Abstand f. Bodenfliesen / Nutzungsdauer?

Hallo,
ich möchte gerne von meinem Vermieter einen gewissen Abstand für die Bodenfliesen, die ich vor 5 Jahren habe legen lassen (alles noch völlig intakt und ordentlich)

Ich weiß, dass er dazu nicht verpflichtet ist, zudem ist er bisher nie in irgendeiner Weise entgegenkommend gewesen. Dennoch hat er zumindest Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Gehe ich jetzt von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren aus, könnte ich mir 50% als Abstand vorstellen. (Neupreis incl. Verlegung 3500 DM = 1790 Euro, davon 50% = 895 Euro) Ist das realistisch?

Dankeschöööön

Hi,

wenn Du Pech hast, wird Dein Vermieter fordern, daß Du die Fliesen rausnimmst, und den vorherigen Bodenbelag (was war das denn?) wieder rein bringst.

Wenn Du satt dessen in Absprache mit Deinem Vermieter (Beweise?) die Fliesen eingebracht hast, kann er Dich nicht zwingen, diese zu entfernen.

Ob Du aber Anspruch auf „Abstand“ hast, wenn nichts VORHER vereinbart wurde, wage ich zu bezweifeln…

Aber vielleicht weiß Günter mehr…

Gruß
Winni

PS: manchmal antwortet er auch auf Antwortpostings, also auch dieses Postig ggf. „überwachen“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ich möchte gerne von meinem Vermieter einen gewissen Abstand
für die Bodenfliesen, die ich vor 5 Jahren habe legen lassen
(alles noch völlig intakt und ordentlich)

Ich weiß, dass er dazu nicht verpflichtet ist, zudem ist er
bisher nie in irgendeiner Weise entgegenkommend gewesen.
Dennoch hat er zumindest Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Gehe ich jetzt von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren aus,
könnte ich mir 50% als Abstand vorstellen. (Neupreis incl.
Verlegung 3500 DM = 1790 Euro, davon 50% = 895 Euro) Ist das
realistisch?

Hi,

wie Du bereits richtig erkannt hast, ist der Vermieter nicht verpflichtet einen Abstand zu zahlen. Der Betrag scheint mir insoweit akzeptabel, weil kaum mehr zu holen sein wird. Jedoch ist eine Nutzungsdauer von zehn Jahren bei Bodenfliesen nicht aktzeptabel. Da sind schon 20 Jahre und mehr möglich.

Gruss Günter

Hallo,
ich hatte damals bei dem vorherigen Besitzer (Vermieter) im Mietvertrag schreiben lassen: „Mieterin wird erlaubt, den Boden zu fliesen und die Türen weiß streichen zu lassen“

Aber hat sich eh erledigt, der Geizknochen ist natürlich nicht bereit, etwas zu zahlen. Außerdem zweifelt er meine Angabe der Nutzungsdauer(10 Jahre) an, er meint es seien 5 (sind aber lt. meiner Info eher 20) Naja egal, ich habs versucht…

Lieben Gruß und danke!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]