Moin zusammen,
nun mal ganz allgemein und hypothetisch formuliert :
Ich bin mir nämlich über theoretisch geltende Kündigungfristen nicht ganz im klaren.
Mal angenommen es gäbe einen Hauptmieter, der die gemietete Wohnung
zwecks Kostenersparnis und Gesellschaft zum teil untervermietet. Die Genehmigung der Eigentümer liegt vor.
Nun kommt es aber zu den üblichen Spannungen und der Hauptmieter will den Untermieter (Einzelperson) möglichst schnell loswerden.
Der Hauptmieter lebt natürlich mit in der Wohnung, das untervermietete
Zimmer war jedoch unmöbliert. Der Vertrag heißt Untermietvertrag
enthält jedoch keine Regelung über die Kündigungsfristen.
Gilt nun die Frist des 573c Abs1, also 3Monate minus 3 Tage, oder die
verkürzte nach 573c Abs 3, also schlimmstenfalls 15 Tage ?
Wie wäre es, wenn der Hauptmieter dem Untermieter Ende August mit einer Fristsetzung zum 11. Oktober kündigt ?
Wäre dies einfach so hinzunehmen, oder besteht ein Anspruch auf Kündigung zum Monatsende ?
Vielen Dank im voraus
Stefan