Hallo,
angenommen in einer Mietwohnung ist ein Fensterglas und der Türrahmen kaputt. Der Vermieter hatte eine Firma mit der Instandsetzung beauftragt. Bei Einzug der neuen Mieterin war vereinbart, dass diese mit der Firma einen Termin macht (bei Einzug der Mieterin war das Material noch nicht da u. konnte daher nicht vorher gemacht werden). Die Mieterin soll nun seit Juli einen Termin nennen wann sie zu Hause ist, macht es aber nicht. Angeblich muß sie immer arbeiten. Was kann der Vermieter tun. Die Firma möchte die Sachen nun langsam vom Lager haben. Kann man Frist setzen und wenn die Mieterin dann nicht da ist einfach rein in die Wohnung? Wie verhält man sich richtig?
Danke für die Hilfe
Gruß
Laura
hallo.
in die wohnung darfst du niemals nie nicht, außer wenn’s brennt oder ein wasserrohrbruch vorliegt oder ein bösartiges monster… na, jedenfalls darfst du’s nur mit einwilligung des mieters, außer wenn gefahr im verzug ist. eigentlich dürftest du nicht mal nen zweitschlüssel haben.
ich würd ihr schriftlich ein paar vorschläge machen, aus denen sie sich einen aussuchen soll. oder du läßt dir (am besten ebenfalls schriftlich) erlauben, die wohnung während ihrer abwesenheit zu betreten.
gruß
michael
Hallo,
angenommen in einer Mietwohnung ist ein Fensterglas und der
Türrahmen kaputt. Der Vermieter hatte eine Firma mit der
Instandsetzung beauftragt. Bei Einzug der neuen Mieterin war
vereinbart, dass diese mit der Firma einen Termin macht (bei
Einzug der Mieterin war das Material noch nicht da u. konnte
daher nicht vorher gemacht werden). Die Mieterin soll nun seit
Juli einen Termin nennen wann sie zu Hause ist, macht es aber
nicht. Angeblich muß sie immer arbeiten. Was kann der
Vermieter tun. Die Firma möchte die Sachen nun langsam vom
Lager haben. Kann man Frist setzen und wenn die Mieterin dann
nicht da ist einfach rein in die Wohnung? Wie verhält man sich
richtig?
Danke für die Hilfe
Gruß
Hallo Laura,
der Mieterin Termine setzen mit Ersatzterminen. Ein Zutritt in die Wohnung ist - ohne in Begleitung der Polizei - oder in einem Notfall mit Hilfe von Polizei und Feuerwehr nicht erlaubt. Wie andererseits dargestellt ist, hat der Vermieter auch kein Zutrittsrecht bei angeblichem oder tatsächlichen Wasserschaden. Man kann den Haupthahn abstellen. Bei Feuer fragt niemand.
Gruss Günter
Vielen Dank für die Hilfe. Wir werden es also weiter mit einem Termin versuchen. Es ist nur blöd, weil die Vormieterin die Rechnungen des Handwerkers zu zahlen hat. Nur wenn wir es nicht reparieren lassen können, haben wir keine Rechnung und können der Vormieterin nichts in REchnung stellen.
Gruß
Laura
Hallo Laura,
dann ist die Sache noch etwas einfacher. Termin der jetzigen Mieterin setzen mit entsprechenden Ersatzterminen. Wenn sie diese weiterhin verweigert muss der Mieterin mitgeteilt werden, dass sie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch ihr Verhalten vereitelt und für den entstehende Schäden in Anspruch genommen wird.
Gruss Günter
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Es ist nur blöd, weil die Vormieterin die
Rechnungen des Handwerkers zu zahlen hat. Nur wenn wir es
nicht reparieren lassen können, haben wir keine Rechnung und
können der Vormieterin nichts in REchnung stellen.
Dann ist ja alles ok, denn ihr habt nichts vorgestreckt und müsst auch noch nichts zurückverlangen, niemand hat einen Nachteil. Was mich viel mehr wundert: Hat denn die neue Mieterin kein Interesse, dass eine Tür und ein Fensterglas repariert werden??
Gruß
Jens