Hallo,
jemand befindet sich zurzeit in einem Mietverhältnis mit einer Wohnungsbaugesellschaft. Als er den Mietvertrag vor 4,5 Jahren unterschrieb, konnte man dessen Detailliertheit an den 20 DIN A4 Seiten erkennen.
Die Wohnung bezog er zwar nicht renoviert (war auch nicht nötig), allerdings wurde ihm dass anteilige Renovierungsgeld der Vormieterin zur Verfügung gestellt.
Leider ist er nun aus beruflichen Gründen gezwungen, die Wohnung aufzugeben.
Zu seinem Glück fand er eine Nachmieterin, die begeistert all seine durchgeführten Änderungen übernehmen wollte. Sprich Farbanstrich (bunt) der Raufasertapeten, Fußbodenbeläge (Teppich, Laminat), etc. Auch seine Möbel haben Ihr sehr gut gefallen, mit der gleichzeitigen Bitte sie ihm abkaufen zu können.
Nun ließ die Wohnungsbaugesellschaft verlauten, dass er dazu verpflichtet sei, die Wohnung zu renovieren, also Tapete, Decke weiß streichen, bzw. erneuern.
Vertraglich gesehen, wird er da wohl nicht umher kommen, da dort auch festgehalten ist, alle 5 Jahre den Anstrich zu erneuern.
Leider sieht er nicht den Sinn, dass er die vollkommen tadellosen Anstriche weiß überpinseln soll, damit meine Nachmieterin sie wieder in die von ihm gewählten Farben wechselt.
Kommt er nicht doch da drum herum?
Des Weiteren ist auch von Interesse, ob man als Mieter Renovierungsrechnungen einsehen darf? Lackanstriche sollen nämlich alle 8 Jahre durchgeführt werden, jedoch hat er nicht den Eindruck, dass diese auch tatsächlich geschehen sind. Er habe nämlich die Befürchtungen, dass sich die Wohnungsbaugesellschaft hier zusätzlich einen Euro verdienen möchte, z.B. durch abgerechnete, aber nicht durchgeführt Renovierungsarbeiten.
Ich habe schon viele, sehr professionelle Antworten hier gelesen. Bestimmt kann ihm jemand weiterhelfen 
Danke schon mal… Karsten