Hallo,
in einem Mietvertrag soll definiert werden, nach welchem Verhältnis die Nebenkosten aufzuteilen sind.
- Nach Nutzung (Was versteht man darunter?)
- Nach Verbrauch
- Nach Wohnfläche
Legt man sich nun für eine Umlageart fest, so werden einzelne Nebenkostenarten nicht fair aufgeteilt.
Beispiel: Ein Haus mit 100qm Wohnfläche: Wohnung 1: 30qm/4 Personen, Wohnung 2: 70qm/2 Personen.
Umlage der Kosten für die Wohngebäudeversicherung (welche indirekt abhängig sind von der Wohnfläche) nach der Wohnfläche.
Umlage der Kosten für Müllabfuhr etc. nach Personenanzahl, da diese Kosten von der Stadt ebenfalls nach Personenanzahl berechnet werden.
Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch, da Wasserzähler in den Wohnungen vorhanden sind.
Wie definiert man nun diese Klausel im Mietvertrag?
Danke und Gruß
Ulrich
Hallo Ulrich,
in einem Mietvertrag soll definiert werden, nach welchem
Verhältnis die Nebenkosten aufzuteilen sind.
- Nach Nutzung (Was versteht man darunter?)
- Nach Verbrauch
- Nach Wohnfläche
Legt man sich nun für eine Umlageart fest, so werden einzelne
Nebenkostenarten nicht fair aufgeteilt.
Beispiel: Ein Haus mit 100qm Wohnfläche: Wohnung 1: 30qm/4
Personen, Wohnung 2: 70qm/2 Personen.
Umlage der Kosten für die Wohngebäudeversicherung (welche
indirekt abhängig sind von der Wohnfläche) nach der
Wohnfläche.
daher muss nach Wohnfläche abgerechnet werden. Auch Versicherungen sind davon betroffen.
Umlage der Kosten für Müllabfuhr etc. nach Personenanzahl, da
diese Kosten von der Stadt ebenfalls nach Personenanzahl
berechnet werden.
was steht dem entgegen „nach Abrechnung der Stadt“ einzutragen und nach Personen abzurechnen.
Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch, da Wasserzähler in den
Wohnungen vorhanden sind.
ohnehin Vorschrift, wo liegt also hier das Problem ?
Wie definiert man nun diese Klausel im Mietvertrag?
Diese Klausel ist nicht definierbar. Gehe in die FAQs unter Mietrecht. Dort sind die Umlagemöglichkeiten je Kostenart benannt. Es reicht einfach aus, dass Du im Mietvertrag - wobei ich immer einen Mustervertrag - z.B. Brunnen-Verlag - empfehle.
Sofern Du Dir den Vertrag selbst „zimmern“ willst, beachte bitte, dass sich durch gesetzliche Änderungen nur geringe Wortabweichungen schon in der Wirksamkeit der Vereinbarung auswirken können.
Gruss Günter