folgende mögliche situation:
man bezieht ein wg-zimmer (ohne mietvertrag) und wohnt dort 1 jahr.
von der hauptmieterin wird mitgeteilt, dass die hausverwaltung eine
vergessene (und nicht schriftl. fixierte) mieterhöhung nun auf einen
schlag durchsetzen will. dem untermieter war dies beim einzug nicht
bekannt, dass solch ein fall eintreten kann. frage: ist die
mieterhöhung aus dem stehgreif zulässig? muss der untermieter zahlen?
mfg, almut