Guten Tag!
Nehmen wir an, es gebe einen Vermieter X, der die Kautions des Mieters M zum Teil einbehalten will, weil Vermieter X nach Auszug an den Fenster Lackierungsarbeiten durchführen lassen hat. Er hat jedoch im Gegensatz zum Übergabeprotokoll AUSSEN die Fenster abfackeln, schleifen und lackieren lassen.
Genauer:
Nehmen wir an: Der Mieter M hat bei der Übergabe auf das Lackieren der Fenster INNEN (Schönheitsreparatur) verzichtet (und so steht es auch im Übergabeprotokoll) und dafür eine Teil seiner Mietkaution überlassen.
Vermieter X hat jedoch nicht nur INNEN die Fenster abfackeln und lackieren lassen, sondern auch AUSSEN Lackierarbeiten von einer Drittfirma durchführen lassen.
Gesetz des falles, dass Vermieter nun BEIDE Rechnungen (INNEN & AUSSEN) von der Mieterkaution abzieht, in wie weit ist dies rechtens?
Ich habe einmal gehört, dass Fassade (also auch Fensterrahmen AUSSEN zur Strasse?) nicht Gegenstand von Mieter-Raparturen sind. Stimmt dies?
beste Grüsse,
MDerek