Verr. Mietkaution mit lfd. Miete

Eigentlich eine einfache Frage, daher so kurz und knapp wie möglich.

A zieht zum 01.10.04 um. Der alte Mietvertrag läuft noch bis 31.10.04. A muss also einen Monat doppelt Miete bezahlen.
A hat nicht soviel Geld und möchte daher das der Vermieter die Miete für den Monat Oktober mit der geleisteten Kaution verrechnet.
Schäden an der Wohnung gibt es keine. Kaution 880 €, Warmmiete 640 €.

Möglich?

Dank für Eure Hilfe.

Eigentlich eine einfache Frage, daher so kurz und knapp wie
möglich.

A zieht zum 01.10.04 um. Der alte Mietvertrag läuft noch bis
31.10.04. A muss also einen Monat doppelt Miete bezahlen.
A hat nicht soviel Geld und möchte daher das der Vermieter die
Miete für den Monat Oktober mit der geleisteten Kaution
verrechnet.
Schäden an der Wohnung gibt es keine. Kaution 880 €, Warmmiete
640 €.

Hi,

das geht nur wenn der Vermieter mitspielt. Einen Anspruch auf so ein Vorgehen hat der Mieter nicht.

Liebe Grüße,

Max

Eigentlich eine einfache Frage, daher so kurz und knapp wie
möglich.

A zieht zum 01.10.04 um. Der alte Mietvertrag läuft noch bis
31.10.04. A muss also einen Monat doppelt Miete bezahlen.
A hat nicht soviel Geld und möchte daher das der Vermieter die
Miete für den Monat Oktober mit der geleisteten Kaution
verrechnet.
Schäden an der Wohnung gibt es keine. Kaution 880 €, Warmmiete
640 €.

Möglich?

Hallo,

nein. Eine Verrechnung der Kaution mit der Miete ist - mit einer ganz bestimmten Ausnahme, die der Mieter beweisen müsste - nicht möglich. Ob es Schäden gibt, wird man erst nach dem Auszug zu bewerten haben, auch wird man zu bewerten haben, ob es noch eine Nachforderung bei den Nebenkosten gibt. Der Vermieter läuft, wenn der Mieter kein Geld hat und die Kaution aufrechnen will Gefahr, dass er dann wegen der Nachforderungen bei Nebenkosten Probleme hat. Diese hat er nicht, wenn er die Kaution bis zur Abrechnung einbehält. Was ich diesem Vermieter auch empfehlen würde.

Gruss Günter

Hallo,

erstmal Danke für die Antworten. Das würde dann ja bedeuten, daß der Vermieter meine Kaution in voller Höhe einbehalten könnte bis die Nebenkostenabrechnung erstellt ist, oder?
Was ich ziemlich übel fände, da wir jetzt nocht nichtmal die Abrechnung für 2003 vorliegen haben.
Daher wär mir die Verrechnung der letzten Miete mit der Kaution eigentlich ganz recht.

Ich werd mal die letzte Miete einfach nicht bezahlen und bei einer Zahlungserinnerung darauf hinweisen das er doch bitte mit der Kaution verrechnen soll. Mal sehen was bei rauskommt.

Gruß,

Alex

Hallo,

erstmal Danke für die Antworten. Das würde dann ja bedeuten,
daß der Vermieter meine Kaution in voller Höhe einbehalten
könnte bis die Nebenkostenabrechnung erstellt ist, oder?
Was ich ziemlich übel fände, da wir jetzt nocht nichtmal die
Abrechnung für 2003 vorliegen haben.
Daher wär mir die Verrechnung der letzten Miete mit der
Kaution eigentlich ganz recht.

Ich werd mal die letzte Miete einfach nicht bezahlen und bei
einer Zahlungserinnerung darauf hinweisen das er doch bitte
mit der Kaution verrechnen soll. Mal sehen was bei rauskommt.

Gruß,

Hallo Alex,

der Vermieter muss hier überhaupt nicht direkt reagieren. Er kann sofort einen Anwalt mit der Beitreibung beauftragen. Hier wird es sodann ganz erhebliche Kosten geben. Rechne mal mit mindestens 250 EURO. Er kann natürlich gleichzeitig auch sofort über einen Anwalt einen Mahnbescheid erlassen. Dann hast Du auch diese Kosten zu tragen.

Hier kann ich nur mit „Finger weg“ vor solchen Methoden raten. Wer in einer wirtschaftlichen Notlage durch Umzug ist, muss mit dem Vermieter vorher klären was er erlaubt und darf den Vermieter nicht vor die Konsequenz stellen. Wie will ein Mieetr, wenn er auszieht und kleine Mängel treten auf, hier auf Verständnis hoffen, auf ein Entgegenkommen, wenn er mit dem Vermieter wie mit dem „letzten Trottel“ umgeht ?

In Fällen, in denen der Vermieter nachweislich in früheren Fällen durch betrügerische Methoden versucht hat die Kaution zu behalten ( was wenige Fälle sind ) rate ich zum Einbehalt. Hier ist aber auch bei jedem Richter Verständnis und Akzeptanz zu erwarten. In allen anderen Fällen muss der Mieter mit dem Vermieter reden und diesen bitten, ihm eine Aufrechnung mit der Kaution zu erlauben. Es sollte nie ein Mieter ohne diese Klärung einfach die Miete nicht bezahlen und dann, reagiert der Vermieter, diesen hinweisen, er könne ja aufrechnen. Dies ist schlichtweg nicht erlaubt. Gegenüber einem Vertragspartner ist es eine Zumutung.

Dieser Hinweis, weil immer wieder Gedanken aufkommen, man zahlt nicht und dann soll der Vermieter verrechnen. Ich nehme den vorliegenden Fall zum Anlass nochmals daher ausführlich auf die Risiken solchen Handelns hinzuweisen. Das Handeln Einzelner habe ich nicht zu bewerten. Jeder muss aber wissen, auf was er sich einlässt und was erfolgen kann.

Gruss Günter