hallo Joshua,
(Gilt für DE )
wenn es eine schriftliche Vereinbarung ( oder eine mündliche Vereinbarung unter Zeugen ) gibt, die das vorzeitige Ende des Mietverhältnisses durch Stellung eines Nachmieters vorsieht muss der Vermieter dem Nachmieter mit densleben Konditionen den Vertrag überlassen. Will der Vermieter dem Nachmieter die Miete bei Vertragsabschluss erhöhen muss dies vereinbart sein bei der Zustimmung zur Nachmieterstellung. Ist nichts vereinbart und zieht ein Nachmieter die Zusage deshalb zurück, weil er eine höhere Miete als der bisherige Mieter zahlen soll, endet das Mietverhältnis zum dem Zeitpunkt zu dem der Nachmieter in den Vertrag eingetreten wäre. Die Folgen eines solchen Scheiterns hat der Vermieter zu vertreten.
Nur im Falle der Stellung eines Ersatzmieters darf der Vermieter den Vertrag zu denselben oder zu geänderten Konditionen vornehmen.
Unterr OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 657 hatte das OLG eine Vorgnag der Geschäftsraummiete genau unter dieser Frage zu entscheiden. Analog wurde das Urteil und ist bis heute für Wohnraummieten anerkannt. ( LG Hannover WuM 1995, 697 ). Ähnlich auch OLG Koblenz ZMR 2002, 344 und LG Wiesbaden WuM 2002, 115 ).
Vereinbaren die Parteien, dass ein bestimmter, vom Vermieter zunächst akzeptierter Nachmieter zu den ursprünglichen Bedingungen den Mietvertrag übernimmt, wird der Mieter frei, wenn der Vermieter entgegen der Absprache durch eine höhere Miete die Vermietung vereitelt. Der Vermieter darf also nicht vorbehaltlos der Stellung eiens Nachmieters zustimmen.
Für einen Vorbehalt ist ausreichend, wenn der Vermieter dem Mieter die Stellung eines Nachmieters erlaubt, ihn aber klar hinweist, dass nach „Findung eines geeigneten Nachmieters noch zu klären ist, unter welchen Bedingungen dieser den Mietvertrag übernehmen soll“.
Gruss Günter
nehmen wir an, rein theopraktisch, jemand hat folgendes
Problem:
er hat ein Mietverhaeltnis gekuendigt. In der Kuendigung war
abgemacht, dass die kuendigung *beispielsweise* fuer den 31.
oktober gilt. Nun hat dieser aber ebenfalls eine vereinbarung
mit dem vermieter (schriftlich), dass das mietverhaelnis auch
frueher beendet werden kann, wenn vom Mieter ein Nachmieter
gefunden wird.
Nehmen wir nun an, aus lauter zufall, findet dieser auch einen
nachmieter, dem unter den gegebenen konditionen, die mietsache
passabel erscheint.
Nun nehmen wir weiter an, die miete waere aktuell bei ca. 360
Euro (Kalt + BK).
Was koennte man machen, wenn der Vermieter nun, anstatt den
alten mietpreis, neue konditionen fuer die mietsache verlangt:
Beispielsweise, 90 Euro mehr. Man bedenke, dass sind
mehr als 20% Mieterhoehung. Ist dies angemessen? Kann man dies
auf irgendeine Weise anfechten. Oder muss diese dritte person,
von der ich spreche, nun, obwohl er die mietsache nur bis zum,
sagen wir mal, 31. sept. braucht, da er dann unter umstaenden
im Ausland studieren moechte, die mietsache und alle
rechtlichen verantwortungen an der mietsache, bis zum 31.
oktober halten?
In DE bist Du somit mit dem erklärten Einzug des Nachmieters, dessen Vertrag vom Vermieter vereitelt wurde - unter den genannten Umständen aus dem Vertrag. Wenn es - wie bittermoon hinweist - ein Schweizer Mietfall ist habe ich keine ausreichenden Kenntnisse.
Gibt es irgenbdeine moeglichkeit, den vermieter wegen dieser
doch etwas unverschaemten erhoehung rechtlich zu flankieren?
Ja, das Mietverhältnis ist zu Ende, er hat die Folgen selbst zu tragen
finde ich total spannend die frage! Freue mich jetzt schon auf
eine ineressante Diskussion darueber!
Richtig, über diesen Fall kann diskutiert werden. Vor allem, es muss geklärt sein, was wie und wann zugesagt vereinbart wurde. Denn nur so ist dann eine Bewertung möglich. Die Frage Ersatzmieter und/oder Nachmieter - zwei unterschiedliche rechtliche Begriffe im Mietrecht - ist in zahlreichen Urteilen geklärt.
Wer es richtig darauf anlegt und sich auskennt, wird aus jeder Nachmietervereinbarung das Ende des Mietverhältnisses möglich werden lassen. Einmal hier die Mieterhöhung, Einschränkungen wie „keine Frauen“, keine Ausländer" Ausländer aber keine Araber, Schwarze oder sonstige Nationalitäten" ohne Haustier ( wenn bislang ein Hund erlaubt ist) sind nur einige Fälle, wie Vermieter Nachmieter erlauben und keine Chance haben, wenn sie entsprechende Angebote erhalten. Im Übrigen kann auch die Untätigkeit des Vermieters, wenn ihm Angebote über Nachmieter zugegangen sein ein Grund sein, dass das Mietverhältnis beendet ist.
Ohne Klärung des gesprochenen oder geschriebenen Hintegrrundes kann daher die Frage nicht eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden. Daher habe ich versucht einige mögliche Fragestellungen, die sich für mich ergeben haben, gleich zu beantworten.
Gruss Günter