Hallo,
angenommen ein Mieter bedroht einen anderen ihn mit einem Stock
oder Hammer zu schlagen und geht auf ihn los, kann sich aber noch
retten, sodaß nichts passiert. Zeugen gibt es.
Besteht hier ein Sonderkündigungsrecht?
Im Netz ist nämlich folgende Aussage zu finden:
Nur bei schwersten Verstößen gegen den Hausfrieden, wie etwa die Bedrohung anderer Mieter, dürfe eine Kündigung fristlos erfolgen.
Wenn ja, besteht dieses Recht auch wenn Kinder in der Wohnung des
Beschuldigten wohnen?
Muss dem Vermieter dieser Vorfall schriftlich mitgeteilt werden oder reicht es mündlich?
Kann der Vermieter diesem Mieter sofort fristlos (ohne einen gerichtlichen Beschluss) kündigen? Ist er dazu auch verpflichtet
wenn es ihm andere Mieter mitteilen?
Viele Grüsse,
Daniel
Hallo,
der Vorfall sollte zur Anzeige gebracht werden. Der Vermeietr istr zu verständigen. Der Vermieter muss diesen Mieter abmahnen und ihm die Kündigung androhen oder bei besonders schwerwiegenden Verstössen kann er fristlos kündigen. Hier ist aber dringend dann auch ein Nachweis polizeilicher Massnahmen erforderlich.
Gruss Günter
angenommen ein Mieter bedroht einen anderen ihn mit einem
Stock
oder Hammer zu schlagen und geht auf ihn los, kann sich aber
noch
retten, sodaß nichts passiert. Zeugen gibt es.
Besteht hier ein Sonderkündigungsrecht?
Im Netz ist nämlich folgende Aussage zu finden:
Nur bei schwersten Verstößen gegen den Hausfrieden, wie etwa
die Bedrohung anderer Mieter, dürfe eine Kündigung fristlos
erfolgen.
Wenn ja, besteht dieses Recht auch wenn Kinder in der Wohnung
des
Beschuldigten wohnen?
Muss dem Vermieter dieser Vorfall schriftlich mitgeteilt
werden oder reicht es mündlich?
Kann der Vermieter diesem Mieter sofort fristlos (ohne einen
gerichtlichen Beschluss) kündigen? Ist er dazu auch
verpflichtet
wenn es ihm andere Mieter mitteilen?
Viele Grüsse,
Daniel
Gruss Günter