Nebenkostenguthaben von Miete abziehen?

Hallo liebe Leute,

mal angenommen jemand hat eine Nebenkostenabrechnung bekommen, bei der zu wenig Vorauszahlung zu Grunde gelegt wurde (es wurden ab einem Tag X mehr Nebenkosten gezahlt, um Nachzahlungen zu vermeiden).

Derjenige hat dem Vermieter dies mitgeteilt und eine Frist von 14 Tagen zur Überweisung des Guthabens gesetzt. Der Vermieter hat sich gemeldet und gesagt er wolle erst mal eine korrekte Abrechnung machen lassen. Die 14-Tagefrist ist bereits verstrichen und keine neue Abrechnung gekommen.

Dürfte der Mieter in so einem Fall das Guthaben von der Miete abziehen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und

viele Grüße

Gabriele

Hallo Gabriele,

mal angenommen jemand hat eine Nebenkostenabrechnung bekommen,
bei der zu wenig Vorauszahlung zu Grunde gelegt wurde (es
wurden ab einem Tag X mehr Nebenkosten gezahlt, um
Nachzahlungen zu vermeiden).

Derjenige hat dem Vermieter dies mitgeteilt und eine Frist von
14 Tagen zur Überweisung des Guthabens gesetzt. Der Vermieter
hat sich gemeldet und gesagt er wolle erst mal eine korrekte
Abrechnung machen lassen. Die 14-Tagefrist ist bereits
verstrichen und keine neue Abrechnung gekommen.

Der Vermieter muss keine neue Abrechnung machen lassen. Da kann man doch einfach den Vorauszahlungsbetrag korrigieren und den Guthabensbetrag auszahlen. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Kopfschütteln.

Dürfte der Mieter in so einem Fall das Guthaben von der Miete
abziehen?

Du solltest diesen Monat zumindest abwarten. Da Du das Guthaben selbst berechnen kannst, ist es durchaus erlaubt, das Guthaben mit der Miete zu verrechnen. Einfacher wäre es natürlich, dass der Vermieter ( der möglicherweise Geldprobleme hat, weil er so reagiert ) Dir das Guthaben überweist.

Gruss Günter

Danke Günter!
Hallo Günter,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Die Sache ist die, dass ich nächsten Monat ausziehe und dies die letzte Miete ist, die ich zahlen muß.

Vielleicht sollte ich das Guthaben jetzt einfach abziehen und einen netten Brief an meinen Vermieter schicken, dass ich zur „Vereinfachung“ das Geld schon mal einbehalten habe?

Meine Sorge ist nämlich auch, so wie es mit der letzten Abrechnung gelaufen ist, dass auf der neuen Abrechnung plötzlich ganz andere Zahlen stehen und ich vielleicht sogar wieder nachzahlen muß.

Viele Grüße,

Gabriele

von der Miete. Diese Vorgehensweise ist bei diesen Bedenken gerechtfertigt.

Gruss Günter