Also, angenommen, ein Vermieter hat nach einer umfassenden Renovierung mit dem Resultat, dass die Kosten für Allgemeinstrom nun höher sind,
( da statt Etagenheizung nun EINE Heizung alle versorgt und die Stromkosten für die Pumpe über den Allgemeinstrom laufen) nun vergessen, die Nebenkosten anzupassen.
Diese Vergessen würde unterstützt durch die Tatsache, dass nie jemand den Allgemeinstrom abgelesen hat, und der Abschlag viel zu niedrig angesetz ist- weil vorher ja weniger Allgemeinstrom verbraucht wurde. Wie lange wäre der Zeitraum, für den der Vermieter die Kosten nahcfodern kann- jetzt, wo er tatsächlich mal den Stromverbrauch abgelesen und eine fette Nachzahlung des Stromliefernaten bekommen hat.
Was wäre mit einer Mieterin, die seit 3 Jahren dort lebt. Müsste sie Anteilig die 3 Jahre nachzahlen, oder verjährt der Aspruch des Vermieters?
Vielen Dank
Und was wäre mit Mietern, die bereits ausgezogen sind, aber trotzdem am gestiegenen Verbrauch beteiligt waren?
Vielen Dank
Hallo Anne,
links sind die Experten-FAQs. Gehe dort auf Mietrecht und FAQ 1253. Da sind die Fristen dargestellt. Für 2002 ist grundsätzlich in diesem Fall keine Forderung mehr möglich. Wenn 2003 bereits abgerechnet ist und Guthaben sind erstattet oder Nachforderung sind überwiesen, ist auch hier nicht zu machen. Hat ein Vermieter abgerechnet gehen Fehler in der Abrechnung zu seinen Lasten.
Gruss Günter
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vielen dank,
da die Abrechnung für 2003 bereits abgeschlossen ist, ist der Fall klar!!
1000 dank :o)