Hallo,
angenommen A und B mieten zusammen eine Wohnung mit gemeinsam unterzeichnetem Mietvertrag. Die Kaution wird von B hinterlegt.
Danach trennen sich A und B - B zieht aus. Der Vermieter schließt mit A eine Zusatzerklärung zum ursprünglichen Vertrag der in etwa so lautet:
Mietvertrag zwischen Vermieter und A
Ergänzung zu Mietvertrag vom x.x.2003 **damals mit A und B
- ab 1.x.04 ist A alleiniger Mieter
- B zieht zum 1.x.04 aus
- der Vermieter hat an B keine Forderungen mehr
- nach Zahlung der Kaution durch A erhält B seine Kaution zurück.
Die Ergänzung wird vom Vermieter sowie A und B unterzeichnet.
B ist der Meinung, nach dem 1.x.04 vom Mieter nicht mehr belangt werden zu können (richtig/falsch)?
Wann muß A die Kaution zahlen?
Angenommen A leistet die Kaution nicht - Kann der Vermieter die Kaution von B weiter einbehalten (ist ja so vereinbart)?
Kann er sie (angenommen A zahlt NIE) auch benutzen (obwohl er bestätigt, dass keine Forderungen mehr an B bestehen)?
Wenn A die Kaution nicht zahlt, kann er dann nach 3 Monaten fristlos gekündigt werden?
Wäre für eure Infos dankbar!
Gruß,
Michael
Hallo,
angenommen A und B mieten zusammen eine Wohnung mit gemeinsam
unterzeichnetem Mietvertrag. Die Kaution wird von B
hinterlegt.
Danach trennen sich A und B - B zieht aus. Der Vermieter
schließt mit A eine Zusatzerklärung zum ursprünglichen Vertrag
der in etwa so lautet:
Mietvertrag zwischen Vermieter und A
Ergänzung zu Mietvertrag vom x.x.2003 **damals mit A und B
- ab 1.x.04 ist A alleiniger Mieter
- B zieht zum 1.x.04 aus
- der Vermieter hat an B keine Forderungen mehr
- nach Zahlung der Kaution durch A erhält B seine Kaution
zurück.
Die Ergänzung wird vom Vermieter sowie A und B unterzeichnet.
B ist der Meinung, nach dem 1.x.04 vom Mieter nicht mehr
belangt werden zu können (richtig/falsch)?
Du meinst wohl Vermieter. Mieter B kann nach dem Auszug nicht mehr belangt werden.
Wann muß A die Kaution zahlen?
sofort, sonst kann B warten bis A zahlt.
Angenommen A leistet die Kaution nicht - Kann der Vermieter
die Kaution von B weiter einbehalten (ist ja so vereinbart)?
ja, Voraussetzung der Rückgabe ist, Zahlung durch A
Kann er sie (angenommen A zahlt NIE) auch benutzen (obwohl er
bestätigt, dass keine Forderungen mehr an B bestehen)?
Ja,
Wenn A die Kaution nicht zahlt, kann er dann nach 3 Monaten
fristlos gekündigt werden?
Nein, denn die Kaution ist doch da. Dann muss notfalls B den A über Anwalt und notfalls durch ein Gericht zur Zahlung der Kaution zwingen.
Gruss Günter