Günter, danke für die schnelle Antwort,
was genau willst Du wissen,
wer bei einem Wasserschaden haftbar ist.
Die Pumpe liegt nicht im Einflußbereich des Garagenbesitzers.
Zugriff für regelmäßige Wartung, besonders Reinigung, hat nur
der
Hausmeister.
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Sieh Ihn einfach mal so.
StGB § 266 Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht
ab hier.
„oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Gesetzestexte enthalten logische ODER dieses greift.
„oder“
Bedingter Vorsatz recht. „billigendes inkaufnehmen“
Daraus resultierender Schadenersatz.
§ 823
Schadensersatzpflicht
(1) hjfghjghjgh
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
266 StGB ist sowohl ein
Tätigkeitsdelikt als auch ein echtes Unterlassungsdelikt. (Verschulden durch unterlassen!)
Schlag Ihm einfach vor was Du tun solltest zum Staatsanwalt mein lieber???
MfG Jakob
durch die extrem starken Regenfälle am Wochenende wurden
Wenn die Regenfälle erkennbar stärker werden, sollte man vor
Eintritt
eines Schadens die Pumpe gegen eine stärkere austauschen.
Könnte man
zumindest meinen.
Um einen Schaden bei Ausfall einer Pumpe zu vermeiden, ist es
nicht
zuviel verlangt, eine zweite in den Schacht zu stellen.
Fail-Safe
Prinzip, bei teuren und wichtigen Gegebenheiten eigentlich
Standard.
Wenn der Hausmeister jetzt die Pumpe verdrecken lässt,
hier handelt es sich um einen vom Hausmeister verursachten
Schadensfall, für den der Hausmeister (oder eine für ihn
abgeschlossene Versicherung) haftet
Gute Idee, danke für den Hinweis. Muß der Hausmeister / die
Hausverwaltung die Adresse der Versicherung mitteilen? Die
könnte
dann nämlich mit dieser Problematik angeschrieben werden und
eventuell eine zweite Pumpe vorschreiben.
oder die Pumpe ist sonstwie defekt
hier handelt es sich um ein nicht zu erwartendes Ereignis.
Haftung wird hier der Betreiber der Anlage/Garage haben.
Aber einmal hat die Pumpe schon für etwa 6 Stunden ausgesetzt.
Mit leichtem Wasserschaden als Folge.
Also kann man nicht mehr sagen
- hier handelt es sich um ein nicht zu erwartendes Ereignis.
oder die Pumpe schafft die sintflutartigen Regenfälle nicht mehr
ist eine höhere Gewalt, hier zahlt möglicherweise die
Elementarversicherung der Eigentümer
Da aber in der Vergangenheit dieses Problem schon auftrat, ist
es
doch nicht mehr überraschend.
und die Garage steht Kniehoch unter Wasser, wer kommt für den
Schaden an abgestellten Sachen / Fahrzeugen in der Garage auf?
der Betreiber der Garagen
das ist der dann Geschädigte
Könnte man vom Hausmeister den anderen Eigentümern die
Anschaffung einer zweiten Pumpe wegen Kapazitätserhöhung und / oder
Ausfallreserve verlangen?
Nein, aber die Versicherung könnte dies zur Schadenminderung
verlangen.
Wie höher schon bemerkt, das könnte man zur Problemlösung bei
einem
uneinsichtigem Hausmeister machen.
Gruss Günter
Grüße Dich ebenfalls und danke!
TeeBird