Whg schlüssel, Hauswart / Eigentümer ... ?

hallo nochmal,

folgendes :

ein Mieter läßt einen zweitschlüssel beim Hauswart als Sicherheit für den Fall falls er nicht da ist und es passiert etwas, oder falls er seinen Schlüssel verliert das er nicht unbedingt die Wohnungstür aufbrechen muss.

Der Mieter hat Mietschulden
( ca. 4 Monatsmieten im Rückstand )

In der Wohnung befindet sich wirklich nur Dreck,
keine Wertsachen .

Der Eigentümer der Wohnung weiß aber, dass der Hauswart ein Wohnungsschlüssel für die Wohnung hat.

Darf der Hauswart den Schlüssel der Wohnung an den Eigentümer herausgeben, wenn der Eigentümer unterzeichnet den Schlüssel erhalten zu haben ?

Kann der Mieter gegen den Hauswart eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten, wenn er den Schlüßel dem Eigt. übergibt.

Der Eigentümer möchte lediglich die Wohnung vorerst auf seine Kosten Reinigen lassen, denn es kammen bereits von anderen Mieter und Miteigentümer beschwerden wegen
Geruchsbelästigung aus der Wohnung .

Ich hoffe Ihr könnt mir Tipps geben .

Für eure Tipps, danke ich euch im voraus .

netten Gruss aus Berlin

Samir

Auch hallo.

Also Daumen mal PI geschätzt muss der Vermieter den Mieter erst eine Abmahnung schicken von wegen Miete und Sauberkeit der Wohnung. „Einfach so“ in eine Wohnung eindringen verstösst immerhin gegen das Gesetz zum Schutz der Wohnung.
Aber ich empfehle einen Rat mit mehr Rechtserfahrung dahinter :wink:

HTH
mfg M.L.

Hallo,

ein Mieter läßt einen zweitschlüssel beim Hauswart als
Sicherheit für den Fall falls er nicht da ist und es passiert
etwas, oder falls er seinen Schlüssel verliert das er nicht
unbedingt die Wohnungstür aufbrechen muss.

Der Mieter hat Mietschulden
( ca. 4 Monatsmieten im Rückstand )

In der Wohnung befindet sich wirklich nur Dreck,
keine Wertsachen .

Woher weiss dies der Vermieter ? Er war wohl schon in der Wohnung ?

Der Eigentümer der Wohnung weiß aber, dass der Hauswart ein
Wohnungsschlüssel für die Wohnung hat.

Darf der Hauswart den Schlüssel der Wohnung an den Eigentümer
herausgeben, wenn der Eigentümer unterzeichnet den Schlüssel
erhalten zu haben ?

Nein, nicht ohne Zustimmung des Mieters

Kann der Mieter gegen den Hauswart eine Anzeige wegen
Hausfriedensbruch erstatten, wenn er den Schlüßel dem Eigt.
übergibt.

Nein, Hausfriedensbruch setzt voraus, dass jemand unbegründet eine fremde Wohnung betritt.

Der Eigentümer möchte lediglich die Wohnung vorerst auf seine
Kosten Reinigen lassen, denn es kammen bereits von anderen
Mieter und Miteigentümer beschwerden wegen
Geruchsbelästigung aus der Wohnung .

Bei diesem Absatz nehme ich an, dass der Mieter zwar Mietrückstände hat, aber offenbar nicht mehr in der Wohnung wohnt. Sonst wäre mir völlig unerkenntlich, weshalb der Vermieter eine bewohnte Wohnung auf seine Kosten reinigen lassen möchte.

Wenn die Wohnung bewohnt ist, es stinkt wirklich und niemand hat z.B. den Mieter gesehen, sollte die Polizei eingeschaltet werden. Der Mieter könnte auch tot in der Wohnung liegen. Ist der Mieter ausgezogen, ist gegen einen Zutritt nichts einzuwenden. Sinnvoll dabei ist aber, da durchaus durch den Gestank „Gefahr im Verzuge“ ist, in der Wohnung möglicherweise Zustände angetroffen werden, die insgesamt durch Ungeziefer zum Schaden aller Mieetr werden können bei der zuständigen Ortspolizeibehörde um einen Mitarbeiter als Zeugen zur Öffnung der Wohnung zu ersuchen.

Gruss Günter

POLIZEI herangezogen
hallo,

mit der Polizei wurde die Tür geöffnet,
es befanden sich drei Tote Katzen und eine verhungerte Hundin die die Polizei mitgenommen hat .

Der Vermieter durfte aber den Schlüßel nicht bekommen, weil der Schlüssel an die Polizei übergeben werden mußte,
umso besser dann hat der Hauswart eine Sorge weniger .

Für eure Hinweise danke ich euch .

netten Gruss

Samir

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