Einbehalt Kaution - lackieren Fenster aussen

Guten Tag!

Nehmen wir an, es gebe einen Vermieter X, der die Kautions des Mieters M zum Teil einbehalten will, weil Vermieter X nach Auszug an den Fenster Lackierungsarbeiten durchführen lassen hat. Er hat jedoch im Gegensatz zum Übergabeprotokoll AUSSEN die Fenster abfackeln, schleifen und lackieren lassen.

Genauer:
Nehmen wir an: Der Mieter M hat bei der Übergabe auf das Lackieren der Fenster INNEN (Schönheitsreparatur) verzichtet (und so steht es auch im Übergabeprotokoll) und dafür eine Teil seiner Mietkaution überlassen.
Vermieter X hat jedoch nicht nur INNEN die Fenster abfackeln und lackieren lassen, sondern auch AUSSEN Lackierarbeiten von einer Drittfirma durchführen lassen.
Gesetz des falles, dass Vermieter nun BEIDE Rechnungen (INNEN & AUSSEN) von der Mieterkaution abzieht, in wie weit ist dies rechtens?

Ich habe einmal gehört, dass Fassade (also auch Fensterrahmen AUSSEN zur Strasse?) nicht Gegenstand von Mieter-Raparturen sind. Stimmt dies?

beste Grüsse,
MDerek

Ich habe einmal gehört, dass Fassade (also auch Fensterrahmen
AUSSEN zur Strasse?) nicht Gegenstand von Mieter-Raparturen
sind. Stimmt dies?

Hallo MDerek,
vielleicht für Dich schon erledigt? Aber trotzdem. Fensterrahmen aussen: Sache des Vermieters.
Ohne Zweifel.

Gruss
B.L.