Renovierung zum Auszug nach 5 Jahren

Hallo,

jemand befindet sich zurzeit in einem Mietverhältnis mit einer Wohnungsbaugesellschaft. Als er den Mietvertrag vor 4,5 Jahren unterschrieb, konnte man dessen Detailliertheit an den 20 DIN A4 Seiten erkennen.
Die Wohnung bezog er zwar nicht renoviert (war auch nicht nötig), allerdings wurde ihm dass anteilige Renovierungsgeld der Vormieterin zur Verfügung gestellt.
Leider ist er nun aus beruflichen Gründen gezwungen, die Wohnung aufzugeben.
Zu seinem Glück fand er eine Nachmieterin, die begeistert all seine durchgeführten Änderungen übernehmen wollte. Sprich Farbanstrich (bunt) der Raufasertapeten, Fußbodenbeläge (Teppich, Laminat), etc. Auch seine Möbel haben Ihr sehr gut gefallen, mit der gleichzeitigen Bitte sie ihm abkaufen zu können.
Nun ließ die Wohnungsbaugesellschaft verlauten, dass er dazu verpflichtet sei, die Wohnung zu renovieren, also Tapete, Decke weiß streichen, bzw. erneuern.
Vertraglich gesehen, wird er da wohl nicht umher kommen, da dort auch festgehalten ist, alle 5 Jahre den Anstrich zu erneuern.
Leider sieht er nicht den Sinn, dass er die vollkommen tadellosen Anstriche weiß überpinseln soll, damit meine Nachmieterin sie wieder in die von ihm gewählten Farben wechselt.
Kommt er nicht doch da drum herum?
Des Weiteren ist auch von Interesse, ob man als Mieter Renovierungsrechnungen einsehen darf? Lackanstriche sollen nämlich alle 8 Jahre durchgeführt werden, jedoch hat er nicht den Eindruck, dass diese auch tatsächlich geschehen sind. Er habe nämlich die Befürchtungen, dass sich die Wohnungsbaugesellschaft hier zusätzlich einen Euro verdienen möchte, z.B. durch abgerechnete, aber nicht durchgeführt Renovierungsarbeiten.

Ich habe schon viele, sehr professionelle Antworten hier gelesen. Bestimmt kann ihm jemand weiterhelfen :smile:
Danke schon mal… Karsten

Hallo,

jemand befindet sich zurzeit in einem Mietverhältnis mit einer
Wohnungsbaugesellschaft. Als er den Mietvertrag vor 4,5 Jahren
unterschrieb, konnte man dessen Detailliertheit an den 20 DIN
A4 Seiten erkennen.
Die Wohnung bezog er zwar nicht renoviert (war auch nicht
nötig), allerdings wurde ihm dass anteilige Renovierungsgeld
der Vormieterin zur Verfügung gestellt.

Somit ist zumindest klar, dass die Kosten vom Vormieter übernommen sind.

Leider ist er nun aus beruflichen Gründen gezwungen, die
Wohnung aufzugeben.
Zu seinem Glück fand er eine Nachmieterin, die begeistert all
seine durchgeführten Änderungen übernehmen wollte. Sprich
Farbanstrich (bunt) der Raufasertapeten, Fußbodenbeläge
(Teppich, Laminat), etc. Auch seine Möbel haben Ihr sehr gut
gefallen, mit der gleichzeitigen Bitte sie ihm abkaufen zu
können.
Nun ließ die Wohnungsbaugesellschaft verlauten, dass er dazu
verpflichtet sei, die Wohnung zu renovieren, also Tapete,
Decke weiß streichen, bzw. erneuern.

Die Gesellschaft hat hier sicher recht. Die Gesellschaft muss keine Wohnung übernehmen, die nicht dem üblichen Geschmack des Durchschnitts der Mieter trifft ( was also hiesse, dass weisse Wände zu übergeben sind).

Vertraglich gesehen, wird er da wohl nicht umher kommen, da
dort auch festgehalten ist, alle 5 Jahre den Anstrich zu
erneuern.
Leider sieht er nicht den Sinn, dass er die vollkommen
tadellosen Anstriche weiß überpinseln soll, damit meine
Nachmieterin sie wieder in die von ihm gewählten Farben
wechselt.
Kommt er nicht doch da drum herum?

Wenn die neue Mieterin den Zustand so übernehmen will und auch gegenüber der Gesellschaft dann die weiteren Schönheitsreparaturen ohne Ersatzansprüche übernimmt, wäre dem nichst entgegen zu halten. Es wäre natürlich auch sinnvoll, wenn auch hier der jetzige Mieter der Mieterin die Kosten der Malerarbeiten erstattet - so wie bei ihm bei Einzug - so dass die künftige Mieterin bei Auszug zahlungspflichtig ist.

Des Weiteren ist auch von Interesse, ob man als Mieter
Renovierungsrechnungen einsehen darf? Lackanstriche sollen
nämlich alle 8 Jahre durchgeführt werden, jedoch hat er nicht
den Eindruck, dass diese auch tatsächlich geschehen sind. Er
habe nämlich die Befürchtungen, dass sich die
Wohnungsbaugesellschaft hier zusätzlich einen Euro verdienen
möchte, z.B. durch abgerechnete, aber nicht durchgeführt
Renovierungsarbeiten.

was immer wieder übersehen wird ist die Tatsache, dass es nicht darauf ankommt, wenn jemand entsprechende Leistungen erbringen muss, ob der Vermieter das Geld nun für Malerarbeiten verwendet oder nicht. Es wird aber von einigen Gerichten zwischenzeitlich dann nur der reine Materialkostenanteil anerkannt, mangels Leistung also kein Arbeitslohn. Einer Einsichtnahme in die Belege muss die Firma dann nachkommen, wenn der Mieter zahlen soll. Im Übrigen kommt es auch nicht darauf an, was in früheren Verträgen nicht oder tatsächlich erledigt wurde.

Ich habe schon viele, sehr professionelle Antworten hier
gelesen. Bestimmt kann ihm jemand weiterhelfen :smile:
Danke schon mal… Karsten

Gruss Günter