Entfernung.

Ich werde gleich nochmal schauen, ob ich ein anderes Brett finde, wo
ich mich allgemein über Ameisen und deren Beseitigung informieren
kann. Aber angenommen, es ließe sich bei Peter nicht ohne weiteres
bewerkstelligen, die ungebetenen Untermieter los zu werden, wer wäre
dafür verantwortlich und somit kostentragungspflichtig? Peter als
gewerblicher Mieter oder der Vermieter?

Danke und Gruß - Jaschiii

Hallo,

der wesentliche Hinweis steht am Ende. „gewerblciher Mieter“ . Hier ist zu klären, was im Pachtvertzrag vereinbart ist. In der Regel muss bei gewerblichen Verträgen der Pächter gem. Vertragsvereinbarung derartige Mängel beseitigen. Im Gegensatz zum Wohnungsmietrecht können Pächter und Verpächter auch solche Kosten umlegen und vereinbaren, die im Mietwohnungsrecht nicht zulässig sind.

Bei einem Wohnungsmietvertrag liegt die Sache klar. Der Vermieter muss das Ungeziefer bekämpfen.

ich habe folgende Frage:
angenommen, Peter hat ein Büro gemietet. Dieses liegt
ebenerdig und
hat eine „Terrasse“, wobei es sich aufgrund der Innenstadtlage
um
einen von ihm allein genutzten Teil eines (betonierten)
Innenhofs
handelt. Dort stehen ein paar Topfpflanzen, ringsherum sind
Mauern zu
anderen Bereichen des Hinterhofs (z.T. „richtig“ begrünt) und
ein
Flachdach.

Die Terrassentür steht sommers natürlich sperrangelweit auf.
Irgendwann entdeckt Peter wenig begeistert, dass er Ameisen in
dem
Küchenbereich des Büros zur Untermiete hat. Der Küchenbereich
befindet sich vis-a-vis der Terrassentür in etwa 5 bis 7
Metern
Entfernung.

Die kommen auch wenn die Türe zu ist.

Ich werde gleich nochmal schauen, ob ich ein anderes Brett
finde, wo
ich mich allgemein über Ameisen und deren Beseitigung
informieren
kann. Aber angenommen, es ließe sich bei Peter nicht ohne
weiteres
bewerkstelligen, die ungebetenen Untermieter los zu werden,
wer wäre
dafür verantwortlich und somit kostentragungspflichtig? Peter
als
gewerblicher Mieter oder der Vermieter?

Danke und Gruß - Jaschiii

Gruss Günter

Hallo,
ein Mittel gegen Ameisen, siehe folgende Link:

http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/nano/…

Gruß
dex

Hallo Günter,

Bei einem Wohnungsmietvertrag liegt die Sache klar. Der
Vermieter muss das Ungeziefer bekämpfen.

ist das wirklich so klar? Immerhin gibt es folgende Bemerkung:

Die Terrassentür steht sommers natürlich sperrangelweit auf.
Irgendwann entdeckt Peter wenig begeistert, dass er Ameisen in
dem
Küchenbereich des Büros zur Untermiete hat. Der Küchenbereich
befindet sich vis-a-vis der Terrassentür in etwa 5 bis 7
Metern
Entfernung.

Da ist der Mieter doch selbst Schuld, wenn ich eine Tür ununterbrochen auflasse kann alles möglich reinkommen. Wenn ein Vogel reinfliegt ruft er den Vermieter an der soll den Vogel entfernen oder wie? Ohne Polemik: liegt hier nicht ein schuldhaftes Verhalten des Mieters vor?

Ciao, Holger

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Die Terrassentür steht sommers natürlich sperrangelweit auf.
Irgendwann entdeckt Peter wenig begeistert, dass er Ameisen in
dem Küchenbereich des Büros zur Untermiete hat.

Hallo,
die Ameisen fänden auch bei geschlossener Tür einen Weg (Spalt), an das Futter zu kommen, das sie in der Küche vorfinden.
Aus Erfahrungen im mediterranen Bereich - wo der steinige Boden ums Haus ein einziger Ameisenbau sein kann - weiss ich, das Disziplin und Sauberkeit (auch in der Küche eigentlich selbstverständlich) das Problem erst gar nicht entstehen lässt. Das Essbare, worauf Ameisen aus sind, gehört verschlossen, keine Krümel liegen lassen. …
Und schon sehen die Ameisen gar keinen Grund mehr, den Weg in die Küche zu suchen.
Gruß
K.Schönfeld

Da ist der Mieter doch selbst Schuld, wenn ich eine Tür
ununterbrochen auflasse kann alles möglich reinkommen. Wenn
ein Vogel reinfliegt ruft er den Vermieter an der soll den
Vogel entfernen oder wie? Ohne Polemik: liegt hier nicht ein
schuldhaftes Verhalten des Mieters vor?

Ciao, Holger

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Hallo Holger,

Bei einem Wohnungsmietvertrag liegt die Sache klar. Der
Vermieter muss das Ungeziefer bekämpfen.

ist das wirklich so klar? Immerhin gibt es folgende Bemerkung:

Die Terrassentür steht sommers natürlich sperrangelweit auf.
Irgendwann entdeckt Peter wenig begeistert, dass er Ameisen in
dem
Küchenbereich des Büros zur Untermiete hat. Der Küchenbereich
befindet sich vis-a-vis der Terrassentür in etwa 5 bis 7
Metern
Entfernung.

Da ist der Mieter doch selbst Schuld, wenn ich eine Tür
ununterbrochen auflasse kann alles möglich reinkommen. Wenn
ein Vogel reinfliegt ruft er den Vermieter an der soll den
Vogel entfernen oder wie? Ohne Polemik: liegt hier nicht ein
schuldhaftes Verhalten des Mieters vor?

Ameisen kommen überall herein. Der Vermieter ist hier tatsächlich zuständig. Fliegen muss der Mieetr jedoch selbst bekämpfen.

Gruss Günter