Geruch und Verschmutzung des Treppenhauses

Hallo und Moin,

ich würd gern über folgendes diskutieren:

Mal angenommen, Frau X ist im Frühling in eine Wohnung gezogen. Die Vermieterin, Frau Y, war etwas unsicher, weil Frau X eine Katze hat. Frau Y hat schlechte Erfahrungen und befürchtete, die Katze könnte das Treppenhaus verwüsten oder stinken. Dem könnte man ja Abhilfe schaffen, wenn im Mietvertrag steht, dass die Katze, Frau Z, nicht ins Treppenhaus darf sowie, dass Gerüche zu vermeiden sind.

Frau X wollte am letzten Abend (bei hochsommerlichen Temperaturen) Hausmüll runterbringen (in den Hintergarten). Da sie nach dem Urlaub nicht mehr genau wusste, welcher Schlüssel passen würde, ist sie erst mal ohne Müll vom zweiten Stock runtermarschiert. Dabei hat sie festgestellt, dass in dem Schloss nunmehr ein Steckschloss ist, zu dem sie keinen Schlüssel hat. Weil es schon spät war, ist sie wieder hochgegangen und hat darauf gehofft, dass die Türe am nächsten Morgen - wie oft - unverschlossen sei und sie dann den Müll vor der Arbeit entsorgen könnte. Mittlerweile müffelte der nämlich schon ein wenig.

Frau X ist also am nächsten Morgen dann mit der Mülltüte, in der auch eine gesonderte Tüte mit Katzenstreu war, runtergeeilt, fand die Tür verschlossen und ist - da sie im Zeitdruck war - mit dem Müll wiederhochgeeilt. Dabei ist ein wenig Flüssigkeit ins Treppenhaus getropft. Frau X bezahlt für die wöchentliche Treppenhausreinigung und war in Eile. Die Bahn hat sie verpasst. Abends nach der Arbeit hat Frau X keine Flecken mehr entdecken können, dafür aber ein Schreiben der Frau Y, dass sich Nachbarn über unerträglichen Katzenuringeruch beschwert hätten, sie hätten die Flecken nachverfolgt und daraus geschlossen, dass Frau X die Urheberin sei. Frau X möge die Flecken unverzüglich entfernen. Dies sei zum wiederholten Male vorgekommen. Frau X sei telefonisch nicht erreichbar, sie möge sich sofort und unmittelbar melden. Auf den Passus im Mietvertrag bezüglich Frau Z werde verwiesen. Frau X hat die nicht sichtbaren Flecken mit lieblich duftendem Orangenreiniger entfernt. Sie hat ein Schreiben entworfen, indem sie das Missverständnis erklärt, einen Schlüssel für das neue Schloss fordert (das heute abend nicht mehr da war) und auch über die Eigenschaften von Klumpstreu aufklärt (sie wollte nicht über die Menge von Katzenurin sich auslassen). Frau X möchte nicht klugscheißerisch sein, sondern lieber ein nettes Verhältnis zur Vermieterin haben. Ist für Frau X noch etwas zu befürchten? Oder hat sie genug Abbitte und Putzdienst getan?

Wär doch mal interessant, Frau X und Salat freuen sich über Antworten. Kann es sein, dass die Vermieterin Frau Y dieses angebliche zweite Mal konstruiert hat, um dem Charakter einer Abmahnung entstehen zu lassen, der eine Kündigung erleichtern würde?

Gruß und Danke
Salat :smile:

Hallo,

die Mieterin hätte, auch wenn das Treppenhaus gereinigt wird, hier selbst reinigen müssen. Es ist ja kein normaler Dreck. Sicher ist dieses Schreiben noch keine Abmahnung. Ausserdem, wer erleichtert kündigen will muss, wenn Abmahnungen als Gegenstand heran gezogen werden, ausdrücklich in einer Abmahnung hinweisen, dass bei wiederholter Abmahnung eine Kündigung ausgesprochen wird. Fehlt der Hinweis, kann nicht auf der Grundlage der Abmahnungen gekündigt werden. Dann kann die Abmahnung höchstens in einem Beweisverfahren bei einer Kündigung mit anderen Kündigungsgründen als weiteren Beweis vorgetragen werden.

