Vereinbarung über Heizkosten m. d. Mieter

Liebe Wissende Experten,
Eine Ölheizung im Zweifamilienhaus hat den Vorteil manchmal billig zu sein.
Nehmen wir an, der Vermieter hat 8000Ltr Öltanks
Der Ölpreis ist wie jetzt sehr hoch weniger als die Hälfte des Öls ist Ende des Jahres 04 verbraucht.
Er will nicht abrechnen, er schlägt dem Mieter vor, zu warten.
Ungerechnet 90Pfennige /Liter öl sind ein gutes Argument
Der Mieter leistet Vorrauszahlungen der Heizkosten, jeden Monat. Gesamt 800Euro.

  1. Darf der Vermieter dem Mieter diese Vorrauszahlungen am 31.12.04 „ungestraft“ zurückzahlen und sich dies auch Quittieren lassen.
  2. Ist eine Vereinbarung gültig, daß der Mieter Anfang Januar 05 dieses Geld wieder auszahlen muss.
  3. Kann es sein das der Vermieter dem Mieter das abgelaufene Jahr nicht mehr abrechnen kann, wenn er darauf verzichtet, einvernehmlich, es gibt da diese Ausschlussfrist, daß er doch abrechnen muss.

Siehe dazu mein Posting auf dem Steuerbrett.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Showbee´s Antwort werde ich im Finanzamt klären.
Die AO gibt dies so nicht her wie er antwortete.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

vielen Dank
P. Leenders

Hallo,

den Sinn und Zweck Deiner Frage habe ich nicht ganz verstanden.

Eine Ölheizung im Zweifamilienhaus hat den Vorteil manchmal
billig zu sein.
Nehmen wir an, der Vermieter hat 8000Ltr Öltanks
Der Ölpreis ist wie jetzt sehr hoch weniger als die Hälfte
des Öls ist Ende des Jahres 04 verbraucht.
Er will nicht abrechnen, er schlägt dem Mieter vor, zu warten.
Ungerechnet 90Pfennige /Liter öl sind ein gutes Argument
Der Mieter leistet Vorrauszahlungen der Heizkosten, jeden
Monat. Gesamt 800Euro.

  1. Darf der Vermieter dem Mieter diese Vorrauszahlungen am
    31.12.04 „ungestraft“ zurückzahlen und sich dies auch
    Quittieren lassen.
  2. Ist eine Vereinbarung gültig, daß der Mieter Anfang Januar
    05 dieses Geld wieder auszahlen muss.
  3. Kann es sein das der Vermieter dem Mieter das abgelaufene
    Jahr nicht mehr abrechnen kann, wenn er darauf verzichtet,
    einvernehmlich, es gibt da diese Ausschlussfrist, daß er doch
    abrechnen muss.

Grundsätzliches. Der Vermieter muss mindestens alle zwölf Monate die Heiz- und Nebenkosten mit den gezahlten Vorauszahlungen abrechnen. Dre Mieter / Pächter hat keinen Anspruch auf Zwischenabrechnungen.

was aber soll das sein. Der Vermieter zahlt am 31.12.2004 an den Mieter 800 Euro und der Mieter zahlt am 01.01.2005 diese 800 Euro wieder an den Vermieter zurück. Ich sehe hier auch keinen Bezug auf das Steuerrecht. Denn hier hat keiner einen Vorteil.

Sagen wir es mal so, Hier will jemand wissen, wie man so manipuliert, dass der andere entgegen der Rechtslage trotzdem zahlungspflichtig bleibt. Ich kenne zwar einen solchen Weg, werde ihn aber wegen des Missbrauchs nicht öffentlich - auch nicht persönlich - weitergeben.

Gruss Günter

Vereinbarung über Heizkosten m. d. Mieter sorry

Hallo,

den Sinn und Zweck Deiner Frage habe ich nicht ganz
verstanden.

