Hallo,
angenommen, in einer Mietwohnung geht eine Fensterscheibe kaputt. Die Ursache ist nicht herauszufinden, denn der Schaden wird erst einen Tag später entdeckt.
Wenn wir weiter davon ausgehen, dass der Mieter keine Glasbruchversicherung, jedoch eine Hapftflichtversicherung hat - wer würde theoretisch für den Schaden aufkommen?
Angenommen, der Mieter fühlt sich unschuldig am Schaden (er könnte ja auch aufgetreten sein, weil ein Fremder von außen etwas gegen die Scheibe geworfen hat), müsste er trotzdem zahlen? Oder würde das als „allgemeine Reparatur“ o.ä. an der Mietwohnung (jedenfalls nicht als Schönheitsreparatur) gelten und fiele damit in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters?
Bin auf die Antworten gespannt!
Grüße Sonja
könnte ja auch aufgetreten sein, weil ein Fremder von außen
etwas gegen die Scheibe geworfen hat), müsste er trotzdem
Wo lagen denn die Glassplitter?
Hallo Sonja,
Wenn wir weiter davon ausgehen, dass der Mieter keine
Glasbruchversicherung, jedoch eine Hapftflichtversicherung hat
- wer würde theoretisch für den Schaden aufkommen?
Grundsätzlich der Verursacher. War es der Mieter selbst, so zahlt seine Haftpflicht für seinen Schaden natürlich nicht, war es jemand der zu der Zeit die Blumen pflegte und da etwas resolut an den Fenstern rammelte (um zu lüften), so zahlt seine Haftpflicht.
Angenommen, der Mieter fühlt sich unschuldig am Schaden (er
könnte ja auch aufgetreten sein, weil ein Fremder von außen
etwas gegen die Scheibe geworfen hat), müsste er trotzdem
zahlen?
Dann lägen die Scherben in der Wohnung (Fotos oder Zeugen!!) und mangels Schuligem zahlt erst mal der Mieter.
Oder würde das als „allgemeine Reparatur“ o.ä. an der
Mietwohnung (jedenfalls nicht als Schönheitsreparatur) gelten
und fiele damit in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters?
Nur wenn die Scheibe durch Spannungsrisse kaputt gegangen wäre. Oder durch Baumaßnahmen am Haus oder…
Bin auf die Antworten gespannt!
Normalerweise sucht man sich einen Schuldigen und dessen Haftpflicht zahlt dann. Ansonsten zahlt der Mieter, es sei denn er kann dem Vermieter eine Nachlässigkeit beweisen. So ein Schaden gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Leider.
Gruß
André
könnte ja auch aufgetreten sein, weil ein Fremder von außen
etwas gegen die Scheibe geworfen hat), müsste er trotzdem
Wo lagen denn die Glassplitter?
Hallo Markus,
gehen wir mal davon aus, dass die Scheibe nur großflächig gesprungen ist. So sehr, dass man sie auf jeden Fall vor dem Winter auswechseln sollte. Man könnte sie also problemlos eindrücken, aber die Splitter „liegen“ nirgends.
Gruß Sonja
Hi,
die Frage ist, wer den Schaden verursacht hat. War es der Mieter, muß er den Schaden ersetzen - das wäre dann ein klassischer Haftpflichtschaden. Hat der Schaden irgendeine andere Ursache (Witterung, Steinwurf durch Dritte etc.) wäre es Sache des Vermieters.
Nun ist es so, daß der Mieter selbst nicht weiß wie der Schaden entstanden ist. Das Einfachste dürfte daher sein, er meldet den Schaden seiner Versicherung und macht gleichzeitig deutlich, daß er nicht weiß wie der Schaden entstanden ist und daß er sich „unschuldig“ fühlt. Der Versicherer übernimmt es dann die Ansprüche des Vermieters abzuwehren (oder er zahlt, wenn sich später doch noch die Schuld des Mieters zeigen sollte).
Gruß Stefan
angenommen, in einer Mietwohnung geht eine Fensterscheibe
kaputt. Die Ursache ist nicht herauszufinden, denn der Schaden
wird erst einen Tag später entdeckt.
