Schimmel in der Wohnung

Hallo,

Vor einigen Tagen entdeckten wir in unserer Wohnung Schiummel, der sich wohl seit längerem dort ausgebreitet hat und bislang von einem Bücherregal verdeckt gewesen ist.

Fragen: Wer muss Kosten für eventuelle Maßnahmen tragen, i.e.

  • Ist der Schimmel gesundheitsschädlich?
  • Woher kommt er?
  • Eventuelle Baumaßnahmen (es sieht so aus, als sei die Außenwand „undicht“; das Zimmer befindet sich im Souterrain, also Teile der Wand im Erdbereich)?

Besteht für uns die Möglichkeit, aus unserer 9-monatigen Kündigungsfrist herauszukommen (wir haben noch alten Mietvertrag) wegen dieser Schimmelangelegenheit, ohne dass uns dadurch Schaden entsteht?

Herzlichen Dank für jede Hilfe!

Lilly

Hallo,

Grüße dich,

Vor einigen Tagen entdeckten wir in unserer Wohnung Schiummel,
der sich wohl seit längerem dort ausgebreitet hat und bislang
von einem Bücherregal verdeckt gewesen ist.

na super :frowning:

Fragen: Wer muss Kosten für eventuelle Maßnahmen tragen, i.e.

  • Ist der Schimmel gesundheitsschädlich?

Schimmel muss nicht immer gesundheitsschädlich sein. Meistens ist es aber so das dieser eine bedrohung der Gesundheit darstellen kann.

  • Woher kommt er?

Der Schimmel kann nur entstehen wenn Sie warme und kalte Luftfronten bzw. Zimmerverhältnisse stoßen und somit Kondenswasser entsteht. Die optimalen bedigungen für Schimmelbildung sind, warme feuchte und dunkel Umgebungen. Dort gedeit er in schönster Pracht.
Schimmel entsteht aber auch durch falsche oder unzureichende Belüftung des Wohnraumes sowie durch falsches Heizen. Es wird angeraten pro Tag mindestens 10 - 15 Minuten stoß zu lüften, d.h. dass alle Fenster komplett geöffnet werden und die Heizkörper abgedreht werden. Es soll aber nicht zu eienr AUskühlung der Wohnung kommen. Stundenlanges „gekipptlassen“ der Fenster ist nicht gerade anzureaten, vorallem weil nur eine schwache Belüftung geschehen kann, ausser es ist auf Durchzug gekippt. Aber muss auch beachtet werden, das so gelüftet wird, das nicht gerade die feuchte Luft in die Wohnung gelassen wird (nach einem Regenfall, Nebel, etc). Es muss auch darauf geachtet werden, das Raumbefeuchter, Springbrunnen, Zimemrbrunnen, Nebelgeräte die für schönes Ambiete sorgen, die Luftfeuchte im Raum erhöhen und eine Schimmelbildung bei übermäßiger Feuchte hervorrufen können.

  • Eventuelle Baumaßnahmen (es sieht so aus, als sei die
    Außenwand „undicht“; das Zimmer befindet sich im Souterrain,
    also Teile der Wand im Erdbereich)?

Sollte die AUssenwand beschädigt sein, also nicht mehr 100ig dicht so muss aufgegraben werden, eine Drenaige gelegt werden, damit die Staunässe abfliessen kann. Bei Hanghäusern muss manchmal je nach Stand des Grundwassers auch eine Wanne gesetzt werden mit Pumpwerk um zu verhindern, dass Wasser in die WOhnung dringen kann, bzw. dass feuchte Räume entstehen.

Besteht für uns die Möglichkeit, aus unserer 9-monatigen
Kündigungsfrist herauszukommen (wir haben noch alten
Mietvertrag) wegen dieser Schimmelangelegenheit, ohne dass uns
dadurch Schaden entsteht?

Dazu hat das AG Köln festgestellt:

Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55)
&
Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeit stellt dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn der Mieter sie nicht zu verantworten hat (LG Lüneburg 6 S 70/00 WM 2001, 465).

