Welcher Vertrag gilt?

Angenommen, eine der Mann einer Familie hat einen Mietvertrag abgeschlossen mit einem Mietpreis von (damals noch) 1000 DM. Die Vermieterin ist Teil einer Erbengemeinschaft, hat aber den Vertrag allein unterschrieben. Frage 1 : durfte die das allein oder kann jemand aus der Erbengemeinschaft dem widersprechen, wenn ja, wie lang hätte man für nen Widerspruch Zeit??

Weitere Frage: die o. g. Familie kann nach nem halben Jahr nicht mehr soviel zahlen, mann einigt sich auf Mietminderung um 100 DM auf 900 DM, dazu wird ein neuer Vertrag mit Ehemann und -frau und der Erbengemeinschaft abgeschlossen.

Frage 2 : Welcher Vertrag gilt jetzt, wenn gekündigt werden soll?? Kann sich einer der Mieter auf den 1. Vertrag berufen, dann wäre ja fast immer zuwenig gezahlt worden, müsste dann nicht,wenn man sich auf diesen 1. Vertrag beruft, zumindest ein Teil des Differenzbetrags nachgezahlt werden??

Bis wann muss die Miete eigentlich eingegangen sein, gibts dafür Termine, z.B. bis zum 6. eines Monats oder so??

LG Erika (bin weder Mieter noch Vermieter, und wenn ich sowas höre, auch froh drüber *gg*)

Hallo,

was wohl kaum möglich ist. Oder wohnst Du auf den Wolken ? grins.

Der letzte Vertrag ist gültig. Die Miete hat bis spätestesn am 3. Tag des Monats auf dem Konto des Vermieters zu sein.

Gruss Günter

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Hallo,

was wohl kaum möglich ist. Oder wohnst Du auf den Wolken ?
grins.

AUf den Wolken nicht (obwohls manchmal praktisch wär *gg*), aber in ner eigenen Wohnung (zwar ererbt, aber trotzdem frei von Mietern, Vermietern und deren Chaos). Was ich hier frage, sind Sachen die ich von Bekannten höre und teilweise auch zu lesen kriege, weil mich sone Sachen interessieren (wollte früher mal BWL und sowas studieren,habs aber nie getan). Bin nur ein neugieriger Mensch, und finds manchmal albern, worüber sich manche bis vor mehrere Gerichtsinstanzen streiten, obwohl die Sache doch oft durchs lesen des BGB oder anderen Gesetzen zu klären wäre. :wink:

LG Erika

Hallo,

was manchmal im BGB sich so einfach liest, ist leider in der Praxis mehr als nur kompliziert.

Eines der Hauptprobleme ist dabei, dass in den meisten Fällen Verträge vereinbart werden und es wird nicht beachtet, insbesondere wenn handschriftliche Eintragungen vorgenommen werden, dass an den anderen Stellen in einem Vertrag Texte stehen, die entweder ergänzt oder gestrichen werden müssen, weil sie sonst sich gegenseitig widersprechen. Ich kenne keinen Mietvertrag, der nicht in sich in einigen Positionen im Widerspruch steht, wenn der Laie - der in der Regel den Vertrag ausfüllt - nicht exakt das tut, was die Verfasser dieser Verträgen „gemeint haben“.

Miet-Verträge, die am Markt gehandelt werden, werden von Juristen verfasst. Seien Sie Mitarbeiter eines Verlages, von Haus & Grund, Mietervereinen oder dem Bundesministerium der Justiz. Sie alle unterstellen, dass der Vertragsausfüller sich auskennt und den Vertrag richtig ausfüllt. Daher heisst es ja meist „Unzutreffendes bitte streichen“. Der Laie weiss meist nur nicht was nicht zutrifft, wenn er je nach Vertrag zwischen sechs und fünfzehn Seiten lesen soll, wo immer wieder auf Schönheitsreparaturen hingewiesen wird. Wobei dann ja nicht einmal ein Hinweis möglich ist, was bei welcher Konstellation dann vertraglich zu beachten ist.

Über manche in einem Vertrag abgefasste oder stehende Vereinbarung diskutiert man vor Ort unter mehreren Personen, was denn richtig sein kann. Und nicht selten wird in einem konkreten Rechtsfall der Weg gegangen, von dem bekannt ist, dass er in einem Gerichtsverfahren durch den Richter Zustimmung findet.

Dann kannst „du dich“ vorbereiten. Dein Verfahren ist gewonnen bevor es beginnt. In den ZDF-Nachrichten am Vorabend „Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass …“ und nun ist alles anders. Dann darf man dem Mieter oder Vermieter erklären, dass das Urteil gestern Abend die Rechtslage völlig verändert hat, dass er den Prozess verlieren wird, daher nun nur noch „Anerkennung“ möglich ist, um wenigstens die Kosten so gering als möglich zu halten.

Gruss Günter

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Miet-Verträge, die am Markt gehandelt werden, werden von
Juristen verfasst. Seien Sie Mitarbeiter eines Verlages, von
Haus & Grund, Mietervereinen oder dem Bundesministerium der
Justiz. Sie alle unterstellen, dass der Vertragsausfüller sich
auskennt und den Vertrag richtig ausfüllt. Daher heisst es ja
meist „Unzutreffendes bitte streichen“.

Hallo Günter,

steht das „unzutreffendes bitte streichen“ denn unter jedem Absatz oder nur irgendwo kleingedruckt, so das es kaum beachtet wird? Ansonsten wärs doch sicher sinnvoller, das unter jedem Absatz in Klammern gesetzt zu schreiben, oder?

LG Erika

Hallo Erika,

wie es Verträge mal in sich haben. Es steht fast überall am Ende des Vertrages, dass „unzu…“. Teilweise steht es direkt bei den §§. In einigen Verträgen steht aber auch nichts, weil der Planer und Gestalter des Vertrages davon ausgeht" dass jeder, der den Mietvertrag in der Hand hält weiss, was er ( der Vertragsgestalter) gemeint hat. Hier hilft wirlich nur: Genau durchlesen, alles durchlesen und hat man was nicht verstanden, fragen

Gruss Günter

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