Zwangsräumung

Mal angenommen die Wohnung einer fiktiven Person X wurde zwangsgeräumt und diese Person habe ungefähr 8 Jahre in der Wohnung gewohnt. Während dieser Zeit habe X keinerlei Renovierungs- bzw. Erhaltungsarbeiten (wie z.B. tapezieren, streichen etc.) vorgenommen. Nehmen wir mal weiter an, daß die Wohnung durch eine Wohnungsbaugesellschaft Y begangen wurde und hierbei der Umstand von folgende, noch durch X, zu erfüllenden Arbeiten festgestellt worden:
-alle Tapeten (Decke/Wand) seien zu entfernen,
-Bohrlöcher sowie Dübel und Haken seien zu entfernen,
-Deckenflächen/Wandflächen seien für einen Neuanstrich vorzubereiten,
-Putzschäden seien zu beseitigen,
-Heizkörper seien für eine Neulackierung vorbereiten,
-Türen seien 1x mit Grundanstrich zu versehen.

Wären solche Arbeiten durch die Wohnungsbaugesellschaft einzufordern bzw. hätte eine Wohnungsbaugesellschaft das Recht eine oder mehre Firmen damit zu beauftragen und der Person X die Arbeiten in Rechnung zu stellen!?

Irgendwie peinlich aber dennoch wichtig!!!

hallo,

wer zwangsgeräumt wird, hat üblicherweise kein Geld. Der Vermieter sollte sich hier bemühen die Wohnung zu renovieren und den Schaden so gering als möglich zu halten. Ob er die Kosten einklagen kann sollte er sich angesichts der Zwangsräumung überlegen.

Gruss Günter

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