Hallo,
nehmen wir mal an, es gäbe da einen Schwager X. , der aufgrund einer Wohnungsräumung mittels Gerichtsvollzieher einen sogenannten Offenbarungseid geschworen habe. Nehmen wir mal weiter an, das dieser X. gerade einen Job mit einer 3monatigen Probezeit bekommen habe und derzeit bei seiner verheirateten Schwester untergekommen sei. Weiterhin habe dieser X. mit der räumenden Wohnungsbaugesellschaft eine Vereinbarung getroffen, seine Mietrückstände in 150€ Monatsraten abzustottern. Nehmen wir mal noch weiter an, daß X. jetzt eine Wohnung (1 1/2 Raum / 40m²) bekommen könnte, wenn eine Person für 1 Jahr eine Mietbürgschaft übernehmen würde. Die monatliche Miete inkl. Nebenkosten beträge ca. 280 €!
Wäre so eine Bürgschaft ratsam!?
ciao
AnKaDo
Hallo,
nehmen wir mal an, es gäbe da einen Schwager X. , der aufgrund
einer Wohnungsräumung mittels Gerichtsvollzieher einen
sogenannten Offenbarungseid geschworen habe. Nehmen wir mal
weiter an, das dieser X. gerade einen Job mit einer 3monatigen
Probezeit bekommen habe und derzeit bei seiner verheirateten
Schwester untergekommen sei. Weiterhin habe dieser X. mit der
räumenden Wohnungsbaugesellschaft eine Vereinbarung getroffen,
seine Mietrückstände in 150€ Monatsraten abzustottern. Nehmen
wir mal noch weiter an, daß X. jetzt eine Wohnung (1 1/2 Raum
/ 40m²) bekommen könnte, wenn eine Person für 1 Jahr eine
Mietbürgschaft übernehmen würde. Die monatliche Miete inkl.
Nebenkosten beträge ca. 280 €!
Wäre so eine Bürgschaft ratsam!?
Hallo,
wer eine Bürgschaft unterschreibt muss entweder das Geld haben, damit er für die Zahlungsverpflichtungen des anderen einstehen kann oder verdammt viel Vertrauen, dass es schon gut gehen wird. Ich würde nie jemand raten eine Bürgschaft zu unterschreiben. Das Risiko soll man darlegen. Die Entscheidung muss jeder für sich treffen. Insbesondere auch dann wenn jemand schon die Eidesstattliche Versicherung ( OE ) abgelegt hat. Es muss dem Bürgen klar sein, dass der Betroffene über Jahre hinweg nur das Geld hat - auch wenn er verdient - das nicht von der Pfändung betroffen ist. Der Bürge hat daher auch keine Chance an das Geld zu kommen, wenn er eintrittspflichtig wird.
Gruss Günter
Hallo AnKaDo,
so eine Bürgschaft würde ich niemals abgeben.
(Schon gar nicht bei der finanziellen Situation des Schuldners.)
Wobei man bei Verwandschaft in den Gewissenskonflikt kommen kann, dass man es eben doch macht.
Allerdings sollte man dann das Geld auf der Seite haben.
Sei dir bewusst, dass so 99% aller Bügschaften so formuliert sind, dass der Gläubiger sofort zu dir kommen kann und nicht erst versuchen muss das Geld beim Schuldner einzuklagen.
Gruß Ivo