Umlageberechnung der Grundsteuer

Hallo,
in der Hoffnung auf erneuten Rat, nun gleich noch eine Frage. Angenommen ein Vermieter besitzt ein Grundstück, auf dem vier Häuser stehen. Die Grundsteuer dividiert er deshalb durch vier. Von dieser Summe berechnet er für jeden Mieter den Anteil nach Quadratmetern der Wohnfläche.
Beispiel: Vermieter zahlt für das Grundstück 4000 Euro Grundsteuer. In der Nebenkostenabrechnung erscheint für den Mieter eines Hauses also 1000 Euro Grundsteuer. Bei Einem Haus mit 1000 qm, müsste also der Mieter mit einer 150qm-Wohnung anteilmäßig 150 Euro und der Mieter mit einer 50qm-Wohnung 50 Euro zahlen.
Kann das denn so richtig sein? Immerhin wird einerseits nach Einheiten (bei den Häusern) und andererseits nach qm berechnet. Ist so ein Durcheinander bei der Berechnung überhaupt zulässig?

Hallo,
in der Hoffnung auf erneuten Rat, nun gleich noch eine Frage.
Angenommen ein Vermieter besitzt ein Grundstück, auf dem vier
Häuser stehen. Die Grundsteuer dividiert er deshalb durch
vier. Von dieser Summe berechnet er für jeden Mieter den
Anteil nach Quadratmetern der Wohnfläche.
Beispiel: Vermieter zahlt für das Grundstück 4000 Euro
Grundsteuer. In der Nebenkostenabrechnung erscheint für den
Mieter eines Hauses also 1000 Euro Grundsteuer. Bei Einem Haus
mit 1000 qm, müsste also der Mieter mit einer 150qm-Wohnung
anteilmäßig 150 Euro und der Mieter mit einer 50qm-Wohnung 50
Euro zahlen.
Kann das denn so richtig sein?

ja !

Immerhin wird einerseits nach

Einheiten (bei den Häusern) und andererseits nach qm
berechnet.

Verstehe ich nun nicht. Du sprichst von der Umlage nach Wohnfläche, warum nun Einheiten ? Ich vermute, Du meinst die konkrete Zuordnung der Steuerbescheide auf die einzelnen Häuser. Dann regelt sich alles wie nachstehend nach der Wohnfläche.

Ist so ein Durcheinander bei der Berechnung

überhaupt zulässig?

Hallo Steffen,

der Vermieter darf grundsätzlich gleichwertige und vor allem auf demselben Grundstück stehende Gebäude zusammen fassen und Grundsteuer und Versicherungen umlegen. Erlaubt ist - wenn der Vermiete die Kosten auf alle Gebäude und Wohnungen in einer Rechnung umgelegt nur ein Abrechnungsschlüssel. Dies ist die Wohnfläche. Hier wird also die Gesamtwohnfläche aller vier Häuser zusammengenommen und die Kosten werden dann aufgeteilt. Wenn jedoch eines der Häuser z.B. 40 Jahre alt ist und ein anderes ist erst fünf Jahre alt, funktioniert diese Abrechnung nicht. Denn die neuen Wohnungen haben nach dem neuen Berechnungswert ( aus dem Einheitswert ) mehr Grundsteuer zu tragen als die alten Wohnungen

Im Übrigen ist es auch möglich die Gesamtkosten auf der Rechnungen auszuweisen und trotzdem je nach Baujahr dann die Kosten konkret auf die Blöcke zu verteilen. Sind z.B. Eigentumswohnungen dabei muss die Umlage konkret auf die einzelne Wohnung entsprehend dem Steuerbescheid gehen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

auch hier vielen Dank für Deine Antwort. Ich denke ich muss hier etwas erläutern. Du musst davon ausgehen, dass der Vermieter als Beleg für die Grundsteuer einen Änderungsbescheid der Gemeinde vorgelegt hat, die sämtliche 4 Häuser ohne erkennbare Trennung enthält. Wenn man den dort geforderten Betrag durch 4 teilt, ergibt sich genau der Betrag, den der interessierte in seiner Nebenkostenabrechnung als Steuer für das Haus genannt bekommen hat.

Vermute ich auf Grund Deiner Nachfrage richtig, dass die Gemeinde eigentlich einen Grundsteuerbescheid für jedes einzelne Haus erstellen müsste und nicht eine Gesamtrechnung für alle 4 auf dem Grunstück stehende Häuser.

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Hallo,

es wird unterschiedlich gehandhabt. Wenn alle Gebäude als Einheit zu sehen sind kann für das bebaute Grundstück insgesamt ein Steuerbescheid erteilt werden.

Gruss Günter

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Merci, für die Erklärungen!