Abnutzung des Teppichs

Hallo geehrte Experten :smile:

nehmen wir einmal an, ein Mieter (M) wohnt seit knapp vier Jahren in einer Wohnung, die bei Einzug mit einem zwei Jahre alten Teppich ausgestattet ist (hellgelber Velours). Nun wolle M ausziehen und der Teppich sähe aber nicht mehr wirklich gut aus (Teppich im Wohnraum… überall wo Möbel standen, ist die Farbe ok, ansonsten, da wo gegangen und gestanden wird, ist er verblichen, leicht gräulich und sogar mit einigen Flecken versehen).

Müsste der Mieter einen neuen Teppich verlegen oder dafür zahlen? Oder reichte eine Teppichreinigung aus… wobei damit ja nicht die Farbe wieder hergestellt würde.

Im Archiv habe ich gelesen, dass ein normaler Teppichboden eine Nutzungsdauer von ca. 10 Jahren hat. Wenn nun der Vermieter darauf bestünde, müsste M also für diesen Wohnraum anteilig 40% des Materialwertes (exkl. der Verlegekosten??, wurde vom Vormieter verlegt) eines qualitativ ähnlichen Teppichs zahlen. Ist das so richtig?

Ich habe mal gehört, dass ab einem gewissen Alter mit einer gewissen Abnutzung der Bodenbeläge zu rechnen ist… nur was heisst „gewisses“ hier konkret? Sind Flecken nach 6 Jahren und verblichene Farben auf hellgelbem Teppich eine überdurchschnittliche Abnutzung?

Nehmen wir weiterhin an, eine Wohnungsübergabe zwischen M und dem Vermieter habe nicht stattgefunden und M habe den Schlüssel direkt vom Vormieter bekommen.

Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß
Xelya

Hallo,

nehmen wir einmal an, ein Mieter (M) wohnt seit knapp vier
Jahren in einer Wohnung, die bei Einzug mit einem zwei Jahre
alten Teppich ausgestattet ist (hellgelber Velours). Nun wolle
M ausziehen und der Teppich sähe aber nicht mehr wirklich gut
aus (Teppich im Wohnraum… überall wo Möbel standen, ist die
Farbe ok, ansonsten, da wo gegangen und gestanden wird, ist er
verblichen, leicht gräulich

was der üblichen Abnutzung entspricht und somit nicht dem Mieter anzurechnen ist.

und sogar mit einigen Flecken

versehen).

Flecken sind Schäden und hierfür haftet der Mieter.

Müsste der Mieter einen neuen Teppich verlegen oder dafür
zahlen? Oder reichte eine Teppichreinigung aus… wobei damit
ja nicht die Farbe wieder hergestellt würde.

Soweit durch die Teppichreinigung die Flecken entfernt werden können, sollte dies zumindest probiert werden. Sind die Flecken weg, dann ist die Sache für den Mieter erledigt. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen neuen Teppichboden.

Im Archiv habe ich gelesen, dass ein normaler Teppichboden
eine Nutzungsdauer von ca. 10 Jahren hat. Wenn nun der
Vermieter darauf bestünde, müsste M also für diesen Wohnraum
anteilig 40% des Materialwertes (exkl. der Verlegekosten??,
wurde vom Vormieter verlegt) eines qualitativ ähnlichen
Teppichs zahlen. Ist das so richtig?

richtig, aber nur wegen der Flecken. Und dann kommt es auch darauf an, wie gross und wo die Flecken sind. Möglicherweise sind nämlich nicht einmal 40 % der Kosten geschuldet, da nur ein geringer Teil als Schaden zu bewerten ist, während der überwiegend Teil als normale Abnutzung bewertet werden muss.

Ich habe mal gehört, dass ab einem gewissen Alter mit einer
gewissen Abnutzung der Bodenbeläge zu rechnen ist… nur was
heisst „gewisses“ hier konkret? Sind Flecken nach 6 Jahren und
verblichene Farben auf hellgelbem Teppich eine
überdurchschnittliche Abnutzung?

