hallo,
angenommen, stin student wohnt zur untermiete in einem privathaus. in diesem zimmer wohnt er seit drei jahren, davor wohnte darin auch ein student etwa ein jahr. bevor dieser eingezogen ist, also ca. 4 jahre her, wurde darin ein neuer pvc-boden verlegt. der kostete damals angeblich 1000 DM. der boden war nicht verklebt und hat sich in den drei jahren, in denen der student nun drin wohnt, an mehreren stellen aufgeworfen, also solche „luftblasen“ gebildet. das geschah einerseits durch einen schreibtischstuhl mit rollen drunter, andererseits aber auch an stellen, wo gar keine möbel stehen.
nun war ein mann ausm teppichladen da, der sagte, dass man den boden austauschen müßte. das würde 800 euro kosten. der vermieter ist jetzt der meinung, der student müßte das alleine zahlen.
die fragen:
- der student hat eine MM kaution bezahlt. dass die dafür hergenommen wird, scheint nur fair. was ist aber, wenn der preis der neuanschaffung - in diesem fall der neue boden - darüber hinausgeht?
- stimmt es, dass der student auf keinen fall mehr bezahlen muss, als die anschaffung des alten bodens gekostet hat, also 500 euro (die ehemals 1000 DM)?
- ist es überhaupt „völlig logisch“, dass der student den boden ersetzen muss?
wäre froh, wenn mir jemand in dieser angelegenheit weiterhelfen könnte!
vielen dank,
SweetEden
Hallo,
erst einmal:
- ist es überhaupt „völlig logisch“, dass der student den
boden ersetzen muss?
Nichts ist logisch. Ersetzen muss er nur, wenn der Boden einen Schaden aufweist, den der Student verursacht hat.
Blasen entstehen nur, wenn der Boden nicht richtig verlegt wurde (Estrich nicht ausgetrocknet, oder nicht richtig verklebt).
Hat mir ein Freund gesagt, der sich damit auskennt. Dann entstehen auch bei solchen beanspruchten Stellen, wie Schreibtischstuhlplatz vermehrt solche Blasen.
Und das hat der Vermieter selbst zu tragen.
Der Student sollte diese Aussage von mir am besten von einem Fachmann schriftlich bestätigen lassen und das dem Vermieter vor die Nase setzen.
Gruss
Barbara
Hallo Barbara,
das Problem ist, dass der Schaden insofern von diesem Student verursacht wurde, als er mit seinem Drehstuhl über die Stellen gefahren ist, die sich dann gewölbt haben. Aber zählt das nicht zur ganz normalen Boden-Nutzung?
Der PVC-Boden war überhaupt nicht verklebt. Das hat mir zumindest der Vermieter gesagt, denn es sei ihm gesagt worden, man müßte solche Böden für normale Nutzung überhaupt nicht verkleben.
Wenn ich Dich recht verstanden habe, ist es also mit ein Fehler des Vermieters, der den Boden nicht hat verkleben lassen, oder?
Gudrun
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das Problem ist, dass der Schaden insofern von diesem Student
verursacht wurde, als er mit seinem Drehstuhl über die Stellen
gefahren ist, die sich dann gewölbt haben. Aber zählt das
nicht zur ganz normalen Boden-Nutzung?
Die Nutzung des Stuhls ist ursächlich für den Schaden, aber der Student hat ihn nicht zu vertreten, weil nicht richtig verlegt wurde.
Der PVC-Boden war überhaupt nicht verklebt. Das hat mir
zumindest der Vermieter gesagt, denn es sei ihm gesagt worden,
man müßte solche Böden für normale Nutzung überhaupt nicht
verkleben.
Wenn er nicht verklebt wäre, dann wurden doch keine Luftblasen entstehen,oder? Dann weicht doch die Luft an den Seiten aus.
Und auch wenn nicht verklebt:
Er hat ihn vielleicht verlegt, als der Estrich nicht richtig getrocknet war und dann klebte der PVC an diesen Stellen und verursachte die Blasen.
Wenn ich Dich recht verstanden habe, ist es also mit ein
Fehler des Vermieters, der den Boden nicht hat verkleben
lassen, oder?
oder nicht richtig verlegt(s.o.)
Würde ich so sehen. Aber warte mal auf Günther W. und seine Meinung dazu.
Gruss
Barbara
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Hi,
Da eine Verlegung ohne Verklebung nicht fachgerecht ist, wird der Vermieter es wohl selbst gemacht haben. Ein Fußbodenleger hätte so einen Mist nicht gemacht.
Eine Verformung von unverklebten PVC in Form von Beulen und Wellen ist „normal“. Deshalb wird es ja immer verklebt.
Fehlende Stuhlrolleneignung äußert sich bei fachgerechter Verlegung in starker Oberflächenabnutzung nur im Rollbereich der Stuhlrollen. Da auch in anderen Bereichen Verwerfungen vorhanden sind, deutet das darauf hin, dass mit dem Boden und seiner „Verlegung“ grundsätzlich was nicht stimmt.
A.
Hallo noch mal: der Vermieter hat gesagt, dass der Boden bewusst nicht verklebt wurde. Der Grund ist mir nicht völlig klar, aber er wurde definitiv nicht verklebt. Angenommen, jener Student müßte den Boden ersetzen: kann es dann sein, dass er mehr zahlen muss, als die Anschaffung des Bodens gekostet hat? Also 800 Euro für einen neuen Boden, obwohl der „alte“ 500 Euro gekostet hat?
Das würde mich noch interessieren!
Merci, Gudrun
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Hallo noch mal: der Vermieter hat gesagt, dass der Boden
bewusst nicht verklebt wurde. Der Grund ist mir nicht völlig
klar, aber er wurde definitiv nicht verklebt. Angenommen,
jener Student müßte den Boden ersetzen: kann es dann sein,
dass er mehr zahlen muss, als die Anschaffung des Bodens
gekostet hat? Also 800 Euro für einen neuen Boden, obwohl der
„alte“ 500 Euro gekostet hat?
Das würde mich noch interessieren!
Merci, Gudrun
Hallo und noch einmal: fachmännisch PVC-Boden verlegen heißt verkleben.
Nicht verklebt ist nicht fachmännisch,Schäden muss der Vermieter oder derjenige, der es verlegt hat, tragen.
UND NICHT DER MIETER!
Hier droht dem Student der unrechtmäßige Verlust seiner Kaution. Er sollte sich an den Mieterverein oder an einen Anwalt wenden.
Und was den Preis anbetrifft: auch hier sollte er sich an einen Anwalt wenden. Denn wenn der Vermieter nicht einsieht, dass er nichts bekommt, wird er sicher auch auf die 800 Euro bestehen, die ihm auch nicht zustehen. Zumindest muss das 1 Jahr Nutzung vom Vorgänger abgezogen werden.
Der Student sollte sich selbst einen Kostenvoranschlag holen, wenn er freiwillig zahlen will.
Gruss
Barbara