Hallo,
Grüße dich,
Vor einigen Tagen entdeckten wir in unserer Wohnung Schiummel,
der sich wohl seit längerem dort ausgebreitet hat und bislang
von einem Bücherregal verdeckt gewesen ist.
na super 
Fragen: Wer muss Kosten für eventuelle Maßnahmen tragen, i.e.
- Ist der Schimmel gesundheitsschädlich?
Schimmel muss nicht immer gesundheitsschädlich sein. Meistens ist es aber so das dieser eine bedrohung der Gesundheit darstellen kann.
Der Schimmel kann nur entstehen wenn Sie warme und kalte Luftfronten bzw. Zimmerverhältnisse stoßen und somit Kondenswasser entsteht. Die optimalen bedigungen für Schimmelbildung sind, warme feuchte und dunkel Umgebungen. Dort gedeit er in schönster Pracht.
Schimmel entsteht aber auch durch falsche oder unzureichende Belüftung des Wohnraumes sowie durch falsches Heizen. Es wird angeraten pro Tag mindestens 10 - 15 Minuten stoß zu lüften, d.h. dass alle Fenster komplett geöffnet werden und die Heizkörper abgedreht werden. Es soll aber nicht zu eienr AUskühlung der Wohnung kommen. Stundenlanges „gekipptlassen“ der Fenster ist nicht gerade anzureaten, vorallem weil nur eine schwache Belüftung geschehen kann, ausser es ist auf Durchzug gekippt. Aber muss auch beachtet werden, das so gelüftet wird, das nicht gerade die feuchte Luft in die Wohnung gelassen wird (nach einem Regenfall, Nebel, etc). Es muss auch darauf geachtet werden, das Raumbefeuchter, Springbrunnen, Zimemrbrunnen, Nebelgeräte die für schönes Ambiete sorgen, die Luftfeuchte im Raum erhöhen und eine Schimmelbildung bei übermäßiger Feuchte hervorrufen können.
- Eventuelle Baumaßnahmen (es sieht so aus, als sei die
Außenwand „undicht“; das Zimmer befindet sich im Souterrain,
also Teile der Wand im Erdbereich)?
Sollte die AUssenwand beschädigt sein, also nicht mehr 100ig dicht so muss aufgegraben werden, eine Drenaige gelegt werden, damit die Staunässe abfliessen kann. Bei Hanghäusern muss manchmal je nach Stand des Grundwassers auch eine Wanne gesetzt werden mit Pumpwerk um zu verhindern, dass Wasser in die WOhnung dringen kann, bzw. dass feuchte Räume entstehen.
Besteht für uns die Möglichkeit, aus unserer 9-monatigen
Kündigungsfrist herauszukommen (wir haben noch alten
Mietvertrag) wegen dieser Schimmelangelegenheit, ohne dass uns
dadurch Schaden entsteht?
Dazu hat das AG Köln festgestellt:
Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55)
&
Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeit stellt dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn der Mieter sie nicht zu verantworten hat (LG Lüneburg 6 S 70/00 WM 2001, 465).
Dies muss aber festegestellt werden. Wenn der Schimmel großflächig ist und gesundheitsgefährdent ist, dann berechtigt das zur fristlosen Kündigung. Ansonsten kann man die Miete mindern hierzu einige Urteile:
Schimmel in zwei Zimmern, Küche und WC 15% Mietminderung (AL München I Az.: 15 S 7066/85)
Auch für Feuchtigkeit kann gemindert werden:
Feuchtigkeit im Bad 10% Mietminderung (LG München I Az.: 14 S 13987/83)
Feuchtigkeit im Schlafzimmer 10% Mietminderung (LG Osnabrück Az.: 1 S 523/83)
Feuchtigkeitsfleck an der Küchendecke 5% Mietminderung (LG München I Az.: 31 S 17040/84)
Feuchtigkeitsfleck mit einer Größe von 0,7x0,8 qm und sich ablösendem Anstrich und Wasserrändern 10% Mietminderung (LG München I Az.: 14 S 13987/83)
Von dem her sollet erst mal festgestellt werden ob der Schimmel gesundheitsschädlich ist. Wenn ja, dann berechtigt das zur fristlosen Kündigung. Gutachten erstellt der örtliche Mieterverein oder ein Sachverständiger.
Ansonsten dem Vermieter das Auftreten des Schimmels mitteilen, mit einer Mietminderung noch abwarten, erst ansetzen wenn klar ist, das für die Schimmelbildung der Mieter nicht verantwortlich ist.
Herzlichen Dank für jede Hilfe!
Lilly
Ich hoffe geholfen zu haben. Für Rechtschreibfehler entschuldige ich mich 
Gruß
Highspeed24