Dies muss aber festegestellt werden. Wenn der Schimmel großflächig ist und gesundheitsgefährdent ist, dann berechtigt das zur fristlosen Kündigung. Ansonsten kann man die Miete mindern hierzu einige Urteile:

Schimmel in zwei Zimmern, Küche und WC 15% Mietminderung (AL München I Az.: 15 S 7066/85)

Auch für Feuchtigkeit kann gemindert werden:

Feuchtigkeit im Bad 10% Mietminderung (LG München I Az.: 14 S 13987/83)
Feuchtigkeit im Schlafzimmer 10% Mietminderung (LG Osnabrück Az.: 1 S 523/83)
Feuchtigkeitsfleck an der Küchendecke 5% Mietminderung (LG München I Az.: 31 S 17040/84)
Feuchtigkeitsfleck mit einer Größe von 0,7x0,8 qm und sich ablösendem Anstrich und Wasserrändern 10% Mietminderung (LG München I Az.: 14 S 13987/83)

Von dem her sollet erst mal festgestellt werden ob der Schimmel gesundheitsschädlich ist. Wenn ja, dann berechtigt das zur fristlosen Kündigung. Gutachten erstellt der örtliche Mieterverein oder ein Sachverständiger.

Ansonsten dem Vermieter das Auftreten des Schimmels mitteilen, mit einer Mietminderung noch abwarten, erst ansetzen wenn klar ist, das für die Schimmelbildung der Mieter nicht verantwortlich ist.

Herzlichen Dank für jede Hilfe!

Lilly

Ich hoffe geholfen zu haben. Für Rechtschreibfehler entschuldige ich mich :smile:

Gruß
Highspeed24

Hallo,

Vor einigen Tagen entdeckten wir in unserer Wohnung Schiummel,
der sich wohl seit längerem dort ausgebreitet hat und bislang
von einem Bücherregal verdeckt gewesen ist.

Fragen: Wer muss Kosten für eventuelle Maßnahmen tragen, i.e.

Sind es bauseits entstandene Schimmelschäden haftet der Vermieter. Ist der Schaden durch fehlerhaftes Lüften entstanden muss der Mieter zahlen. Auf jeden Fall muss jedoch der Vermieter verständigt werden.

  • Ist der Schimmel gesundheitsschädlich?

Ja, Schimmel ist grundsätzlich gesundheitsschädlich. Jedoch sind die Sporen je nach Beifall geringer oder stärker.

  • Woher kommt er?

durch Feuchtigkeit

  • Eventuelle Baumaßnahmen (es sieht so aus, als sei die
    Außenwand „undicht“; das Zimmer befindet sich im Souterrain,
    also Teile der Wand im Erdbereich)?

Kann sein. Dann muss notfalls geklärt werden, ob eine Drainage liegt und ob diese funktioniert.

Besteht für uns die Möglichkeit, aus unserer 9-monatigen
Kündigungsfrist herauszukommen (wir haben noch alten
Mietvertrag) wegen dieser Schimmelangelegenheit, ohne dass uns
dadurch Schaden entsteht?

Nein, so einfach ist es nicht. Ist der Schimmel nämlich wegen dem Lüftungsverhalten des Mieters entstanden, gibt es keinen Grund zur fristlosen Kündigung. Im Übrigen sind fristlose Kündigungen wegen Schimmel für den Extremfall und bei Untätigkeit des Vermieters bei starken Befall- wenn es bauseitige Schäden sind - vorgesehen.

Bitte mal beachten, dass Regale und auch andere Gegenstände mindestens 5 cm von der Wand weg sollten. Regale und/oder bei Einbauküchen zu beachten, müssen unten wie oben eine Öffnung haben, damit kein Kält-/Wärmestau eintritt. Sodann sollte mindestens täglich 5-7 mal 5-10 Minuten stossgelüftet werden. Alle Fenster auf, Durchzug. Dann Fenster zu. Schräg gestellte Fenster, selbst wenn auf der Gegenseite auch geöffnet wird, führen zur höheren Luftfeuchtigkeit wenn es regnet oder wenn aussen die Luftfeuchtgkeit hoch ist. Dann gilt natürlich, bei jedem Kochen und Baden und in Schlafräumen auf jeden Fall umgehend am Morgen lüften.

Gruss Günter

Hallo,

als Ergänzung zu den anderen beiden Postern möchte ich erwähnen, dass das dort beschriebene Lüftungsverhalten nur bedingt für Raume gilt, die sich im Souterrain befinden.
Diese sollte man im Sommer nur dann lüften, wenn die Aussentemperatur niedriger ist, als die im Zimmer, andernfalls ziehst Du dir die warme Luft mitsamt der darin enthaltenen Feuchtigkeit ins Zimmer.
Da die Temperatur im Sout. meist kühler ist und diese weniger Feuchtigkeit aufnehmen kann als Warme, kondensiert die überschüssige Feuchtigkeit an den kältesten Punkten des Zimmers (ZB.Aussenwand). Wenn da zusätzlich noch wenig Luftzirkulation durch aufgestellte Möbel herrscht, sind das optimale Bedingungen für den Schimmel.

Gruß
Maja