Die Fragen beziehen sich auf Renovierungsarbeiten einer Mietwohnung
und generell über einen Mietvertrag.
Nach 4 Jahren sind Person A, B und C (3er WG) aus Ihrer Mietwohnung ausgezogen.
In Ihrem vor 4 Jahren unterschriebenen Wohnungs-Einheitsmietvertrag
wurde die Klausel „Die Wohnung wurde renoviert übergeben und muss
renoviert verlassen werden“ zusätzlich eingetragen.
Frage1 : Was heisst in diesem Fall „renovieren“. Welche Maßnahmen
sind hier genau erforderlich?
Bei Ihrem Einzug damals war der vorhandene Teppich jedoch nicht
neu, es waren deutliche Gebrauchsspuren zu erkennen. Auch der PVC in
der Küche hatte erhebliche Mängel. Ein sogenanntes Übergabeprotokoll
wurde von Ihnen nicht unterzeichnet bzw. wurde nicht mit Ihnen
durchgeführt.
Nun sollen Sie in allen Räumen einen neuen Teppich verlegen. (Forderung des Vermieters)
Frage2: Kann der Vermieter von A, B und C verlangen, die Wohnung mit einem
neuen Teppich auszustatten, obwohl bei Einzug bereits ein
„gebrauchter“ Teppich verlegt war? Wie können A, B und C beweisen das kein
neuer Teppich bei Einzug vorhanden war wenn kein Übergabeprotokoll
gemacht wurde?
Desweiteren wurde Ihnen 2 Wochen vor Auszug gesagt, dass alle Wände
weiss gestrichen werden müssen. Dies wurde von A, B und C durchgeführt.
Bei der Wohnungsabnahme hiess es dann jedoch: „hier muss neu
tapeziert werden, es ist ja keine Struktur mehr zu erkennen“. Somit
waren alle Kosten für Farbe etc. umsonst?
Frage3: Ist diese Forderung nun neu zu tapezieren rechtmäßig?
Schließlich wurde von Ihnen lediglich „alle Wände weiss“ streichen
gefordert?
Ebenso sollten A, B und C alle Türen + Leisten weiss streichen, obwohl
diese bei Einzug einen dunklen weiss Ton hatten und auch schon
kleinere Mängel aufwiesen.
Wie können sich A,B und C in solch einer Situation verhalten? Sichert die
Mietvertragsklausel „Die Wohnung wurde renoviert übergeben und muss
renoviert verlassen werden“ den Vermieter komplett ab, oder besteht
die Möglichkeit die bereits vorhanden Gebrauhsspuren bei Einzug
(Teppich, PVC, Türen) in Bezug auf die nun kommende Renovierung
geltend zu machen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen
Gruss
Kai