Statt 3 mon. Kündigungsfrist Nachmieter vereinbart

Hallo,

angenommen, in einem Mietvertrag steht keine Kündigungsfrist, dann gilt ja die gesetzliche von 3 Monaten. (Das ist klar.)
Person X hat mit Vermieter der alten Wohnung ausgemacht, sie sucht Nachmieter, dann besteht Vermieter nicht auf die 3Monate. Nun hat Person X einen Nachmieter. Jetzt hat aber der Vermieter gesagt, er weiß von so einer Abmachung nichts und besteht auf die 3 Monate. Person X hat aber schon bei einer neuen Wohnung zugesagt, den Mietvertrag unterschreiben und wollte nächste Woche umziehen. Kann Person X da irgendwas dagegen unternehmen, oder ist man da machtlos, weil die Vereinbarung ja nur mündlich abgemacht wurde.

Vielen Dank im Vorraus
Silvia

Hallo,

angenommen, in einem Mietvertrag steht keine Kündigungsfrist,
dann gilt ja die gesetzliche von 3 Monaten. (Das ist klar.)
Person X hat mit Vermieter der alten Wohnung ausgemacht, sie
sucht Nachmieter, dann besteht Vermieter nicht auf die
3Monate. Nun hat Person X einen Nachmieter. Jetzt hat aber der
Vermieter gesagt, er weiß von so einer Abmachung nichts und
besteht auf die 3 Monate. Person X hat aber schon bei einer
neuen Wohnung zugesagt, den Mietvertrag unterschreiben und
wollte nächste Woche umziehen. Kann Person X da irgendwas
dagegen unternehmen, oder ist man da machtlos, weil die
Vereinbarung ja nur mündlich abgemacht wurde.

Die Vereinbarung ist - wie richtig hingewiesen - mündlich. Es bedarf daher des Zeugenbeweises was vereinbart wurde. Gelingt dies nicht, ist der Vermieter im Vorteil.

Gruss Günter

Es war kein Zeuge dabei, es wurde telefonisch vereinbart und auch sonst hat Person X keinen Beweis. Das heißt „pech gehabt“ da kann man also gar nichts machen.

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Es war kein Zeuge dabei, es wurde telefonisch vereinbart und
auch sonst hat Person X keinen Beweis. Das heißt „pech gehabt“
da kann man also gar nichts machen.

Richtig. Du musst die Miete weiter zahlen, Beweis des Vermieters ist der Mietvertrag, für die Gegenabsprache fehlt aber dir der (Gegen)Beweis.

Levay