Abnutzung ist der Gebrauch der Mietsache im üblichen Rahmen. Also, darauf gehen, sitzen oder liegen, Möbel stellen. Ein Flecken ist ein Schaden. Ein Flecken entsteht durch Verschütten einer Flüssigkeit oder eines flüssigen Form, durch Strassenschmutz.

Nehmen wir weiterhin an, eine Wohnungsübergabe zwischen M und
dem Vermieter habe nicht stattgefunden und M habe den
Schlüssel direkt vom Vormieter bekommen.

Dann ist es das Problem des Mieters zu beweisen, dass er die Wohnung so übernommen hat. Empfehlung in solchen Fällen. Den Vormieter suchen, möglicherweise hat er wegen früherer Schäden bereits Schadenersatz geleistet und der Vermieter will nochmals kassieren.

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für deine Anwort, die wie immer äusserst hilfreich ist.

Im Archiv habe ich gelesen, dass ein normaler Teppichboden
eine Nutzungsdauer von ca. 10 Jahren hat. Wenn nun der
Vermieter darauf bestünde, müsste M also für diesen Wohnraum
anteilig 40% des Materialwertes (exkl. der Verlegekosten??,
wurde vom Vormieter verlegt) eines qualitativ ähnlichen
Teppichs zahlen. Ist das so richtig?

richtig, aber nur wegen der Flecken. Und dann kommt es auch
darauf an, wie gross und wo die Flecken sind. Möglicherweise
sind nämlich nicht einmal 40 % der Kosten geschuldet, da nur
ein geringer Teil als Schaden zu bewerten ist, während der
überwiegend Teil als normale Abnutzung bewertet werden muss.

Hm, ich vermute, dass die Flecken nicht ganz rausgehen (sieht zumindest derzeit so aus). Das heisst, man müsste sich mit dem Vermieter einigen oder das Ganze durch einen Sachverständigen beurteilen lassen, was sich nicht lohnt.

Nehmen wir weiterhin an, eine Wohnungsübergabe zwischen M und
dem Vermieter habe nicht stattgefunden und M habe den
Schlüssel direkt vom Vormieter bekommen.

Dann ist es das Problem des Mieters zu beweisen, dass er die
Wohnung so übernommen hat. Empfehlung in solchen Fällen. Den
Vormieter suchen, möglicherweise hat er wegen früherer Schäden
bereits Schadenersatz geleistet und der Vermieter will
nochmals kassieren.

Nehmen wir mal an der Vormieter sei ein guter Freund und habe keinen Schadenersatz geleistet, würde aber bestätigen, dass die Wohnung bereits mit Mängeln übergeben wurde (was auch den Tatsachen entsprechen würde)… könnte dieser Mieter denn nach fast vier Jahren noch schadensersatzpflichtig gemacht werden?

Vielleicht wäre es wirklich einfacher einen günstigen Teppich neu zu verlegen…

Dank & Gruß
Xelya

Gruss Günter

Hallo Xelya,

Nehmen wir mal an der Vormieter sei ein guter Freund und habe
keinen Schadenersatz geleistet, würde aber bestätigen, dass
die Wohnung bereits mit Mängeln übergeben wurde (was auch den
Tatsachen entsprechen würde)… könnte dieser Mieter denn nach
fast vier Jahren noch schadensersatzpflichtig gemacht werden?

Vielleicht wäre es wirklich einfacher einen günstigen Teppich
neu zu verlegen…

Nein, der Vermieter kann den Vormieter nicht haftbar machen. Jedoch kann er Dich haftbar machen mit der Begründung, dass Du diesen erheblichen Mängel nicht gemeldet hast und ihm somit verwehrt wurde Schadenersatz vom Vormieter zu verlangen.

Gruss Günter

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Hallo,

wenn der Teppichbelag mit Zustimmung herausgerissen wurde, dann hat der Mieter die anteiligen Kosten zu tragen. Hat er ohne Zustimmung den Teppichboden entfernt, kann der Vermieter im Rahmen von Schadenersatz selbstverständlich auch die Verlegekosten mit kassieren.

Gruss Günter