Hallo miteinander,
gibt es eine Verjährung von Mietforderungen ähnlich der bei Nebenkostenabrechnungen?
Hier ein mögliches Szenario:
Ein Mietverhältnis wurde geschlossen und im Mietvertrag vereinbart, dass sich der Mietzins nach einem Jahr um einen Betrag x erhöht. Nach dem Jahr haben sowohl der Mieter als auch der Vermieter nicht an die Erhöhung gedacht. Erst nach weiteren 30 Monaten fällt dies dem Vermieter auf und er fordert den Betrag von 30*x nach.
Würde in einem solchen Falle eine Verjährung greifen oder hat der Vermieter nur Anspruch auf den gesamten Betrag?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Jan
Hallo miteinander,
gibt es eine Verjährung von Mietforderungen ähnlich der bei
Nebenkostenabrechnungen?
Hier ein mögliches Szenario:
Ein Mietverhältnis wurde geschlossen und im Mietvertrag
vereinbart, dass sich der Mietzins nach einem Jahr um einen
Betrag x erhöht. Nach dem Jahr haben sowohl der Mieter als
auch der Vermieter nicht an die Erhöhung gedacht. Erst nach
weiteren 30 Monaten fällt dies dem Vermieter auf und er
fordert den Betrag von 30*x nach.
Würde in einem solchen Falle eine Verjährung greifen oder hat
der Vermieter nur Anspruch auf den gesamten Betrag?
Hallo Jan,
da von 30 Monaten geschrieben wird, muss wohl gezahlt werden. Forderungen, die vor dem 01.01.2002 entstehen, verjähren nach vier Jahren. Forderungen, die ab dem 01.01.2002 ( Schuldrechtsreformgesetz ab 01.01.2002) entstehen verjähren nach drei Jahren.
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für die Auskunft.
Viele Grüße
Jan