Hausbesichtigung

Guten Tag,

wie sieht es aus, wenn ein Vermieter weiß das sein vermietetes Haus bald frei wird und der Mieter noch nicht gekündigt hat, kann der Vermieter schon eventuelle Nachmieter vorbeischicken um das Haus zu besichtigen?
Muss dieses nicht vorher angemeldet werden, bzw.wie sieht es mit den Rechten des Noch-Mieters aus. Muss er die Tür öffnen?
Da gibt es doch bestimmt auch Paragraphen die den Mieter schützen?

Vielen Dank
Andreas

Hallo,

wenn der Mieter noch nicht gekündigt hat, braucht er gar niemanden in seine Wohnung reinlassen (außer eben bei Gefahr im Verzug etc). Allein die hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Mieter kündigen wird, begründet noch keinen Anspruch des Vermieters. Das begründet sich schlicht aus der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Gruss, Niels

Hallo,

du schreibst hier das das Haus bald frei wird. Ist jetzt schon gekündigt oder nicht ?
Wenn nicht, dann darf der Vermieter ja nicht Nachmieter vorbeischicken, weil er das Haus wieder vermietet haben will. Abgesehen davon sollte man sich überlegen in wie weit einem das selbst dann zu gute kommt.

Wegen der Anmeldung: So muss der Vermieter bevor er jemanden als Nachmieter (möglichen) vorbeischickt, dass anmelden, also er muss mit dir einen Termin vereinbaren.

Die Tür öffnen muss er nicht, wenn es nicht angemeldet ist. Würde ich an deiner Stelle auch nicht!

HTH

Gruß
Highspeed24

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Hallo,

wie Highspeed hingewiesen hat, muss sich der Vermieter rechtzeitig ( mindestens zwei Tage, bei Arbeitnehmern bis zu vier Tagen zuvor zur Wohnungsbesichitgung anmelden. Bitte aber auch beahcten, ob im Mietvertrag Besichitgungszeiten vereinbart sind. Dann msus sich der Mieter und der Vermieter an diese Zeiten halten. Voraussetzung hier ist aber schon, dass wenigstens gekündigt ist. Sonst kann der Mieter dem Vermieter vorerst den Zutritt verweigern.

Gruss Günter