Hallo,
ich ziehe demnächst um und habe den neuen Mietvertrag vorliegen. Darin ist ausgeführt, dass der Mieter sich verpflichtet, eine eigene Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss von Mietsachschäden und häuslichen Wasser- und Abwasserschäder abzuschließen. Ist diese Klausel wirksam? Mein Hausrat ist doch mein Problem und geht den Vermieter nichts an, oder? Und für Wasserschäden muss doch normal auch der Vermieter aufkommen, d. h. durch diese Klausel müsste der Mieter ungerechtfertigt benachteiligt werden und somit müsste die Klausel unwirksam sein oder sehe ich das falsch??? Vielen Dank.
Hi
wenn durch Deinen Hausrat ein Schaden entsteht mußt Du dafür haften (z.B. Waschmaschine (kaputter Schlauch) setzt das Haus unter Wasser).
Daher ist es schon sinnvoll, hier eine Haftpflicht zu haben.
Aber vielleicht weiß Günter nachher mehr Rat…
Gruß
Winni
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Hallo, für mich ergibt sich daraus folgendes:
Ist es dann ebenfalls legitim, die Versicherung selbst abzuschliessen und auf den Mieter umzulegen (natürlich nicht in einem laufenden Mietverhältnis, sondern erst beim nächsten Mieter, der sowas dann auch brav im Mietvertrag unterschreibt)? Wenn eine Versicherung derartig in das berechtigte Interesse des Vermieters fällt, muss er sich dann wirklich darauf verlassen, dass der Mieter sie wirklich selbst abschließt? Mieter können ja schließlich eine Menge versprechen (und tun das oftmals auch…).
mfg, Bommel
Hallo Bommel,
Deine Interpretation ist falsch. Winni und ich gehen davon aus, dass der Vermieter vom Mieter eine Hausratversicherung verlangt. Er ist zwar nicht verpflichtet eine solche abzuschliessen, aber wie Winni erläutert hat, ist es sinnvoll.
Nun gehst Du davon aus, dass der Vermieter eine Versicherung abschliesst und diese umlegt. Dies ist rein technisch nicht möglich. Nur ein Mieter kann diese Versicherung für seinen Hausrat abschliessen ( Natürlich der Vermieter für seinen Hausrat auch). Der Vermieter kann aber nicht auf fremden Namen Versicherungen bei Hausrat abschliessen.
Dabei ist hier zu beachten, dass es sich bei der Hausratversicherung um eine inviduelle Versicherung für einen ganz bestimmten Haushalt mit konkretem Versicherungsnehmer handelt, während Gebäudebrand und andere Versicherungen des Vermieters für das Gebäude sind.
Gruss Günter
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