Wenn wir weiter davon ausgehen, dass der Mieter keine
Glasbruchversicherung, jedoch eine Hapftflichtversicherung hat
- wer würde theoretisch für den Schaden aufkommen?
Angenommen, der Mieter fühlt sich unschuldig am Schaden (er
könnte ja auch aufgetreten sein, weil ein Fremder von außen
etwas gegen die Scheibe geworfen hat), müsste er trotzdem
zahlen? Oder würde das als „allgemeine Reparatur“ o.ä. an der
Mietwohnung (jedenfalls nicht als Schönheitsreparatur) gelten
und fiele damit in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters?
Bin auf die Antworten gespannt!
Grüße Sonja
Hi,
Grundsätzlich der Verursacher.
Richtig
War es der Mieter selbst, so
zahlt seine Haftpflicht für seinen Schaden natürlich nicht,
Falsch! Das ist ein klassischer Haftpflichtschaden. Der Schaden ist einem Dritten (dem Vermieter) entstanden.
war es jemand der zu der Zeit die Blumen pflegte und da etwas
resolut an den Fenstern rammelte (um zu lüften), so zahlt
seine Haftpflicht.
Richtig.
Angenommen, der Mieter fühlt sich unschuldig am Schaden (er
könnte ja auch aufgetreten sein, weil ein Fremder von außen
etwas gegen die Scheibe geworfen hat), müsste er trotzdem
zahlen?
Dann lägen die Scherben in der Wohnung (Fotos oder Zeugen!!)
und mangels Schuligem zahlt erst mal der Mieter.
Sorry, aber das ist echt Blödsinn. Dies wäre dann Sache des Vermieters!
Oder würde das als „allgemeine Reparatur“ o.ä. an der
Mietwohnung (jedenfalls nicht als Schönheitsreparatur) gelten
und fiele damit in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters?
Nur wenn die Scheibe durch Spannungsrisse kaputt gegangen
wäre. Oder durch Baumaßnahmen am Haus oder…
Bin auf die Antworten gespannt!
Normalerweise sucht man sich einen Schuldigen und dessen
Haftpflicht zahlt dann. Ansonsten zahlt der Mieter, es sei
denn er kann dem Vermieter eine Nachlässigkeit beweisen. So
ein Schaden gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Leider.
Nein! Nur wenn der MIeter als Verursacher feststeht, zahlt er auch. Ansonsten zahlt der Eigentümer, also der Vermieter. Wieso sollte man als Mieter Reparaturen zahlen? Dies ist mit der Miete abgegolten.
Gruß Stefan
Liebe Antworter,
kommen wir noch einmal zu dem oben beschriebenen hypothetischen Fall.
Wenn die zerbrochene Scheibe, die noch im Rahmen sitzt, einen Spannungsriss hätte (z.B. der Sprung direkt von der Dichtung ausgeht und sich dann verzweigt), müsste eurer Meinung nach der Vermieter zahlen, weil es eine allg. Reperatur ist. Das habe ich doch richtig verstanden, oder?
Grüße
Sonja
Hallo,
ja. Dann wäre der Vermieter zuständig
Gruss Günter
Hallo Sonja,
wenn die Scheibe jetzt sowieso repariert werden muß, würde ich mal gucken, ob es in eurer Nähe nicht eine Fensterfirma gibt, dessen Chef vielleicht gleichzeitig auch Gutachter für solche Sachen ist (kannst du auch bei der Handwerkskammer erfragen oder die geben dir weitere Tel-Nr. wo du nachfragen kannst).
Der Gutachter sagt dir dann vielleicht kostenlos (wenn du ihn anschließend mit der Reparatur beauftragst) wodurch die Scheibe gesprungen sein könnte (ob es ein Gegenstand war oder Spannung), Ein Guktachter erkennt das bestimmt am Verlauf des Risses.
Hast du vielleicht etwas Heißes in die Nähe der Scheibe gestellt? Unsere Scheibe riss mal durch einen Tischgrill, der zum Abkühlen auf die Fensterbank gestellt wurde.
Gruß Laura