Untermietvertrag&Kündigungfrist

Moin zusammen,

nun mal ganz allgemein und hypothetisch formuliert :
Ich bin mir nämlich über theoretisch geltende Kündigungfristen nicht ganz im klaren.
Mal angenommen es gäbe einen Hauptmieter, der die gemietete Wohnung
zwecks Kostenersparnis und Gesellschaft zum teil untervermietet. Die Genehmigung der Eigentümer liegt vor.
Nun kommt es aber zu den üblichen Spannungen und der Hauptmieter will den Untermieter (Einzelperson) möglichst schnell loswerden.
Der Hauptmieter lebt natürlich mit in der Wohnung, das untervermietete
Zimmer war jedoch unmöbliert. Der Vertrag heißt Untermietvertrag
enthält jedoch keine Regelung über die Kündigungsfristen.
Gilt nun die Frist des 573c Abs1, also 3Monate minus 3 Tage, oder die
verkürzte nach 573c Abs 3, also schlimmstenfalls 15 Tage ?

Wie wäre es, wenn der Hauptmieter dem Untermieter Ende August mit einer Fristsetzung zum 11. Oktober kündigt ?
Wäre dies einfach so hinzunehmen, oder besteht ein Anspruch auf Kündigung zum Monatsende ?

Vielen Dank im voraus
Stefan

Hallo,

habe mir die Frage nochmals genau angesehen.

Ich bin der Auffassung, dass hier mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen ist. es wurde zwar Wohnraum zur Verfügung gestellt. Er war nicht möbiliert. Hierauf kommt es aber hier nicht an. Es wurde ein Untermietvertrag abgeschlossen. Dort wurde nicht vereinbart, dass sich die Kündigungsfristen nach dem Sonder-Kündigungsrecht für möbilierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters richtet. Dieses Untermietverhältnis begründet ein selbstständige Mietverhältnis, das im Vertrag seinerzeit nicht richtig heraus gearbeitet wurde. Das Vorhandensein von Vorhangschienen und Vorhängen und einem Stuhl hätte gereicht um „Teilmöbilierung“ daraus zu machen

Vielleicht meldet sich noch jemand. Abschliessend muss ich aber feststellen, dass die abschliessende Bewertung wohl nur durch eine Inaugenscheinnahme möglich wäre.

Gruss Günter

nun mal ganz allgemein und hypothetisch formuliert :
Ich bin mir nämlich über theoretisch geltende Kündigungfristen
nicht ganz im klaren.
Mal angenommen es gäbe einen Hauptmieter, der die gemietete
Wohnung
zwecks Kostenersparnis und Gesellschaft zum teil
untervermietet. Die Genehmigung der Eigentümer liegt vor.
Nun kommt es aber zu den üblichen Spannungen und der
Hauptmieter will den Untermieter (Einzelperson) möglichst
schnell loswerden.
Der Hauptmieter lebt natürlich mit in der Wohnung, das
untervermietete
Zimmer war jedoch unmöbliert. Der Vertrag heißt
Untermietvertrag
enthält jedoch keine Regelung über die Kündigungsfristen.
Gilt nun die Frist des 573c Abs1, also 3Monate minus 3 Tage,
oder die
verkürzte nach 573c Abs 3, also schlimmstenfalls 15 Tage ?

Wie wäre es, wenn der Hauptmieter dem Untermieter Ende August
mit einer Fristsetzung zum 11. Oktober kündigt ?
Wäre dies einfach so hinzunehmen, oder besteht ein Anspruch
auf Kündigung zum Monatsende ?

Vielen Dank im voraus
Stefan