Wenn der Vermieter keine Ölrechnung zum gegenrechnen der Ausgaben hat
kommt das Finanzamt und nimmt die Einnahmen der „Heizkosten-Vorrauszahlung“ als Einkünfte des Vermieters.

Das heist er versteuert, was er nie besitzt (ein durchlaufender Posten Geld )
ER musste den durchlaufenden Posten Heizkostenvorrauszahlung unsinnigerweise versteuern.

Ja sogar wenn er mit der folgenden Abrechnung Geld an den Mieter zurückzahlen muss so hat er im letzten Jahr dieses ZURÜCKZUZAHLENDE Geld auch ebenfalls versteuern müssen.

Vermieter und Mieter sind sich einig das das beiderseitigem Interesse dient. Ausnutzung der großen Tanks damit man nicht zuz jedem Preis kaufen muss.

P. Leenders

Eine Ölheizung im Zweifamilienhaus hat den Vorteil manchmal
billig zu sein.
Nehmen wir an, der Vermieter hat 8000Ltr Öltanks
Der Ölpreis ist wie jetzt sehr hoch weniger als die Hälfte
des Öls ist Ende des Jahres 04 verbraucht.
Er will nicht abrechnen, er schlägt dem Mieter vor, zu warten.
Ungerechnet 90Pfennige /Liter öl sind ein gutes Argument
Der Mieter leistet Vorrauszahlungen der Heizkosten, jeden
Monat. Gesamt 800Euro.

  1. Darf der Vermieter dem Mieter diese Vorrauszahlungen am
    31.12.04 „ungestraft“ zurückzahlen und sich dies auch
    Quittieren lassen.
  2. Ist eine Vereinbarung gültig, daß der Mieter Anfang Januar
    05 dieses Geld wieder auszahlen muss.
  3. Kann es sein das der Vermieter dem Mieter das abgelaufene
    Jahr nicht mehr abrechnen kann, wenn er darauf verzichtet,
    einvernehmlich, es gibt da diese Ausschlussfrist, daß er doch
    abrechnen muss.

Grundsätzliches. Der Vermieter muss mindestens alle zwölf
Monate die Heiz- und Nebenkosten mit den gezahlten
Vorauszahlungen abrechnen. Dre Mieter / Pächter hat keinen
Anspruch auf Zwischenabrechnungen.

was aber soll das sein. Der Vermieter zahlt am 31.12.2004 an
den Mieter 800 Euro und der Mieter zahlt am 01.01.2005 diese
800 Euro wieder an den Vermieter zurück. Ich sehe hier auch
keinen Bezug auf das Steuerrecht. Denn hier hat keiner einen
Vorteil.

Sagen wir es mal so, Hier will jemand wissen, wie man so
manipuliert, dass der andere entgegen der Rechtslage trotzdem
zahlungspflichtig bleibt. Ich kenne zwar einen solchen Weg,
werde ihn aber wegen des Missbrauchs nicht öffentlich - auch
nicht persönlich - weitergeben.

Gruss Günter

Hallo,

den Sinn und Zweck Deiner Frage habe ich nicht ganz
verstanden.

Wenn der Vermieter keine Ölrechnung zum gegenrechnen der
Ausgaben hat
kommt das Finanzamt und nimmt die Einnahmen der
„Heizkosten-Vorrauszahlung“ als Einkünfte des Vermieters.

Das heist er versteuert, was er nie besitzt (ein
durchlaufender Posten Geld )
ER musste den durchlaufenden Posten Heizkostenvorrauszahlung
unsinnigerweise versteuern.

sorry, aber mir verschliesst sich hier der Sinn. Weshalb soll jemand einen durchlaufenen Post versteuern müssen ?

Ja sogar wenn er mit der folgenden Abrechnung Geld an den
Mieter zurückzahlen muss so hat er im letzten Jahr dieses
ZURÜCKZUZAHLENDE Geld auch ebenfalls versteuern müssen.

