Warmwasserzähler defekt

Hallo,

angenommen der Warmwasserzähler einer Mietwohnung wurde kürzlich ausgetauscht und der neue funktioniert nun offensichtlich nicht. Am Anfang hat er noch gezählt, jetzt bleibt er bei ca, 0,3 m³ stehen. Muss der Defekt dem Vermieter angezeigt werden? Kann der Vermieter, wenn er den Defekt bemerkt (wahrscheinlich bei der nächsten Ablesung) eine Umlage der Kosten auf die Fläche verlangen?

Vielen Dank

alle Fragen sind mit „ja“ zu beantworten,
Sie sollten dem Vermieter oder der Verwaltung bescheid geben

Hallo,

angenommen der Warmwasserzähler einer Mietwohnung wurde
kürzlich ausgetauscht und der neue funktioniert nun
offensichtlich nicht. Am Anfang hat er noch gezählt, jetzt
bleibt er bei ca, 0,3 m³ stehen. Muss der Defekt dem Vermieter
angezeigt werden? Kann der Vermieter, wenn er den Defekt
bemerkt (wahrscheinlich bei der nächsten Ablesung) eine Umlage
der Kosten auf die Fläche verlangen?

Hallo ihr Beide,

dies muss unverzüglich dem Vermieter schriftlich angezeigt werden. Sonst muss der Verbrauch notfalls nach dem Vorjahr geschätzt werden.

Gruss Günter