Verzögerung der Wohnungsübergabe

Hallo,

was wäre, wenn man eine Wohnung nicht zum Beginn des Mietvertrages bekommt? Welche Rechte hat man? Gründe dafür können z.B. sein, das das Parkett noch nicht abgeschliffen wurde oder die Grundreinigung der Wohnung noch nicht durchgeführt wurde? Was kann man tun, wenn das schon der Fall in ca. 1 Woche ist und mit dem Parkett noch garnicht angefangen wurde? Man selbst muss die alte Wohnung zum Ende des Monats räumen.

Danke
yvonne

Hi

vorbehaltlich anderslautender Informationen durch Fachleute wie GünterW meine Meinung:

Wenn Du den Schlüssel nicht bekommst, solltest Du auch keine Miete für die Wartezeit zahlen (schön, wenn man Zeit hat). Da Du aber auf die Wohnung angewiesen bist, solltest Du Deinem Vermieter anzeigen (mündlich vorab, ggf. Brief mit Empfangsunterschrift oder Einschreiben zur Beweissicherung hinterher), daß Du dringend auf die Wohnung angewiesen bist und Du ihn wegen eventuell auftretender Mehrkosten wegen der verspäteten Übergabe schadensersatzpflichtig machst. Unter Berücksichtigung der Schadensminderungspflicht (wenn nicht explizit im BGB dann zumindest Treu und Glauben) könntest Du z.B. solange Deine Möbel bei Freunden oder einer Spedition zwischenlagern und in eine Pension/Hotel ziehen und das Deinem Vermieter in Rechnung stellen, ggf. halt mit der anstehenden Miete verrechnen, wenn er nicht zahlen will.

Hoffe Dir erstmal geholfen zu haben

Winni

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Hallo,

vorbehaltlich anderslautender Informationen durch Fachleute
wie GünterW meine Meinung:

Wenn Du den Schlüssel nicht bekommst, solltest Du auch keine
Miete für die Wartezeit zahlen (schön, wenn man Zeit hat). Da
Du aber auf die Wohnung angewiesen bist, solltest Du Deinem
Vermieter anzeigen (mündlich vorab, ggf. Brief mit
Empfangsunterschrift oder Einschreiben zur Beweissicherung
hinterher), daß Du dringend auf die Wohnung angewiesen bist
und Du ihn wegen eventuell auftretender Mehrkosten wegen der
verspäteten Übergabe schadensersatzpflichtig machst. Unter
Berücksichtigung der Schadensminderungspflicht (wenn nicht
explizit im BGB dann zumindest Treu und Glauben) könntest Du
z.B. solange Deine Möbel bei Freunden oder einer Spedition
zwischenlagern und in eine Pension/Hotel ziehen und das Deinem
Vermieter in Rechnung stellen, ggf. halt mit der anstehenden
Miete verrechnen, wenn er nicht zahlen will.

Hoffe Dir erstmal geholfen zu haben

Eine sehr gute und korrekte Antwort. Mein Kommentar ist hier überflüssig.

Gruss Günter