Hallo zusammen,
eine Bekannte hat folgendes Problem.
Sie lebt in der Stadt in einer bisher ruhigen Wohnung. Seit Kurzem wurden im Haus gegenüber!! (wichtiges Detail) Bauarbeiten begonnen, die ins unermessliche gehen. Das gesamte Haus wird entkernt und neu abgestützt. D.h. Morgens um 07:00 Uhr beginnen die Presslufthammer und Kernbohrer mit einem Durchmesser von 1/2 Meter. Das dies entsprechend Lärm macht kann wohl jeder nachvollziehen. Da es sich bei dem Haus um ein altes Bürohaus handelt (also richtig groß) kann ein Ende der Arbeiten nicht abgesehen werden.
Frage: Kann meine Bekannt in diesem Fall eine Mietminderung durchsetzten oder ist das ein klassischer Fall von „shit happens“?
Für Antworten mit entsprechender rechtlicher Basis wäre ich sehr verbunden.
Danke an Alle, die sich mit dem Thema auseinander setzen.
Habe ähnliches Problem gehabt,bei uns wurde die Kanalisation neu verlegt,
nach rücksprache mit den ansässigen Mieterschutzbund war ich berechtigt
für die dauer der Arbeiten 10% der Nettokaltmiete einzubehalten.Tip(Aufschreiben Anfang bis Ende der Bauarbeiten und mit mehrere Mieter zusammen schliessen).Nach aussage des Mieterbundes fließen diese Art von Forderungen mit in die Kalkulation mit ein.Also das heißt das der Vermieter sofern er sein Geld einfordert , er sich an die Firma welche die Arbeiten ausführt, wenden muß.Nachteil:Er wird sich das Geld warscheinlich über eine Mieterhöhung von dir zurück holen
(im Rahmen des zulässigen Mietspiegel)
Gruß
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Hallo,
eine Bekannte hat folgendes Problem.
Sie lebt in der Stadt in einer bisher ruhigen Wohnung. Seit
Kurzem wurden im Haus gegenüber!! (wichtiges Detail)
Bauarbeiten begonnen, die ins unermessliche gehen. Das gesamte
Haus wird entkernt und neu abgestützt. D.h. Morgens um 07:00
Uhr beginnen die Presslufthammer und Kernbohrer mit einem
Durchmesser von 1/2 Meter. Das dies entsprechend Lärm macht
kann wohl jeder nachvollziehen. Da es sich bei dem Haus um ein
altes Bürohaus handelt (also richtig groß) kann ein Ende der
Arbeiten nicht abgesehen werden.
Frage: Kann meine Bekannt in diesem Fall eine Mietminderung
durchsetzten oder ist das ein klassischer Fall von „shit
happens“?
Hier ist eine Mietminderung grundsätrzlich möglich. Sie ist zuerst dem Vermieter mitzuteilen. Dieser wird möglicherweise diese zurückweisen mit dem Hinweis er habe keinen Einfluss auf den Baulärm. Dies ist richtig. Trotzdem muss er sich den Mangel an der Mietsache - hier Baulärm - anrechnen lassen. Den Schaden muss er bei dem Nachbarn geltend machen.
Wenn der Baulärm so stark ist, dass Fenster nicht geöffnet werden können und zudem Erschütterungen im Haus zu spüren sind, kann die Miete bis zu 25 % gemindert werden (LG Darmstadt WM 84, 245 ). Es ist jedoch zu empfehlen bei 15 % zu verbleiben, jedoch schriftlich sich eine höhere Mietminderung durchaus vorzubehalten. Das BayOLG hat 20 % anerkannt.
Gruss Günter
Hallo,
Hier ein paar Urteile die Dir vielleicht weiter Helfen könnten. Man kann sie ungefähr mit Deiner Situation vergleichen:
Ca. 20 bis 80 Prozent Mietminderung bei:
Erheblicher Baulärm in der Nachbarschaft, Fenster öffnen und normale Unterhal-tung unmöglich.
(LG Darmstadt 17 S 284/82)
Umfassende Bauarbeiten – Dachgeschossausbau – im Haus, störende Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen.
(LG Hamburg 307 S 135/95)
Lärm im Zuge von Baumaßnahmen der Deutschen Bundesbahn – eine Ausbaustrecke wird um zwei weitere Gleise erweitert – und Erschütterungen durch Rammarbeiten.
(LG Köln 10 S 295/99);
vergleiche aber auch LG Wiesbaden 3 S 77/99: 10 Prozent Mietminderung wegen Baulärm in Zuge von Baumaßnahmen an der ICE-Neubaustrecke Köln – Frankfurt.
Gruß michi 
Hallo Michi,
Du gibst Dir viel Mühe die einzelnen Texte darzustellen. Dies ist gut. Nur, die Texte müssen mit der Realität der Frage in Einklang stehen.
Hier ein paar Urteile die Dir vielleicht weiter Helfen
könnten. Man kann sie ungefähr mit Deiner Situation
vergleichen:
Ca. 20 bis 80 Prozent Mietminderung bei:
Erheblicher Baulärm in der Nachbarschaft, Fenster öffnen und
normale Unterhal-tung unmöglich.
(LG Darmstadt 17 S 284/82)
Dieses Urteil ist annähernd für die Frage von Bedeutuung.
In den folgenden Fällen lagen völlig andere Sachverhalte zur Beurteilung der Rechtslage vor.
Umfassende Bauarbeiten – Dachgeschossausbau – im Haus,
störende Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen.
(LG Hamburg 307 S 135/95)
hat mit der Frage nichts zu tun
Lärm im Zuge von Baumaßnahmen der Deutschen Bundesbahn – eine
Ausbaustrecke wird um zwei weitere Gleise erweitert – und
Erschütterungen durch Rammarbeiten.
(LG Köln 10 S 295/99);
vergleiche aber auch LG Wiesbaden 3 S 77/99: 10 Prozent
Mietminderung wegen Baulärm in Zuge von Baumaßnahmen an der
ICE-Neubaustrecke Köln – Frankfurt.
hat mit der Frage nichts zu tun.
Gruss Günter
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