Rückgabe der Kaution nach Auszug

Hallo,

angenommen A und B mieten zusammen eine Wohnung mit gemeinsam unterzeichnetem Mietvertrag. Die Kaution wird von B hinterlegt.
Danach trennen sich A und B - B zieht aus. Der Vermieter schließt mit A eine Zusatzerklärung zum ursprünglichen Vertrag der in etwa so lautet:

Mietvertrag zwischen Vermieter und A
Ergänzung zu Mietvertrag vom x.x.2003 **damals mit A und B

  1. ab 1.x.04 ist A alleiniger Mieter
  2. B zieht zum 1.x.04 aus
  3. der Vermieter hat an B keine Forderungen mehr
  4. nach Zahlung der Kaution durch A erhält B seine Kaution zurück.
    Die Ergänzung wird vom Vermieter sowie A und B unterzeichnet.

B ist der Meinung, nach dem 1.x.04 vom Mieter nicht mehr belangt werden zu können (richtig/falsch)?
Wann muß A die Kaution zahlen?
Angenommen A leistet die Kaution nicht - Kann der Vermieter die Kaution von B weiter einbehalten (ist ja so vereinbart)?
Kann er sie (angenommen A zahlt NIE) auch benutzen (obwohl er bestätigt, dass keine Forderungen mehr an B bestehen)?
Wenn A die Kaution nicht zahlt, kann er dann nach 3 Monaten fristlos gekündigt werden?

Wäre für eure Infos dankbar!

Gruß,

Michael

Hallo,

angenommen A und B mieten zusammen eine Wohnung mit gemeinsam
unterzeichnetem Mietvertrag. Die Kaution wird von B
hinterlegt.
Danach trennen sich A und B - B zieht aus. Der Vermieter
schließt mit A eine Zusatzerklärung zum ursprünglichen Vertrag
der in etwa so lautet:

Mietvertrag zwischen Vermieter und A
Ergänzung zu Mietvertrag vom x.x.2003 **damals mit A und B

  1. ab 1.x.04 ist A alleiniger Mieter
  2. B zieht zum 1.x.04 aus
  3. der Vermieter hat an B keine Forderungen mehr
  4. nach Zahlung der Kaution durch A erhält B seine Kaution
    zurück.
    Die Ergänzung wird vom Vermieter sowie A und B unterzeichnet.

B ist der Meinung, nach dem 1.x.04 vom Mieter nicht mehr
belangt werden zu können (richtig/falsch)?

Du meinst wohl Vermieter. Mieter B kann nach dem Auszug nicht mehr belangt werden.

Wann muß A die Kaution zahlen?

sofort, sonst kann B warten bis A zahlt.

Angenommen A leistet die Kaution nicht - Kann der Vermieter
die Kaution von B weiter einbehalten (ist ja so vereinbart)?

ja, Voraussetzung der Rückgabe ist, Zahlung durch A

Kann er sie (angenommen A zahlt NIE) auch benutzen (obwohl er
bestätigt, dass keine Forderungen mehr an B bestehen)?

Ja,

Wenn A die Kaution nicht zahlt, kann er dann nach 3 Monaten
fristlos gekündigt werden?

Nein, denn die Kaution ist doch da. Dann muss notfalls B den A über Anwalt und notfalls durch ein Gericht zur Zahlung der Kaution zwingen.

Gruss Günter