Hallo,

kann dieses Problem nicht so gelöst werden, dass die Ölrechnung an den Vermieter geht, der Mieter kann die Rechnung letztlich trotzdem zahlen, nur wird dann diese Zahlung als Vorauszahlung gewertet ? Es muss dann natürlich eine Abrechnung gemacht werden.

Gruss Günter

Servus,
laß doch mal die Rechtslage außenvor und finde eine Einigung, die Euch als Verbraucher nützlich ist.
Er zahlt Dir das Geld zurück, und Du gibst es ihm im neuen Jahr wieder als Vorauszahlung - Fazit: der steuerliche Aspekt ist hinfällig, was soll er denn versteuern wenn er es zurückgegeben hat?
Die Endabrechnung 2004 ist nicht erfolgt, denn auf diese leistest Du doch im Januar deine Vorauszahlung.
Wird eben später abgerechnet, was nur Vorteile hat - auch für Dich als Mieter.
je größer die Menge, desto kleiner der Preis!
Gruß Richard

Eine Ölheizung im Zweifamilienhaus hat den Vorteil manchmal
billig zu sein.
Nehmen wir an, der Vermieter hat 8000Ltr Öltanks
Der Ölpreis ist wie jetzt sehr hoch weniger als die Hälfte
des Öls ist Ende des Jahres 04 verbraucht.
Er will nicht abrechnen, er schlägt dem Mieter vor, zu warten.
Ungerechnet 90Pfennige /Liter öl sind ein gutes Argument
Der Mieter leistet Vorrauszahlungen der Heizkosten, jeden
Monat. Gesamt 800Euro.

  1. Darf der Vermieter dem Mieter diese Vorrauszahlungen am
    31.12.04 „ungestraft“ zurückzahlen und sich dies auch
    Quittieren lassen.
  2. Ist eine Vereinbarung gültig, daß der Mieter Anfang Januar
    05 dieses Geld wieder auszahlen muss.
  3. Kann es sein das der Vermieter dem Mieter das abgelaufene
    Jahr nicht mehr abrechnen kann, wenn er darauf verzichtet,
    einvernehmlich, es gibt da diese Ausschlussfrist, daß er doch
    abrechnen muss.

–ist das gemeint aber ist das erlaubt. gelten solche Vereinbarungen Mieter / Vermieter - das ist die Frage.

Für das Finanzamt ist der gezahlte Vorschuss „einnahme“ also zu versteuern - weil in dem Jahr keine gegenrechnung erfolgt.
Deshalb ist der Vermieter also ich der Dumme dem Finanzamt gegenüber.
Ich zahle für die erlangte Vorrauszahlung des Mieters 30% Steuern.
Die bekomme ich aber nicht zurück im nächsten Jahr.

Rot Grüner Schwindel ist die Ursache.

Im nächsten Jahr habe dann eine Riesenheizkostenrechnung und muss die mit der Vorrauszahlung des Mieters Brutto wie Netto verrechnen, weil ich dann keine Steuern zahlen muss, im Gegenteil noch Einnahmen haben könnte, die ebenfalls noch Steuerfrei wären.

Beispiel
Meizkostenvorrauszahlung erlangt
Jahr 2004 Steuern 300Euro wegen der Einnahme „Vorrauszahlung“
Jahr 2005 Null Heizölrechnung


Heizkostenvorrauszahlung nicht bekommen
Jahr 2004 Steuern Null
Jahr 2005 Steuern Null Heizölrechnung + Vorrauszahlung

Deshalb diese Frage

Schönen Sonntag noch an alle

P.Leenders

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo vielen Dank für deine Mühe Günter.

Der showbee hat es genau erfasst um was es geht.
Hier ist die Frage, wie man dies rechtlich korrekt also Finanzgerichtsfest sowie auch nach Mietgesetz korrekt aushebeln kann.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

schönen Sonntag noch Günter