hallo nochmal,
folgendes :
ein Mieter läßt einen zweitschlüssel beim Hauswart als Sicherheit für den Fall falls er nicht da ist und es passiert etwas, oder falls er seinen Schlüssel verliert das er nicht unbedingt die Wohnungstür aufbrechen muss.
Der Mieter hat Mietschulden
( ca. 4 Monatsmieten im Rückstand )
In der Wohnung befindet sich wirklich nur Dreck,
keine Wertsachen .
Der Eigentümer der Wohnung weiß aber, dass der Hauswart ein Wohnungsschlüssel für die Wohnung hat.
Darf der Hauswart den Schlüssel der Wohnung an den Eigentümer herausgeben, wenn der Eigentümer unterzeichnet den Schlüssel erhalten zu haben ?
Kann der Mieter gegen den Hauswart eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten, wenn er den Schlüßel dem Eigt. übergibt.
Der Eigentümer möchte lediglich die Wohnung vorerst auf seine Kosten Reinigen lassen, denn es kammen bereits von anderen Mieter und Miteigentümer beschwerden wegen
Geruchsbelästigung aus der Wohnung .
Ich hoffe Ihr könnt mir Tipps geben .
Für eure Tipps, danke ich euch im voraus .
netten Gruss aus Berlin
Samir
