Liebe Wissende und Experten
Hallo,
angenommen ein Vermieter vermietet in seinem Eigenheim eine Wohnung. Es gibt für das Haus nur eine Sammelheizung, einen Gaszähler… ist dies eine Rechtswidrigkeit gegen die Heizkostenverordnung, eine Wohnung ohne eigenen Gaszähler zu vermieten? Wenn nicht, wie würde der Verteilerschlüssel zur Berechnung der tatsächlich angefallen Gaskosten für den Mieter aussehen, insbesondere wenn der Vermieter Teile seines Hauses auch betrieblich nutzt? Angenommen der Mieter hat nun Einsicht in die angeforderten Unterlagen betreffend seiner Heizkostenabrechnung, worauf sollte er besonders achten? Wie kann der Mieter seinen realen Anteil anhand der Unterlagen berechnen, wenn er einen Betrug vermutet?
Danke für jede Resonanz.
Meezy
Liebe Wissende und Experten
Hallo,
angenommen ein Vermieter vermietet in seinem Eigenheim eine
Wohnung. Es gibt für das Haus nur eine Sammelheizung, einen
Gaszähler… ist dies eine Rechtswidrigkeit gegen die
Heizkostenverordnung, eine Wohnung ohne eigenen Gaszähler zu
vermieten? Wenn nicht, wie würde der Verteilerschlüssel zur
Berechnung der tatsächlich angefallen Gaskosten für den Mieter
aussehen, insbesondere wenn der Vermieter Teile seines Hauses
auch betrieblich nutzt? Angenommen der Mieter hat nun Einsicht
in die angeforderten Unterlagen betreffend seiner
Heizkostenabrechnung, worauf sollte er besonders achten? Wie
kann der Mieter seinen realen Anteil anhand der Unterlagen
berechnen, wenn er einen Betrug vermutet?
Hallo Meezy,
grundsätzlich sollte man nicht von Betrug bei einer Abrechnung ausgehen. Die Praxis zeigt einfach, dass viele Vermieter, sofern sie keine Abrechnungsfirma oder Hausverwaltung beauftragen ganz erhebliche Problem mit den Abrechnungen haben. Dies ist niemand zu verdenken, wenn wir, die täglich mit diesen Fragen zu tun haben oft auch lange suchen müssen, bis uns erkenntlich wird, dass da ein Fehler sein kann. Dann lässt man sich - wie Du - die Belege zeigen.
Dann - für ein mit dem Vermieter bewohntes Wohnhaus muss nicht nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Danach - oder davor - egal - muss der, der prüft, natürlich mal in den Mietvertrag sehen, was dort vereinbart ist. Ist nichts vereinbart und gibt es keine Wärmemessgeräte/ keine Erfassungsgeräte ist nach Wohnfläche abzurechnen. Sind die Räume aller Wohnungen gleich hoch kann auch nach Kubikmeter Raum abgerechnet werden.
Sind Wärmemessgeräte/Verbrauchszähler vorhanden sind die Kosten aufzuteilen. Hier sind die Schlüssel 30/70, 40/60 und 50/50 zulässig. Andere Schlüssel sind nicht zulässig.
Gruss Günter