Hallo und Moin,
ich würd gern über folgendes diskutieren:
Mal angenommen, Frau X ist im Frühling in eine Wohnung gezogen. Die Vermieterin, Frau Y, war etwas unsicher, weil Frau X eine Katze hat. Frau Y hat schlechte Erfahrungen und befürchtete, die Katze könnte das Treppenhaus verwüsten oder stinken. Dem könnte man ja Abhilfe schaffen, wenn im Mietvertrag steht, dass die Katze, Frau Z, nicht ins Treppenhaus darf sowie, dass Gerüche zu vermeiden sind.
Frau X wollte am letzten Abend (bei hochsommerlichen Temperaturen) Hausmüll runterbringen (in den Hintergarten). Da sie nach dem Urlaub nicht mehr genau wusste, welcher Schlüssel passen würde, ist sie erst mal ohne Müll vom zweiten Stock runtermarschiert. Dabei hat sie festgestellt, dass in dem Schloss nunmehr ein Steckschloss ist, zu dem sie keinen Schlüssel hat. Weil es schon spät war, ist sie wieder hochgegangen und hat darauf gehofft, dass die Türe am nächsten Morgen - wie oft - unverschlossen sei und sie dann den Müll vor der Arbeit entsorgen könnte. Mittlerweile müffelte der nämlich schon ein wenig.
Frau X ist also am nächsten Morgen dann mit der Mülltüte, in der auch eine gesonderte Tüte mit Katzenstreu war, runtergeeilt, fand die Tür verschlossen und ist - da sie im Zeitdruck war - mit dem Müll wiederhochgeeilt. Dabei ist ein wenig Flüssigkeit ins Treppenhaus getropft. Frau X bezahlt für die wöchentliche Treppenhausreinigung und war in Eile. Die Bahn hat sie verpasst. Abends nach der Arbeit hat Frau X keine Flecken mehr entdecken können, dafür aber ein Schreiben der Frau Y, dass sich Nachbarn über unerträglichen Katzenuringeruch beschwert hätten, sie hätten die Flecken nachverfolgt und daraus geschlossen, dass Frau X die Urheberin sei. Frau X möge die Flecken unverzüglich entfernen. Dies sei zum wiederholten Male vorgekommen. Frau X sei telefonisch nicht erreichbar, sie möge sich sofort und unmittelbar melden. Auf den Passus im Mietvertrag bezüglich Frau Z werde verwiesen. Frau X hat die nicht sichtbaren Flecken mit lieblich duftendem Orangenreiniger entfernt. Sie hat ein Schreiben entworfen, indem sie das Missverständnis erklärt, einen Schlüssel für das neue Schloss fordert (das heute abend nicht mehr da war) und auch über die Eigenschaften von Klumpstreu aufklärt (sie wollte nicht über die Menge von Katzenurin sich auslassen). Frau X möchte nicht klugscheißerisch sein, sondern lieber ein nettes Verhältnis zur Vermieterin haben. Ist für Frau X noch etwas zu befürchten? Oder hat sie genug Abbitte und Putzdienst getan?
Wär doch mal interessant, Frau X und Salat freuen sich über Antworten. Kann es sein, dass die Vermieterin Frau Y dieses angebliche zweite Mal konstruiert hat, um dem Charakter einer Abmahnung entstehen zu lassen, der eine Kündigung erleichtern würde?
Gruß und Danke
Salat 