Wie ist das denn normalerweise bei Nebenkostenabrechnungen…
Sind da auch die Quittungen/Rechnungen in Kopie zum Prüfen dabei?
Ich meine, wenn ein Vermieter einem z.B. einen Betrag XY für den Schornsteinfeger
berechnet,
kann der Vermieter doch berechnen, was er will, oder?
Der Mieter kann doch gar nicht überprüfen, ob der Betrag stimmt!?
Ebenso doch auch bei Kosten für Wasser und Heizung etc.!?!
Angelina, da die Mieter einen Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in die Belege haben - gegen Kostenerstattung 0,25 EURO pro Kopie auch Kopien ausgehändigt werden müssen - muss der Mieter eben diese Einsichtnahme fordern oder die Belege anfordern.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Günter!
Wenn die Rechnungen zugefaxt werden, dürfen dann auch bestimmte Beträge verlangt werden?
Danke und Gruß
Angelina
Hi,
Angelina, da die Mieter einen Rechtsanspruch auf
Einsichtnahme in die Belege haben - gegen Kostenerstattung
0,25 EURO pro Kopie auch Kopien ausgehändigt werden müssen -
muss der Mieter eben diese Einsichtnahme fordern oder die
Belege anfordern.
es gibt eine Entscheidung - habe diese nur im Moment nicht zur Hand, da ich daheim bin, die besagt, dass die Portokosten dem Mieter neben den Kosten für Kopien berechnet werden dürfen.
Gruss Günter
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Wenn die Rechnungen zugefaxt werden, dürfen dann auch
bestimmte Beträge verlangt werden?
Danke und Gruß
Angelina
es gibt eine Entscheidung - habe diese nur im Moment nicht zur
Hand, da ich daheim bin, die besagt, dass die Portokosten dem
Mieter neben den Kosten für Kopien berechnet werden dürfen.
Ich meine weder Porto- noch Kopierkosten, es fallen nur Telefonkosten von 10 Cent an, sonntags überhaupt keine Kosten. Die Druckkosten trägt der Empfänger.
Grüße
Franz
Ich meine weder Porto- noch Kopierkosten, es fallen nur
Telefonkosten von 10 Cent an, sonntags überhaupt keine Kosten.
Die Druckkosten trägt der Empfänger.
Wenn Kosten anfallen, sollten diese belegt werden. Wenn keine Kosten anfallen, können auch keine belegt werden und können somit nicht erstattet werden. Wo ist das Problem? Der Vermieter will Kopierkosten geltend machen, obwohl er die Belege gefaxt hat? Dann lass ihn die Kosten einklagen.
Vielen lieben Dank für Deine Info!
Sehr hilfreich!
Hätte da noch eine Frage!
Wie schaut das eigentlich mit der Grundsteuer aus…
Wo kann ein Mieter erfahren, wie hoch die für die entsprechende Stadt ist
und wird die Grundsteuer an den Mieter (sofern natürlich im Mietertrag
ausgeschrieben) pro qm oder nach Wohneinheiten berechnet?
Vielen lieben Dank für Deine Info!
Sehr hilfreich!
Hätte da noch eine Frage!
Wie schaut das eigentlich mit der Grundsteuer aus…
Wo kann ein Mieter erfahren, wie hoch die für die
entsprechende Stadt ist
und wird die Grundsteuer an den Mieter (sofern natürlich im
Mietertrag
ausgeschrieben) pro qm oder nach Wohneinheiten berechnet?
Liebe Grüße
Hallo Angelina,
der Vermieter erhält jährlich den Grundsteuerbescheid. Dieser ist auf Verlangen vorzulegen, wenn die Grundsteuer umgelegt wird. Sie kann nur nach der Wohnfläche umgelegt werden.
Bei Eigentumswohnungen wird der Steuerbescheid einzig und allein auf die betroffene Wohnung, also für die Wohneinheit, ausgestellt und kann direkt zugeordnet werden.