Jemand hat einen Pizza Service betrieben und sind bis heute gekündigt worden, soll heißen ab heute raus aus den Räumlichkeiten.
Die Einrichtung ist Ausgeräumt und alles geputzt.
Bei der Übergabe der Räume wurden sie gebeten die Fliesen auf dem Boden, welche schon vor dem Einzug drinwaren und von Vormieter „genutzt“ wurden zu erneuern da diverse Macken und Kratzer drinwären. Vor Einzug war ein großer Riss durch mehrere Platten. Diese Information wurde auch in den Mietvertrag aufgenommen.
Jetzt die Frage: Kann der Vermieter das einfach so verlangen? Es liegt keine Mutwillige zerstörung oder ähnliches vor. Nach 3 Jahren Arbeit sind halt Gebrauchsspuren eben auch am Fußboden zu sehen oder? Oder kann er verlangen die Platten wieder in den Zustand zu bringen in dem man eingezogen ist? Ich find das schon komisch da sie 3 Jahre lang pünktlich die Miete bezahlt haben und jetzt auch noch den Boden bezahlen sollen. Das sehen sie nicht ein. Bitte helft uns, sie sind ausgesprochener Laie auf diesem Gebiet.
Bei der Übergabe der Räume wurden sie gebeten die Fliesen auf
dem Boden, welche schon vor dem Einzug drinwaren und von
Vormieter „genutzt“ wurden zu erneuern da diverse Macken und
Kratzer drinwären. Vor Einzug war ein großer Riss durch
mehrere Platten. Diese Information wurde auch in den
Mietvertrag aufgenommen.
Jetzt die Frage: Kann der Vermieter das einfach so verlangen?
Der Riss ist wohl eher ein baulicher Mangel und somit nicht Sache des Mieters, erst recht nicht nachdem dieser Mangel schon beim Einzug bestand und so aufgenommen wurde.
Es liegt keine Mutwillige zerstörung oder ähnliches vor. Nach
3 Jahren Arbeit sind halt Gebrauchsspuren eben auch am
Fußboden zu sehen oder?
Hier stellt sich die Frage ob diese Gebrauchsspuren der normalen Abnutzung (hängt auch davon ab, zu welchem Zweck vermietet wurde) entsprechen oder über dem Normalen liegen.
Falls die Abnutzung grösser als normal ist, kann der Vermieter aber nur die Differenz zwischen der normalen Abnutzung (Abschreibung) und der Erneuerung einfordern.
Meist kann man auch bei der Mieterhaftpflicht-Versicherung nachfragen, die geben bei solchen Fragen gerne Auskunft und erstellen auch Gutachten in solchen Fällen (Hier in CH oft gratis) da SIE ja den Schaden bezahlen müssen.
Der Riss ist wohl eher ein baulicher Mangel und somit nicht
Sache des Mieters, erst recht nicht nachdem dieser Mangel
schon beim Einzug bestand und so aufgenommen wurde.
Es geht ihm nicht direkt um den Riss, den sieht der Vermieter ja ein dass er nicht von den Mieter stammen kann. Ihm geht es um die Macken und Kratzer die ganz offensichtlich von dem schweren Mobiliar der Pizzeria stammt, wie z.B. Ofen, Herd usw. Der Raum wurde zum Zubereiten und Kochen vermietet wenn ich das so ausdrücken kann, also kurz als Küche.
Falls die Abnutzung grösser als normal ist, kann der Vermieter
aber nur die Differenz zwischen der normalen Abnutzung
(Abschreibung) und der Erneuerung einfordern.
Was heißt das genau (sorry bin Laie)? Der Boden ist genau wie vorher außer ein paar Macken und Kratzern was nach normaler hektischer Küchenarbeit aussieht (meine Meinung). Das ist ganz normale Abnutzung bzw. Gebrauchsspuren. Für was zahlt man denn die Miete.
Sie ist auch nicht um Größenordnungen schlechter geworden sie sind nunmal auch schon ein paar Jährchen alt und Verschleißen denke ich schon mit der Zeit, bin aber auch kein Handwerkexperte.
Ob durch ledigliches draufstellen schwerer Gegenstände Vertiefungen bzw. Macken entstehen weiss ich auch nicht, aber ich versichere Dir es wurde nicht außergewöhnliches gemacht wie z. Bsp. schweres Mobiliar über den Boden zerren gemacht. Naja versuch dir das auch nur zu schildern wie es aussieht aber auch ich bin Laie.
Bei der Beschreibung, von HomerS, gibt es lauter wenn und aber.
Das fängt schon damit an, dass evtl. die Fliessen nicht ganz fachmännisch verlegt wurden (Riss) und ob jetzt die Annahme der maximalen Oberflächenhärte zutrifft ??
Ob es jetz konkret über Gebür ist oder nicht, kann nur ein Fachmann vor Ort, oder zumindest anhand von guten Fotos, feststellen.
Aber HomerS soll mir jetzt nicht die Bilder schicken, ich bin auch kein ausgewiesener Fachmann. Deshalb gab ich ja den Tip, sich mal bei der Haftpflicht-Versicherung zu erkundigen, die haben ja täglich mit solchen Problemen zu tun.
Wichtig ist, dass der Raum als Küche zur gewerblichen Nutzung gemietet wurde, dann gehören z.B. Fettspritzer zur normalen Abnutzung, was bei einem Büro nicht normal wäre.
Was heißt das genau (sorry bin Laie)? Der Boden ist genau wie
vorher außer ein paar Macken und Kratzern was nach normaler
hektischer Küchenarbeit aussieht (meine Meinung). Das ist ganz
normale Abnutzung bzw. Gebrauchsspuren. Für was zahlt man denn
die Miete.
Das Problem scheint ja schon zu sein, dass du und der Vermieter in diesem Punkt unterschiedlicher Meinung seid, sonst würdest du ja nicht hier fragen.
Dazu gibt es Spezialisten, Normen und Gerichtsurteile um zu beurteilen ob es eine übergebührliche Abnutzung ist oder nicht. Hinzu kommen noch Tabellen mit der Lebenserwartung aller Bauteile eines Hauses, welche auch steuerliche Relevanz haben (z.B. Abschreibung).
Mit der Miete zahlt man auch die normale Abnutzung bei vetragsgemässer Benutzung.
Mehr lässt sich als Ferndiagnose dazu nicht sagen.
MfG Peter(TOO)
P.S. Siehe auch noch meine Antwort zu Tinos Posting.
Bei der Übergabe der Räume wurden sie gebeten die Fliesen auf
dem Boden, welche schon vor dem Einzug drinwaren und von
Vormieter „genutzt“ wurden zu erneuern da diverse Macken und
Kratzer drinwären. Vor Einzug war ein großer Riss durch
mehrere Platten. Diese Information wurde auch in den
Mietvertrag aufgenommen.
Der große Riss ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein bauseitiger Schaden. Hier ist der Vermieter zuständig.
Jetzt die Frage: Kann der Vermieter das einfach so verlangen?
Es liegt keine Mutwillige zerstörung oder ähnliches vor. Nach
3 Jahren Arbeit sind halt Gebrauchsspuren eben auch am
Fußboden zu sehen oder?
Gebrauchsspuren -z.B. abgesplitterte Ecken, Schlaglöcher durch herunter gefallenen Gegenstände sind keine Gebrauchsspuren. Es sind verursachte Schäden. Hier haftet der Pächter.