Dauer Anzeige bis zum Verfahren?

Hallo,

hab letztens in der Zeitung von einem Gerichtsverfahren gelesen, das erst über 1 Jahr nach der Anzeige gemacht wurde. Wie lang dauert sowas denn in der Regel von der Anzeige bis zu einem (event.) Verfahren??? Hab mal was von Eilanträgen gelesen, die sind dann ja sicher schneller als der oben beschriebene Fall, gibts da Fristen für ne Bearbeitung?

LG Erika

Hallo Erika,

wenn du von Eilanträgen und Anzeigen in einem Atemzug sprichst, dann wirfst du hier Strafrecht und Zivilrecht bunt durcheinander. Trennt man die Sache, kann man zu folgender Antwort kommen: Beim Zivilverfahren dauert es nach Einreichung der Klage genau so lange, wie das Gericht momentan „voll“ ist, du bekommst den nächstmöglichen Termin. Wehrt sich die Gegenseite nicht, kann auch oft im schriftlichen Verfahren ein Versäumnisurteil ergehen, dies geht dann je nach Gerichtsbelastung innerhalb einiger Wochen. Wird streitig verhandelt, kommt es dann zudem immer darauf an, wieviele Termine nötig sind, und wieviel die Anwälte schreiben. Braucht man keine Zeugen, ist die Sache mit einem Termin erledigt, müssen Zeugen quer über die Welt vernommen werden, entsprechend länger.

Im Strafverfahren ermittelt zunächst mal die Staatsanwaltschaft, die auch mal mehr oder weniger belastet ist. Ist die Sache einfach, geht es dann schnell, ist die Sache komplex, kann es Jahre dauern, bis man überhaupt zur Anklageerhebung kommt. Das Gericht entscheidet dann zunächst über die Zulassung der Anklage und terminiert dann so schnell wie möglich. Und dann kommt es eben auch wieder auf die Komplexität des Verfahrens an. Habe selbst gerade einen Fall (Nebenklagevertretung) beiseite gelegt, der bei der Staatsanwaltschaft zwei Jahre geschmort hat, und bei dem man jetzt die Sache eingestellt hat, weil inzwischen die Beschuldigten nicht mehr verhandlungsfähig sind. Nicht schön, weil es um Misshandlung von Schutzbefohlenen ging und das Opfer über Jahrzehnte gelitten hat. Aber die fehlende Verhandlungsfähigkeit ist eindeutig und daher werde ich auch nichts mehr unternehmen.

Gruß vom Wiz

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Hallo Erika,

wenn du von Eilanträgen und Anzeigen in einem Atemzug
sprichst, dann wirfst du hier Strafrecht und Zivilrecht bunt
durcheinander. Trennt man die Sache, kann man zu folgender
Antwort kommen: Beim Zivilverfahren dauert es nach Einreichung
der Klage genau so lange, wie das Gericht momentan „voll“ ist,
du bekommst den nächstmöglichen Termin. Wehrt sich die
Gegenseite nicht, kann auch oft im schriftlichen Verfahren ein
Versäumnisurteil ergehen, dies geht dann je nach
Gerichtsbelastung innerhalb einiger Wochen. Wird streitig
verhandelt, kommt es dann zudem immer darauf an, wieviele
Termine nötig sind, und wieviel die Anwälte schreiben. Braucht
man keine Zeugen, ist die Sache mit einem Termin erledigt,
müssen Zeugen quer über die Welt vernommen werden,
entsprechend länger.

Im Strafverfahren ermittelt zunächst mal die
Staatsanwaltschaft, die auch mal mehr oder weniger belastet
ist. Ist die Sache einfach, geht es dann schnell, ist die
Sache komplex, kann es Jahre dauern, bis man überhaupt zur
Anklageerhebung kommt. Das Gericht entscheidet dann zunächst
über die Zulassung der Anklage und terminiert dann so schnell
wie möglich. Und dann kommt es eben auch wieder auf die
Komplexität des Verfahrens an. Habe selbst gerade einen Fall
(Nebenklagevertretung) beiseite gelegt, der bei der
Staatsanwaltschaft zwei Jahre geschmort hat, und bei dem man
jetzt die Sache eingestellt hat, weil inzwischen die
Beschuldigten nicht mehr verhandlungsfähig sind. Nicht schön,
weil es um Misshandlung von Schutzbefohlenen ging und das
Opfer über Jahrzehnte gelitten hat. Aber die fehlende
Verhandlungsfähigkeit ist eindeutig und daher werde ich auch
nichts mehr unternehmen.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz, darf dich anmailen?
Gruss
Barbara

Hallo Wiz, darf dich anmailen?
Gruss
Barbara

Du darfst. Ich muss dich aber darauf hinweisen, dass ich hier allgemeine Fragen ganz nach Lust und Laune beantworte, Rechtsberatung im konkreten Einzelfall als Anwalt aber nur im Rahmen einer offiziellen Mandatierung durchführen darf. Also bitte nicht böse sein, wenn ich nicht ganz umsonst Stunden über einem schlecht „verallgemeinerten“ konkreten Fall brüten werde. Entweder es ist tatsächlich eine allgemeine Frage an der ich Spaß habe und die sich mit vertretbarem Aufwand beantworten lässt, dann hast du Glück, oder es ist ein konkreter und ggf. komplexer Fall, den ich dann ggf. im Rahmen eines Mandats bearbeiten werde.

Gruß vom Wiz

alles klar!

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