Mietminderung bei bekannten mängeln?

hi experten,

mal angenommen, in einem 5-stöckigen mehrfamilienhaus ist die hauseingangstür defekt (nicht einrastend, nicht abschließbar).

trotz diesem mangel kommt ein mietvertrag zwischen einem wohnungseigentümer und einem mieter zustande. der mangel ist zum zeitpunkt der vertragsunterzeichnung dem mieter bekannt (im mietvertrag festgehalten).

kann der mieter dann trotzdem eine mietminderung ansetzen? oder dürfte er das nur bei mängeln, die während der mietzeit erstmalig auftreten oder bekanntwerden?

lg, pit

Wenn man als Mieter lange (glaub das liegt so bei einem Jahr) Mietmängel hinnimmt ohne die Miete zu mindern geht man rechtlich davon aus, es sei kein ausreichender Minderungsgrund. Frei nach dem Motto: Warum störts dich plötzlich, bist doch lange damit klargekommen.
Wie lange wohnst du denn schon in der mangelhaften Wohnung?

mfg
Simon

Hi simon,

nun ja das mit einem jahr ist mir jetzt nicht bekannt, aber ich weiss das es ein Urteil gibt in dem festgestellt wurde, dass ein Mieter der 6 Monate lang Mängel hingenommen hat, dennoch das Recht hat die Mängel zu monieren und damit verbunden Mietminderung betreiben darf.
Daher denke ich die Aussage, dass man nach 6 Monaten noch das Recht hat Mietminderung anzuzeigen, ist besser wie zu sagen ab wann man das nicht mehr kann.

Gruß
highspeed24

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hi experten,

Hi,

mal angenommen, in einem 5-stöckigen mehrfamilienhaus ist die
hauseingangstür defekt (nicht einrastend, nicht abschließbar).

Du meinst definitv die hauseingangstüre also die erste Türe nach der Strasse oder meinst du damit die Wohnungstüre?

trotz diesem mangel kommt ein mietvertrag zwischen einem
wohnungseigentümer und einem mieter zustande. der mangel ist
zum zeitpunkt der vertragsunterzeichnung dem mieter bekannt
(im mietvertrag festgehalten).

Wurde festgehalten, wann die Türe repariert wird? In einem guten Übergabeprotokoll steht sowas drin!

kann der mieter dann trotzdem eine mietminderung ansetzen?
oder dürfte er das nur bei mängeln, die während der mietzeit
erstmalig auftreten oder bekanntwerden?

Nun ja, die Frage ist auch wie verhalten sich denn die anderen Mieter. Weil durch die defekte Hauseingangstüre hast ja nicht nur du einen Mangel sondern auch die anderen.

lg, pit

hallo simon,

danke für deine antwort, es geht aber nicht um mich als mieter.

die frage stelle ich als potentieller vermieter einer wohnung, die noch nicht vermietet ist, die aber demnächst vermietet werden soll. diese wohnung ist in einem MFH, dessen hauseingangstür möglicherweise noch viele monate oder sogar jahre in dem beschriebenen mangelhaften zustand bleibt.

auf jeden fall würde ich den künftigen mieter auf den mangel und die noch zu befürchtende dauer hinweisen, damit er entscheiden kann, ob er unter diesen umständen einen mietvertrag eingehen will.

die frage ist, ob der mieter damit das recht verwirkt hat, diesen mangel nach dem mietbeginn dann noch mietmindernd anzuzeigend.

lg, pit

hi,

Du meinst definitv die hauseingangstüre also die erste Türe nach der Strasse

ja!

Wurde festgehalten, wann die Türe repariert wird? In einem
guten Übergabeprotokoll steht sowas drin!

nicht wurde, sondern wird … es geht um ein noch nicht bestehendes mietverhältnis.
das soll nicht festgehalten werden, weil der zeitpunkt der mängelbeseitigung in den sternen steht:

  1. uneinigkeit der wohnungseigentümer über die übernahme der reparaturkosten
  2. teilweise L-M-A-A-wohnungseigentümer, die die miete ohne abzug vom sozialamt bekommen
  3. WEG hat keine finanziellen rücklagen gebildet
  4. 1 „sabotagebereite mietersippe“, die das „bestreben“ hat, die tür immer offen zu halten (siehe 2.)
  5. entscheidungsschwache hausverwaltungsfirma

Nun ja, die Frage ist auch wie verhalten sich denn die anderen
Mieter. Weil durch die defekte Hauseingangstüre hast ja nicht
nur du einen Mangel sondern auch die anderen.

die anderen mieter sind aber nicht meine mieter, sondern die der anderen wohnungseigentümer. und da gab es bisher keine mietminderung

lg, pit

Hallo,

rechtlich gesehen wird eine Wohnung mit Mängeln angemietet.
Dem potentiellen Mieter ist der Mangel bekannt, also darf er hinterher nicht die Miete mindern. Er hätte die Wohnung in diesem Zustand ja nicht anmieten brauchen.

Allerdings und das stellt nur meine persönliche Meinung dar, würde ich bei einem Vermieter nicht einziehen, der nicht in der Lage ist, so einen gravierenden Mangel in absehbarer Zeit zu beheben.

Gruß
roland

Hallo,

Allerdings ich bei einem Vermieter nicht einziehen, der nicht in der Lage ist,
so einen gravierenden Mangel in absehbarer Zeit zu beheben.

unter
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/login.fpl?ju…
habe ich die umstände, die zu diesen mängeln und deren fortbestand führen, aufgelistet.
und ich bin eben nur einer der wohnungseigentümer …

lg, pit

dennoch ändert sich für den eventuellen Mieter nichts.
Bestehende Mängel wird er wohl hinnehmen müssen, sofern er bei Mietvertragsunterzeichnung davon wusste oder darauf hingewiesen wurde.
Eine Mietminderung kommt deshalb nicht in Frage.

Gruß
roland

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… kann der Mieter dieser Erhöhung mit Hinweis auf den Mangel widersprechen und evtl. auch die Miete mindern (so haben wir das jedenfalls vor Jahren mit Hilfe des Mietervereins gemacht).

Grüße
gordie

… kann der Mieter dieser Erhöhung mit Hinweis auf den Mangel
widersprechen und evtl. auch die Miete mindern (so haben wir
das jedenfalls vor Jahren mit Hilfe des Mietervereins
gemacht).

Richtig, ich vergaß, allerdings handelt es sich dann auch nicht um eine Minderung, sondern es wird lediglich der Erhöhung aufgrund des Mangels widersprochen.

Danke und Gruß
roland

Hallo Pit,

die Frage ist einfach zu beantworten. Wer in eine Wohnung einzieht und Mängel kennt und akzeptiert hat das Recht auf Mietminderung verwirkt ( OLG München WM 1993, 607 ). Hier stellt sich auch die Frage nicht, ob bei einer Mieterhöhung dann die Differenz gemindert werden darf. Selbstverständlich sind andere Mietminderungen, die später eintreten möglich.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen dank!

lg, pit

Hallo roland,

vielen dank!

lg, pit