Gruss Günter

ich würd gern über folgendes diskutieren:

Mal angenommen, Frau X ist im Frühling in eine Wohnung
gezogen. Die Vermieterin, Frau Y, war etwas unsicher, weil
Frau X eine Katze hat. Frau Y hat schlechte Erfahrungen und
befürchtete, die Katze könnte das Treppenhaus verwüsten oder
stinken. Dem könnte man ja Abhilfe schaffen, wenn im
Mietvertrag steht, dass die Katze, Frau Z, nicht ins
Treppenhaus darf sowie, dass Gerüche zu vermeiden sind.

Frau X wollte am letzten Abend (bei hochsommerlichen
Temperaturen) Hausmüll runterbringen (in den Hintergarten). Da
sie nach dem Urlaub nicht mehr genau wusste, welcher Schlüssel
passen würde, ist sie erst mal ohne Müll vom zweiten Stock
runtermarschiert. Dabei hat sie festgestellt, dass in dem
Schloss nunmehr ein Steckschloss ist, zu dem sie keinen
Schlüssel hat. Weil es schon spät war, ist sie wieder
hochgegangen und hat darauf gehofft, dass die Türe am nächsten
Morgen - wie oft - unverschlossen sei und sie dann den Müll
vor der Arbeit entsorgen könnte. Mittlerweile müffelte der
nämlich schon ein wenig.

Frau X ist also am nächsten Morgen dann mit der Mülltüte, in
der auch eine gesonderte Tüte mit Katzenstreu war,
runtergeeilt, fand die Tür verschlossen und ist - da sie im
Zeitdruck war - mit dem Müll wiederhochgeeilt. Dabei ist ein
wenig Flüssigkeit ins Treppenhaus getropft. Frau X bezahlt für
die wöchentliche Treppenhausreinigung und war in Eile. Die
Bahn hat sie verpasst. Abends nach der Arbeit hat Frau X keine
Flecken mehr entdecken können, dafür aber ein Schreiben der
Frau Y, dass sich Nachbarn über unerträglichen
Katzenuringeruch beschwert hätten, sie hätten die Flecken
nachverfolgt und daraus geschlossen, dass Frau X die Urheberin
sei. Frau X möge die Flecken unverzüglich entfernen. Dies sei
zum wiederholten Male vorgekommen. Frau X sei telefonisch
nicht erreichbar, sie möge sich sofort und unmittelbar melden.
Auf den Passus im Mietvertrag bezüglich Frau Z werde
verwiesen. Frau X hat die nicht sichtbaren Flecken mit
lieblich duftendem Orangenreiniger entfernt. Sie hat ein
Schreiben entworfen, indem sie das Missverständnis erklärt,
einen Schlüssel für das neue Schloss fordert (das heute abend
nicht mehr da war) und auch über die Eigenschaften von
Klumpstreu aufklärt (sie wollte nicht über die Menge von
Katzenurin sich auslassen). Frau X möchte nicht
klugscheißerisch sein, sondern lieber ein nettes Verhältnis
zur Vermieterin haben. Ist für Frau X noch etwas zu
befürchten? Oder hat sie genug Abbitte und Putzdienst getan?

Wär doch mal interessant, Frau X und Salat freuen sich über
Antworten. Kann es sein, dass die Vermieterin Frau Y dieses
angebliche zweite Mal konstruiert hat, um dem Charakter einer
Abmahnung entstehen zu lassen, der eine Kündigung erleichtern
würde?

Gruß und Danke
Salat :smile:

Hallo Günter,

danke für Deine Antwort. Die Mieterin hat ja im Endeffekt selbst gereinigt. Sie konnte dies nur erst abends tun, da sie durch die verschlossene Tür in Zeitdruck geraten ist. Aber wenn dieses Schreiben keine Abmahnung darstellt und Frau X sonst nicht dazu neigt, das Treppenhaus mit Müll zu verunzieren, dann kann sie vermutlich jetzt beruhigt sein.

Gruß
Salat :smile: