Nebenkostenabrechnung

Hallo Wissende
kann man eine Nachzahlung einer Nebenkostenabrechnung noch anfechten wenn man schon gezahlt hat?
Oder hat man die Nebenkostenabrechnung mit der Zahlung aktzeptiert?
Die Abrechnung ist fehlerhaft,ist aber jetzt erst aufgefallen.
Vielen Dank für eure Antworten
Reinhardt

Nein owT

Hallo Reinhardt,

wenn es sich um umlagefähige Kosten handelt kann eine bereits gezahlte Rechnung nicht beanstandet werden, es sei denn der Fehler war so offensichtlich, dass er aufgefallen sein muss. Fehlerhafte Abrechnungen können jedoch nach der Zahlung weder durch neue Abrechnung ersetzt werden noch kann der Mieter in diesem Fall diese Kosten zurück verlangen.

Handelt es sich um nicht umlagefähige Kosten ( z. B. Verwaltungskosten, Kontoführung ) können diese nach § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung jederzeit zurück gefordert werden, auch wenn bereits gezahlt ist.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bedanke mich

Hallo Wissende

bedanke mich für eure Antworten.
Habt mir geholfen,bin jetzt ein Stückchen schlauer.
Nicht so schnell zahlen.
Schönen Sonntag noch.
MfG Reinhardt